Hallo zusammen,
KabelBW hat zum 1. Oktober seine Tarife verlängert. Mir fiel gerade auf, dass folgendes in der Produktbeschreibung steht. Schaut mal hier:
4) Voraussetzungen: CleverKabel 16 MBit/s (29,90 Euro/mtl., Bereitstellung 69,90 Euro), CleverKabel 32 MBit/s (49,90 Euro mtl., Bereitstellung 29,90 Euro) oder CleverKabel Telefon (19,90 Euro mtl., Bereitstellung 29,90), Kabelanschluss, durch den weitere Kosten entstehen können -
Mindestvertragslaufzeit 3 Monate - Irrtümer und Änderungen vorbehalten
Allerdings steht aber auch dabei (verkürzt):
1) Voraussetzungen: Neukunde für CleverKabel Internet/Telefon, Bestellung vom 01.10.08 bis 31.10.08 - Im Modernisierungsgebiet verfügbar - Voraussetzung: Kabelanschluss, durch den weitere Kosten entstehen können...
Die Paketlaufzeit beträgt i.d.R. 24 Monate. Wenn man nun CleverKabel16 beauftragt, dann kann man scheinbar den Kabelanschluss nach 3 Monaten kündigen. Nur was passiert dann mit der Internet- und Telefonleitung? Zwangsweise funktioniert das ja nur über den Kabelanschluss. Kein Gericht würde hier sagen, dass man ohne den (bezahlten) Kabelanschluss dem Kunden eine 24 monatige Laufzeit ohne Nutzung wegen Abschaltung auferlegen kann.
Was meint Ihr dazu? Ist doch ein wenig schwammig formuliert von KabelBW.
cu FMA24H
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Kabel BW 100 MBit + Telefonflat für 49,90 € + 0 € Grundgebühr (Hurra, entbündelt!)