eike hat geschrieben:
da ich ja ein Mietgerät verkauft bekam, was ich nicht wußte, ist jetzt zwischen dem Verkäufer und mir [img]images/smiles/014.gif[/img]
Der Verkäufer beteuert, von KBW die Verkaufszusage bekommen zu haben, was ich ihm auch mittlerweile glaube, denn man ruft dort 4 mal an und bekommt 5 verschiedene Antworten.
Also ich glaube an folgendes:
Zitat aus den "Clever Kabel News" 135/10 vom 28.01.2010:
"> Receiverstruktur bei Kabel BW
Der neue HD-Receiver (Humax iHD-Fox C) ersetzt zukünftig den HD-Receiver (Humax PR-HD 1000C) und die Interaktiv Receiver (Humax iFox-C und Samsung DCB i560G).
Der neue HD-Recorder (Humax iHD-PVRC) ersetzt den Digital-Recorder (Humax PDR 9700C).
Das neue Modell wird nur noch im Mietmodell angeboten, d.h. der Receiver bleibt im Besitz von Kabel BW.
Nach Kündigung der Miete muss der Kunde den Receiver an Kabel BW zurückschicken.
Geht der Receiver während der Miete kaputt, tauscht Kabel BW den Receiver (unabhängig von Gewährleistungszeiten) aus.
Im Kaufmodell gelten die 24 Monate Gewährleistung.
Das neue Modell unterstützt alle Dienste von Kabel BW und Sky.
Mietkauf Bestandskunden haben kein Recht darauf, den vorhandenen Receiver gegen einen neuen zu tauschen." (Zitatende)
Die "Clever Kabel News" sind Bestandteil der vertraglichen Arbeitsgrundlage jedes Vertriebspartners von Kabel BW und sind für ihn jederzeit einsehbar. Bei jeder Produktänderung gibt es einen neuen Newsletter. Kein Vertriebspartner kommt also damit durch, das nicht gewusst zu haben.
MfG