Chris hat geschrieben:
Kabel BW muss für die Kapazität Geld verlangen bei Verträgen die seit einem bestimmten Datum geschlossen wurden.
Das ist schon mal falsch. KabelBW muss nur die Gleichbehandlung seiner Kunden sicherzustellen.
Chris hat geschrieben:
Das heißt es gab irgendwann mal eine Gesetzesregelung die besagt: ab dem 01.01.2008 müssen von ALLEN Sendern die GLEICHEN Einspeisegebühren verlangt werden. Diese errechnen sich aus den erreichbaren Haushalten.
Quelle? Bitte nenne uns doch mal das konkrete Gesetz bzw. den entsprechenden Staatsvertrag sowie die entsprechenden Paragraphen.
Chris hat geschrieben:
Dies bedeutet jeder Vertrag der ab dem 01.01.2008 geschlossen wird muss X Cent je Haushalt kosten.
Du willst also sagen, dass KabelDeutschland rechtswidrig handelt? Warum haben dann z.B. RTL, Sat1&Co nicht bereist Klage eingereicht oder zumindest angekündigt? Nachdem derartiges nicht geschehen ist, spricht sehr vieles dafür, dass du falsch informiert bist.
Chris hat geschrieben:
Soweit denke ich das ganze für jeden klar. Sollte sich Kabel BW nicht daran halten und arte HD ohne diesen Entgeldsatz einspeisen gibts eine Verwarnung an Kabel BW,
Sprich: Nach deiner Interpretation handelt KabelDeutschland also rechtswidrig, verstehe ich da richtig?
Chris hat geschrieben:
Ich denke das ist euch allen klar, wie ich es nun geschrieben habe.
Sorry, aber ich denke, dass deine Interpretation schlichtwegs Unsinn ist. Meine Argumente sind hier allgemein bekannt.
Chris hat geschrieben:
Kann man also arte HD nicht auf bereits bezahlte Kapazitäten aufschalten braucht man neue und muss diese auch bezahlen, da sonst die Bundesregulierungsbehörde kommt und arte HD schneller wieder aus dem Kabel ist als ihr es geschaut habt.
Und warum hat dann KabelDeutschland eine Möglichkeit gefunden, ohne dass ARD/ZDF mehr zahlen müssen?
Chris hat geschrieben:
Lösungsmöglichkeiten:
01. Die öffentlich-rechtlichen finden einen Weg das technische Problem zu beseitigen und schalten arte HD auf die vorhandenen Kapazitäten.
02. arte HD beantragt die Einspeisung und bezahlt sie, wie es unser Mediengesetz befiehlt.
03. die ARD oder das ZDF bezahlt arte HD die Kapazität die gemietet werden muss.
04. KabelBW findet eine "kreative" Möglichkeit, seine Einspeiseentgeltmodell so anzupassen, dass es ohne Mehrkosten geht. "Gleichbehandlung" bedeutet nicht, dass "Mengenrabatte" verboten sind.
Chris hat geschrieben:
Die zweite Lösung lehnt arte ab, da man nicht bereit ist Geld für eine Einspeisung zu bezahalen. Die dritte Lösung lehnen unsere öffentlich-rechtlichen Anstalten ab, da man weitere Kapazität nicht mieten möchte.
Ich empfehle einen Blick in die Jahresberichte der KEF. ARD/ZDF müssen die Finanzplanung einschließlich der Ausgaben für die Kabeleinspeisung von der KEF im Rahmen der Rundfunkgebührenfestsetzung genehmigen. ARD/ZDF haben hier keine beliebigen Spielräume.
Chris hat geschrieben:
Ich sehe die Sache etwas anders als die meisten hier. Die ARD hat einen Einspeisevertrag mit T-Home abgeschlossen. Die ARD hat einen Vertrag mit SES Astra abgeschlossen zur Distribution von arte HD via ASTRA.
Nach meinem Wissen sind DasErsteHD, ZDF HD und arteHD auf einem Transponder - sprich: für arteHD fallen keine Extrakosten an.
Chris hat geschrieben:
Man bezahlt Geld für die Verbreitung via Satellit, man zahlt Geld für die Verbreitung via IPTV,
Woher nimmst du Annahme, dass für die Verbreitung von arteHD per IPTV extra gezahlt wird? Bist du dir überhaupt sicher, dass die Telekom für ihr IPTV Einspeiseentgelte nimmt?
Es gibt ja durchaus kleinere Kabelnetzbetreiber, die das nicht tun.
Chris hat geschrieben:
Ich finde hier stimmt was gewaltig nicht.
Ja. Bei den Finanzkapitalfonds-Eignern von KabelBW.
cu
trueQ
btw: es gibt kein "Mediengesetz" in Deutschland... Rundfunk ist mit all seinen Konsequenzen Ländersache, maximal gibt es dazu einen Staatsvertrag der Bundesländer.
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