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Gericht beendet "Premiere-Amoklauf" - Bundesliga wieder bei ATV
Nachrichten (pk) Der Bezahlsender Premiere Austria muss nach einer vor dem Landgericht in München erzwungenen Einstweiligen Verfügung dem österreichischen Privatsender ATV wieder ein Sendesignal der Fußball-Bundesliga zur Verfügung stellen.
Das Gericht habe den Pay-TV-Sender mit sofortiger Wirkung verboten, dem ORF das Signal der deutschen Fußball-Bundesliga sowie der Ersten Liga in Österreich weiterzuleiten und Premiere gleichzeitig auferlegt, dem Vertragspartner ATV das Signal zur Verfügung zu stellen. Das berichtete die Tageszeitung "Der Standard" in seiner Online-Ausgabe am Dienstag nachmittag. Damit kann ATV zunächst wieder Fußballspiele zeigen. Ob die Verfügung von Bestand ist, hängt davon ab, ob Premiere Rechtsmittel einlegt.
Der Rechteinhaber Premiere Austria hatte in der vergangenen Woche überraschend mitten in der laufenden Saison die Übertragung der Sublizenzen für das Sonntags-Spitzenspiel von ATV auf den öffentlich-rechtlichen Mitbewerber ORF angekündigt und zur Begründung auf rechtliche Differenzen und ausstehende Zahlungen verwiesen (SAT+KABEL berichtete).
ATV-Hauptgesellschafter Herbert Kloiber bestritt indes die Rechtswirksamkeit der Kündigung und bezeichnete das Verhalten von Premiere als "Amoklauf". Derzeit ist ein weiteres Verfahren vor dem Landgericht München anhängig, in dem geprüft wird, ob ATV von Premiere finanziell übervorteilt wurde. Hintergrund: Der ORF hatte sich das Recht erstritten, 90 Sekunden aus jeder Partie kurz nach dem Abpfiff zu zeigen, während ATV gemäß Premiere-Vertrag bis Samstagabend um 22 Uhr warten musste. Daraufhin hatte der Privatsender die jährliche Zahlung von 2,7 Millionen Euro gegenüber Premiere mit der Begründung gekürzt, die Exklusivität der Rechte werde durch den Gerichtsentscheid geschmälert (SAT+KABEL berichtete).
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