Könnte mich nicht erinnern das KBW in ihren AGBs einen funktionierenden EPG verspricht.
Der EPG ist zwar ein netter Zusatzservice welcher von KBW angeboten wird. Dieser ist aber nicht Vertragsbestandteil des Kabelanschlusses und deshalb hast du auch kein Recht darauf das dieser bereitgestellt wird.
Die mit KBW vertraqglich vereinbarte Leistung (Kabelanschluss + dazugehörige Programme) wird ja erbracht. Von daher keine Chance auf Minderung.
Sollte sich KBW dazu entschließen niemals wieder einen EPG anzubieten kannst du auch nichts dagegen machen (außer fristgerecht Kündigen)
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