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BeitragVerfasst: Sa 15. Mai 2010, 16:46 
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Sag ich doch :):):)
Sorry, aber ich hatte Dich irgendwie anders verstanden.

Darf man das Gerät während der Mietkauf-Laufzeit weiter verkaufen?


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BeitragVerfasst: Sa 15. Mai 2010, 16:50 
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während die Mietkauf-Laufzeit leider nicht. da gehört das Gerät noch Kabel BW.


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BeitragVerfasst: Sa 15. Mai 2010, 16:59 
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Registriert: Do 13. Mai 2010, 12:00
Beiträge: 13
da ich ja ein Mietgerät verkauft bekam, was ich nicht wußte, ist jetzt zwischen dem Verkäufer und mir [img]images/smiles/014.gif[/img]

Der Verkäufer beteuert, von KBW die Verkaufszusage bekommen zu haben, was ich ihm auch mittlerweile glaube, denn man ruft dort 4 mal an und bekommt 5 verschiedene Antworten.


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BeitragVerfasst: Sa 15. Mai 2010, 19:21 
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vasa3 hat geschrieben:
Da steht nämlich auch:
Zitat:
1.2 Kabel BW erbringt alle ihre angebotenen Leistungen ausschließlich auf der Grundlage
...
-der für die jeweils vom Kunden gewählten Vertragsprodukte geltenden ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Zusatzbedingungen")
und was da steht hab ich obendrüber schon geschrieben.


Was du da geschrieben hast, ist der Auszug aus den AGB zum Thema Mietkauf. Den Mietkauf gibt es aktuell noch als laufenden Vertrag. Aktuell werden aber keine Mietkaufverträge mehr abgeschlossen. Der Begriff "Mietkauf" bei der Produktbeschreibung zu den aktuellen HD-Geräten ist eindeutig falsch. Das ändert aber nichts an der aktuell neuen Regelung. Und nach der wird für 24 Monate eine Mietgebühr erhoben. Kündigt man nicht spätestens 6 Wochen vor Ende der MVLZ, verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate. Nach Vertragsende geht das Gerät zurück an Kabel BW. Ich kann nichts dafür, dass Kabel BW es jetzt so handhabt.

MfG


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BeitragVerfasst: Sa 15. Mai 2010, 19:47 
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Registriert: Sa 26. Apr 2008, 12:00
Beiträge: 1188
Wohnort: Kreis Böblingen
eike hat geschrieben:
da ich ja ein Mietgerät verkauft bekam, was ich nicht wußte, ist jetzt zwischen dem Verkäufer und mir [img]images/smiles/014.gif[/img]

Der Verkäufer beteuert, von KBW die Verkaufszusage bekommen zu haben, was ich ihm auch mittlerweile glaube, denn man ruft dort 4 mal an und bekommt 5 verschiedene Antworten.


Also ich glaube an folgendes:

Zitat aus den "Clever Kabel News" 135/10 vom 28.01.2010:

"> Receiverstruktur bei Kabel BW

Der neue HD-Receiver (Humax iHD-Fox C) ersetzt zukünftig den HD-Receiver (Humax PR-HD 1000C) und die Interaktiv Receiver (Humax iFox-C und Samsung DCB i560G).
Der neue HD-Recorder (Humax iHD-PVRC) ersetzt den Digital-Recorder (Humax PDR 9700C).
Das neue Modell wird nur noch im Mietmodell angeboten, d.h. der Receiver bleibt im Besitz von Kabel BW.
Nach Kündigung der Miete muss der Kunde den Receiver an Kabel BW zurückschicken.
Geht der Receiver während der Miete kaputt, tauscht Kabel BW den Receiver (unabhängig von Gewährleistungszeiten) aus.
Im Kaufmodell gelten die 24 Monate Gewährleistung.
Das neue Modell unterstützt alle Dienste von Kabel BW und Sky.
Mietkauf Bestandskunden haben kein Recht darauf, den vorhandenen Receiver gegen einen neuen zu tauschen." (Zitatende)

Die "Clever Kabel News" sind Bestandteil der vertraglichen Arbeitsgrundlage jedes Vertriebspartners von Kabel BW und sind für ihn jederzeit einsehbar. Bei jeder Produktänderung gibt es einen neuen Newsletter. Kein Vertriebspartner kommt also damit durch, das nicht gewusst zu haben.

MfG


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