Ups, was ist den hier passiert, hat man einen User sang- und klanglos aus dem Forum geschmissen, nur weil er was geäußert hat, was einen Admin nicht gefallen hat.
lokutus2000 spricht ata an und nun ist er Gast. Man hat ja fast den Eindruck, dass dieses Forum von Premiere und KabelBW gesponsert wird.
Vielleicht sollte man sich, bevor man so was macht, erst einmal die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Premiere durchlesen hier steht nämlich:
"4 Leistungsstörungen/Haftung/Rücktritt 4.1 Der Abonnent ist berechtigt, bei einem vollständigen oder teilweisen Programmausfall die Abonnementbeiträge entsprechend der Schwere der Störung anteilig zu mindern, soweit der Abonnent und seine Erfüllungsgehilfen den Ausfall nicht zu vertreten haben. Eine solche Minderung ist allerdings ausgeschlossen, wenn der Programmausfall im Verhältnis zur Gesamtleistung nur geringfügig ist. Als geringfügig in diesem Sinne gelten Unterbrechungen, die in der Summe pro Kalenderjahr nicht mehr als 60 Stunden je einzelnem Kanal ausmachen. Bei einem vollständigen Programmausfall ist jedoch jede durchgehende Unterbrechung von mehr als 24 Stunden ab Beginn der 25. Stunde nicht mehr geringfügig, ungeachtet der Summe der Unterbrechungen im jeweiligen Kalenderjahr. Premiere hat die in Ziffer 1.1 beschriebenen Sendestörungen/-pausen für Angebote, deren Signale Premiere lediglich durchleitet, nicht zu vertreten."
Der Erfüllungsgehilfe ist KabelBW, es ist also einzig und alleine Premiere/Sky, die es zu vertreten haben, dass dann 50% des Programmes nicht mehr empfangen werden können. Da ata nur die HD-Kanäle gebucht hat, hat er damit deutlich gemacht, das er an einen Umstieg auf die SD nicht interessiert ist, also besteht ein Kündigungsrecht. Anders sieht es wahrscheinlich aus, wenn jemand das komplett-Paket hat, da in diesem Fall nur "umorganisiert wird". Anders würde es aussehen, wenn Sky einen dritten HD-Kanal anmietet, um damit die bisherigen Programm voll einzuspeisen, da abder Sky am Zuge dieses zu tun, KabelBW ist sicherlich dazu bereit, nur muss Sky dafür bezahlen, wenn sie dieses nicht wollen besteht ein Sonderkündigungsrecht.
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