Amala hat geschrieben:
Heute am 01.06 versucht über KBW einzuloggen, fehlgeschlagen. Nochmals Anruf bei KBW. Heutige Aussage, auch die leitung mit geringem Umfang, kann mir nicht freigeschalten werden. Ein Grund wurde mir nicht genannt. Ich könnte mich jedoch schriftlich beschweren.
Hat jemand schon ähnliches erlebt?
Ja, ständig und schuld ist hier nicht Kabel BW, sondern derjenige, welcher den Auftrag verfasst hat, also meist der kunde selbst oder noch häufiger, der Vertriebspartner. Hie wurde eindeutig ein DSL-Wechsler beauftragt, welcher mit der Portierung beim vorherigen Netzbetreiber aktiviert wird. In diesem Fall kann das Internet mit begrenzter bandbreite genutzt werden, die Einrichtung einer Interimsnummer entfällt aber. Man kann den Auftrag ändern auf "sofortige Aktivierung", allerdings mit einer neuen Nummer. Das dürfte dann, so man es will, in ca. 2 Tagen erfolgt sein.
Zitat:
Kennt jemand die Kündigungsfristen bei KBW?
Du kannst nicht kündigen, weil noch gar kein Vertrag zustandegekommen ist. Das geht erst mit der Aktivierung. Zurücktreten geht auch nicht mehr, weil mit der Installation die Vertragsbedingungen erfüllt sind. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals 6 Wochen vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich, welche mit der Aktivierung beginnt.
Ganz nebenbei: Macht man seinen Auftrag, bei einem Vertriebspartner, welcher sich aus auskennt, passiert so etwas nicht.
Zitat:
Oder hat jemand einen Tipp was ich tun kann das ich nicht 3 Wochen ohne internet dasitze?
Wieso ohne Internet? Das Internet geht immer! Dazu bedarf es keiner Aktivierung. Lediglich die Bandbreite ist auf ein halbes MBit/s reduziert. Falls das nicht gehen sollte, noch mal melden. Dann besteht ein ganz anderes Problem.
MfG