Hallo,
Eine allgemeine Frage zum Kabelanschluss: Benötigt der Vermieter eine Art "Gemeinschaftsanschluss" wenn er den Mietern Zugang zum vorhandenen Kabelanschluss ermöglicht und dies über die Nebenkosten abrechnet?
Reicht ein Vertrag für einen normalen Kabelanschluss, allerdings mit dem Zusatz, dass der Vermieter dem Kabelanbieter diese "Mehrfachnutzung" melden muss?
Oder ist es "seine Sache" was er mit seinem Kabelanschluss anstellt?
Es geht einfach nur darum sich abzusichern und man nicht irgendeiner unberechtigten Mehrfachutzung beschuldigt wird. (Klingt banal aber ich hab bisher keine eindeutige Information gefunden)
edit: hab den Beitrag versehentlich im falschen Unterforum erstellt. Wäre nett wenn ein Admin ihn verschieben könnte.thx
gruß Eddie
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