hr-fernsehen muss zurück ins südhessische Kabelnetz
Frankfurt. Der Hessische Rundfunk (hr) fordert den Kabelnetzbetreiber Kabel Baden-Württemberg auf, umgehend wieder alle südhessischen Gemeinden mit dem hr-fernsehen zu versorgen. Seit Ende Juli ist in Teilen Baden-Württembergs das hr-fernsehen im Kabelnetz nicht mehr analog zu empfangen und auch einige hessische Gemeinden können das hr-fernsehen nicht mehr empfangen, weil sie an das Kabelnetz der Kabel BW angeschlossen sind. „Kabel BW verstößt damit gegen geltendes Recht, denn in Kabelnetzen in Hessen ist das hr-fernsehen zwingend einzuspeisen“, erklärt hr-Intendant Dr. Helmut Reitze. Das Hessische Privatrundfunkgesetz (HPRG) verpflichtet die Kabelnetzbetreiber dazu, das hr-fernsehen überall in Hessen auch analog anzubieten, da es einen sogenannten „must-carry-Status“ hat.
Der hr hat die zuständige Landesanstalt für privaten Rundfunk (LPR) in Kassel über den Vorgang informiert. Die LPR müsse dafür sorgen, dass Kabel BW den zwingenden vertraglichen Verpflichtungen wieder nachkommt, d.h. den betroffenen hessischen Gemeinden im Kreis Bergstraße das hr-fernsehen wieder zur Verfügung stellt, fordert
hr-Intendant Dr. Helmut Reitze. Vage Versprechungen von Kabel BW, „baldmöglichst Ersatzlösungen zu suchen“, reichten allein nicht aus!
Die Kabel BW hat seit dem 26. Juli 2006 die analoge Einspeisung des
hr-fernsehens in einer ganzen Reihe von baden-württembergischen Kabelanlagen eingestellt. Erst durch Zuschauerproteste wurde bekannt, dass davon auch Kabelnetze betroffen sind, die hessische Gemeinden mitversorgen.
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