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 Betreff des Beitrags: Cable4 Sonderkündigungsrecht
BeitragVerfasst: Mo 13. Sep 2010, 16:05 
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Registriert: Mo 13. Sep 2010, 12:00
Beiträge: 5
Hallo,

folgende Situation:
Ich bewohne derzeit eine Wohnung der LBBW Immobilien und habe meinen TV-Anschluss über Cable4. Den Vertrag habe ich mit Cable4, die Gebühren werden nicht über die Nebenkosten abgerechnet.

Nun ziehe ich zum 1. Nov. in eine neue Wohnung, wo das Kabelfernsehen über KabelBW kommt. Der Vertrag läuft über den Vermieter. Cable4 ist nicht in der Lage, in der neuen Wohnung TV bereitzustellen, da es ja keine Wohnung der LBBW Immobilien ist. Das wurde mir telefonisch so bestätigt.

Allerdings hat man mir telefonisch widersprochen, dass ich ein Sonderkündigungsrecht habe und von "Dauerschuldverhältnis" gesproche. Sprich ich kann erst zu Ende Dez. kündigen, soll also noch zwei Monate für eine Leistung zahlen, die ich gar nicht in Anspruch nehmen kann.

Habe ich nun ein Sonderkündigungsrecht oder nicht? Im Internet finden sich leider widersprüchliche Aussagen. Die einen sagen ja, weil Cable4 ja seine Vertragsbedingungen nicht mehr erfüllen kann, die anderen sagen nein, weil Cable4 ja für den Umzug nichts kann.

Natürlich sind zwei Monatsbeträge nicht viel. Aber so ein Umzug is scho teuer genug. Und ich sehe eigentlich nicht ein, für etwas zu zahlen, was ich nicht nutzen kann.

Vielen Dank für euren Ratschlag.

Daniel


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BeitragVerfasst: Mo 13. Sep 2010, 21:31 
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Registriert: Sa 26. Apr 2008, 12:00
Beiträge: 1188
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Schau einfach mal in die geltenden AGB. Da steht alles drin. Schließlich hast du sie ja bei Vertragsabschluss auch akzeptiert.

MfG


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BeitragVerfasst: Mo 13. Sep 2010, 22:07 
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Registriert: Mo 6. Jun 2005, 12:00
Beiträge: 275
Wohnort: Esslingen
Hemapri hat geschrieben:
Schau einfach mal in die geltenden AGB. Da steht alles drin. Schließlich hast du sie ja bei Vertragsabschluss auch akzeptiert.

Aha und deswegen ist alles in Ordnung was in den AGB steht? Ganz sicher nicht. Sollte etwas nicht dem Gesetz entsprechen ist es nichtig (nicht die ganzen AGB sondern der entsprechende Absatz/Abschnitt/Satz)
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BeitragVerfasst: Di 14. Sep 2010, 08:04 
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Beiträge: 5
In den AGB steht diesbzgl. nur "Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt."


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BeitragVerfasst: Di 14. Sep 2010, 08:24 
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Registriert: Mi 18. Jan 2006, 13:00
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Sputnik24 hat geschrieben:
In den AGB steht diesbzgl. nur "Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt."


Ein Umzug in ein Gebäude, das nicht von "Cable4" versorgt wird, dürfte wohl in jedem Falle ein wichtiger Grund sein.

cu

trueQ
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BeitragVerfasst: Di 14. Sep 2010, 08:26 
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Registriert: Mo 13. Sep 2010, 12:00
Beiträge: 5
Das sehe ich auch so. Nun sind aber lt. meiner Internetrecherche einige, auch Anwälte, der Meinung, dass Cable4 für den Umzug ja nichts kann, ich also aus freien Stücken umgezogen bin. Ich müsste höchstens nachweisen, dass der Umzug an sich einen wichtigen Grund hatte.

Ich hab das der Dame am Telefon ja vorgetragen. Die war der Meinung, ich könne nicht früher kündigen.

Ich will mir wegen 32,- eig keinen Ärger einhandeln. Auf der anderen Seite geht es gegen meine Prinzipien für etwas zu zahlen, was ich nicht nutzen kann.


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BeitragVerfasst: Di 14. Sep 2010, 13:50 
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Beiträge: 205
Wohnort: HD
Ob du im Endeffekt vor dem Ende deiner Vertragslaufzeit in ein Haus umziehst, das von einem anderen Anbieter versorgt wird, ist kein Grund, deinen Vertrag weiter laufen zu lassen.

Es kann niemand von dir verlangen, auf einen Umzug zu warten und / oder so zu planen, das deine ganzen Veträge gemeinsam zu einem Termin enden.

Bei der Telekom kann man auch aus dem Vertrag raus, wen man umzieht, und die gebuchten Leistungen nicht geliefert bekommen kann.

So verhält es sich auch bei dir...
Cable4 kann in diesem Haus ihren Teil der Vertragsvereinbahrung nicht erfüllen, weil dieses von einem anderen Anbieter versorgt wird...ganz egal was in den AGB's drin steht...du hast ein Sonderkündigungsrecht...das wurde aber auch schon vom Gesetzgeber so vorgegeben.

Nur wenn mein Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann, dann hat man ein Sonderkündigungsrecht.

Manuel
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BeitragVerfasst: Di 14. Sep 2010, 14:10 
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Danke dir. Dann bin ich mal gespannt, ob die Kündigung so durchgeht. Ich befürchte, nicht.


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