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Mietkauf http://archiv.kabelbw-helpdesk.de/viewtopic.php?f=7&t=7404 |
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Autor: | eike [ Sa 15. Mai 2010, 10:35 ] |
Betreff des Beitrags: | Mietkauf |
Mußte mich mit dem Thema Mietkauf beschäftigen, da ich einen gemieteten Receiver verkauft bekommen habe... Mietkauf heißt für mich, ich zahle monatlich meine Gebühr, hier 5 €, und nach der Vertragslaufzeit, hier 24 Monate, gehört er mir. Nun würde ich 120 Euro zahlen, dann wäre er meiner. Ist doch toll. Nur sieht das Kabel BW auch so, wie in ihrer Beschreibung ??? http://www.kabelbw.de/kabelbw/cms/TV_Radio/DigitalReceiver/index.html# unter *, 1) Klicken Sie hier für rechtliche Hinweise und Tarifinformationen steht es so... Wer kennt sich da rechtlich aus? Ist das Kundenfang? |
Autor: | DFA [ Sa 15. Mai 2010, 11:35 ] |
Betreff des Beitrags: | |
Rechtlich auskennen tut sich damit ein Anwalt. Ich gehe aber nicht davon aus, daß Du einen solchen konsultieren willst [img]images/smiles/002.gif[/img] Daher wirst Du wahrscheinlich hier nur Antworten finden, die halbgar sind, selbst meine Meinung. Ich bin der Meinung, wenn Mietkauf dran steht sollte es auch ein solcher sein. Ob man letztendlich damit wirklich durch kommt, das kann man zum Einen erst nach 24 Monaten sagen und zum Anderen wahrscheinlich nicht ohne anwaltliche Hilfe. Was mich aber mittlerweile wundert, es wurde im offiziellen Forum schon oft darüber gesprochen, warum hat es KabelBW bis dato nicht abgeändert? Sollte es mittlerweile wirklich ein Mietkauf sein? |
Autor: | eike [ Sa 15. Mai 2010, 11:37 ] |
Betreff des Beitrags: | |
Dann bekäme man das Gerät ja für die Hälfte und wäre blöd, es zu kaufen, oder ? Wo finde ich das Thema noch? |
Autor: | Hemapri [ Sa 15. Mai 2010, 14:39 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Mietkauf |
eike hat geschrieben: Mietkauf heißt für mich, ich zahle monatlich meine Gebühr, hier 5 €, und nach der Vertragslaufzeit, hier 24 Monate, gehört er mir. Nun würde ich 120 Euro zahlen, dann wäre er meiner. Ist doch toll. Nur sieht das Kabel BW auch so, wie in ihrer Beschreibung ??? Wo steht das so in ihrer Beschreibung? Da steht doch ganz klar: "Das Gerät wird dem Kunden zur Nutzung überlassen und bleibt Eigentum der Kabel BW." In den Vertragsbedingungen wird das ebenso angeführt. Der Begriff "Mietkauf" ist hier wohl unglücklich gewählt, entscheident sind die Vertragsbedingungen und in denen steht, dass das Gerät nach Vertragsende an KBW zurückzusenden ist. Es handelt sich lediglich um eine Nutzungsgebühr. MfG |
Autor: | steffen2 [ Sa 15. Mai 2010, 14:49 ] |
Betreff des Beitrags: | |
Zitat: 1) Preis gilt pro Receiver pro Monat • Voraussetzung: ein Aktiver Kabelanschluss, durch den weitere Kosten entstehen können • Mindestvertragslaufzeit für den Mietkauf 24 Monate • Das Gerät wird dem Kunden zur Nutzung überlassen und bleibt Eigentum der Kabel BW • Versandkosten 9,90 Euro *Voraussetzung für den Empfang von HDTV-Programmen sind ein Kabel BW-geeigneter HD-Receiver, ein HDTV-taugliches Endgerät und ein Kabelanschluss von Kabel BW, durch den weitere Kosten entstehen können. Empfang aller Digital TV/Radio Free- und HDTV-Sender nicht im gesamten Kabel BW Netz möglich. Versandkosten für Hardware (inkl. SmartCard) 9,90 Euro. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. das widerspricht sich einfach. Welcher Satz gilt jetzt? Das müsste ein Gericht auslegen. |
Autor: | eike [ Sa 15. Mai 2010, 15:10 ] |
Betreff des Beitrags: | |
steffen2 hat geschrieben: das widerspricht sich einfach. Welcher Satz gilt jetzt? Das müsste ein Gericht auslegen. Eben, so sehe ich es auch !!! Ich kann in Vertragsbedingungen keine Wortwahl treffen, die "unglücklich" ist, sorry. |
Autor: | Hemapri [ Sa 15. Mai 2010, 15:28 ] |
Betreff des Beitrags: | |
steffen2 hat geschrieben: das widerspricht sich einfach. Welcher Satz gilt jetzt? Das müsste ein Gericht auslegen. Noch mal, das sind Kundenhinweise und kein Vertragstext. Ein Gericht würde nur der Vertragstext interessieren und nicht irgend etwas in eine Internetseite gekrixeltes. In den aktuellen AGB steht unter Punkt 1.2: Kabel BW erbringt alle ihre angebotenen Leistungen ausschließlich auf der Grundlage - ... - der Preisliste von Kabel BW, die der Kunde durch Erteilung der Bestellung (bzw. Abschluss des Einzelvertrages) oder Inanspruchnahme der Leistungen anerkennt. Und in der Preisliste steht sowohl unter "Kabel TV", als auch unter "Digital-TV/ Radio" in den entsprechenden Fußnoten bei der Preisangabe folgender gleichlautender Text: "Preis gilt pro Receiver pro Monat - Voraussetzung: aktiver Kabelanschluss, durch den weitere Kosten entstehen können - Mindestvertragslaufzeit 24 Monate - Das Gerät wird dem Kunden zur Nutzung überlassen und bleibt Eigentum der Kabel BW - Versandkosten 9,90 Euro." Genau das ist Grundlage des Vertrages und hält jeder juristischen Prüfung stand. MfG |
Autor: | Hemapri [ Sa 15. Mai 2010, 15:56 ] |
Betreff des Beitrags: | |
eike hat geschrieben: steffen2 hat geschrieben: das widerspricht sich einfach. Welcher Satz gilt jetzt? Das müsste ein Gericht auslegen. Eben, so sehe ich es auch !!! Ich kann in Vertragsbedingungen keine Wortwahl treffen, die "unglücklich" ist, sorry. Na gut, dann ist die Bezeichnung "Mietkauf" hier schlicht und einfach falsch. Das kam wohl dadurch zustande, weil KBW vor dem jetzigen Modell einen Mietkauf über 24 Monate angeboten hat und entsprechende Verträge auch noch laufen. Beim Mietkauf geht das Produkt nach 24 Monaten automatisch in den Besitz des Kunden über. So steht es auch in den AGB. Im richtigen Vertragstext ist aber aktuell nicht mehr von Mietkauf die Rede. MfG |
Autor: | vasa3 [ Sa 15. Mai 2010, 16:16 ] |
Betreff des Beitrags: | |
Hemapri hat geschrieben: eike hat geschrieben: steffen2 hat geschrieben: das widerspricht sich einfach. Welcher Satz gilt jetzt? Das müsste ein Gericht auslegen. Eben, so sehe ich es auch !!! Ich kann in Vertragsbedingungen keine Wortwahl treffen, die "unglücklich" ist, sorry. Na gut, dann ist die Bezeichnung "Mietkauf" hier schlicht und einfach falsch. Das kam wohl dadurch zustande, weil KBW vor dem jetzigen Modell einen Mietkauf über 24 Monate angeboten hat und entsprechende Verträge auch noch laufen. Beim Mietkauf geht das Produkt nach 24 Monaten automatisch in den Besitz des Kunden über. So steht es auch in den AGB. Im richtigen Vertragstext ist aber aktuell nicht mehr von Mietkauf die Rede. MfG Zitat: 6.Receiver steht auch in den AGB's unterZusatzbedingungen Digital-TV / Radio 6.1 Kabel BW stellt nach besonderer schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden diesem auch einen Receiver zur Verfügung. Soweit der Kunde den Receiver käuflich erwirbt, gelten die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von Kabel BW hierfür. Soweit der Kunde den Receiver im Wege des Mietkaufs erwirbt (nur in Verbindung mit einem Pay-TV-Paket oder einem Kabelanschluss-Neuvertrag mit jeweils 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit möglich), gelten für das Vertragsverhältnis über den Mietkauf die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen des Kabelanschlusses bzw. Pay-TV-Paketes. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses über den Mietkauf geht der Receiver in das Eigentum des Kunden über. Es ist also ein Mietkauf und verbleibt beim Kunden nach der MVLz. Quelle: http://www.kabelbw.de/kabelbw/cms/downloads/AGBn/AGB_gesamt.pdf Seite 6 |
Autor: | eike [ Sa 15. Mai 2010, 16:16 ] |
Betreff des Beitrags: | |
Also widerspricht sich alles, das Angebot und die AGB. Diese Mühe macht sich aber kein Kunde, wenn er den Angebotstext liest, also ich jedenfalls nicht. Um auf der ganz sicheren Seite zu sein, frage vor Vertragsabschluß immer Deinen Anwalt. Hurra !!! @vasa3, also würde der Receiver doch nach 24 Monaten für 120 € meine sein ... |
Autor: | vasa3 [ Sa 15. Mai 2010, 16:27 ] |
Betreff des Beitrags: | |
Hemapri hat geschrieben: steffen2 hat geschrieben: das widerspricht sich einfach. Welcher Satz gilt jetzt? Das müsste ein Gericht auslegen. Noch mal, das sind Kundenhinweise und kein Vertragstext. Ein Gericht würde nur der Vertragstext interessieren und nicht irgend etwas in eine Internetseite gekrixeltes. In den aktuellen AGB steht unter Punkt 1.2: Kabel BW erbringt alle ihre angebotenen Leistungen ausschließlich auf der Grundlage - ... - der Preisliste von Kabel BW, die der Kunde durch Erteilung der Bestellung (bzw. Abschluss des Einzelvertrages) oder Inanspruchnahme der Leistungen anerkennt. Und in der Preisliste steht sowohl unter "Kabel TV", als auch unter "Digital-TV/ Radio" in den entsprechenden Fußnoten bei der Preisangabe folgender gleichlautender Text: "Preis gilt pro Receiver pro Monat - Voraussetzung: aktiver Kabelanschluss, durch den weitere Kosten entstehen können - Mindestvertragslaufzeit 24 Monate - Das Gerät wird dem Kunden zur Nutzung überlassen und bleibt Eigentum der Kabel BW - Versandkosten 9,90 Euro." Genau das ist Grundlage des Vertrages und hält jeder juristischen Prüfung stand. MfG Zitat: 1.2 Kabel BW erbringt alle ihre angebotenen Leistungen ausschließlich auf der Grundlage und was da steht hab ich obendrüber schon geschrieben.
... -der für die jeweils vom Kunden gewählten Vertragsprodukte geltenden ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Zusatzbedingungen") |
Autor: | vasa3 [ Sa 15. Mai 2010, 16:30 ] |
Betreff des Beitrags: | |
eike hat geschrieben: Also widerspricht sich alles, das Angebot und die AGB. Diese Mühe macht sich aber kein Kunde, wenn er den Angebotstext liest, also ich jedenfalls nicht. Um auf der ganz sicheren Seite zu sein, frage vor Vertragsabschluß immer Deinen Anwalt. Hurra !!! laut den AGB's ist das eindeutig so. @vasa3, also würde der Receiver doch nach 24 Monaten für 120 € meine sein ... hemapri hat sich wohl ein bisschen verlesen. ich musste auch erst eine Weile lesen um die richtigen Punkte zu finden. |
Autor: | eike [ Sa 15. Mai 2010, 16:39 ] |
Betreff des Beitrags: | |
Habe eben mal "versucht", die AGB´s zu lesen. Ein Unding !!! Das ist dann für mich ein unlauterer Wettbewerb, wenn in der Werbung alles ganz toll beschieben ist und in den AGB´s alles ganz anders dargestellt wird. Ich werde mich mal an KBW wenden und denen auf den Zahn fühlen. Kann ja nicht sein !!! |
Autor: | vasa3 [ Sa 15. Mai 2010, 16:39 ] |
Betreff des Beitrags: | |
steffen2 hat geschrieben: Zitat: 1) Preis gilt pro Receiver pro Monat • Voraussetzung: ein Aktiver Kabelanschluss, durch den weitere Kosten entstehen können • Mindestvertragslaufzeit für den Mietkauf 24 Monate • Das Gerät wird dem Kunden zur Nutzung überlassen und bleibt Eigentum der Kabel BW • Versandkosten 9,90 Euro *Voraussetzung für den Empfang von HDTV-Programmen sind ein Kabel BW-geeigneter HD-Receiver, ein HDTV-taugliches Endgerät und ein Kabelanschluss von Kabel BW, durch den weitere Kosten entstehen können. Empfang aller Digital TV/Radio Free- und HDTV-Sender nicht im gesamten Kabel BW Netz möglich. Versandkosten für Hardware (inkl. SmartCard) 9,90 Euro. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. das widerspricht sich einfach. Welcher Satz gilt jetzt? Das müsste ein Gericht auslegen. |
Autor: | vasa3 [ Sa 15. Mai 2010, 16:42 ] |
Betreff des Beitrags: | |
eike hat geschrieben: Habe eben mal "versucht", die AGB´s zu lesen. Ein Unding !!! Das ist dann für mich ein unlauterer Wettbewerb, wenn in der Werbung alles ganz toll beschieben ist und in den AGB´s alles ganz anders dargestellt wird. Ich werde mich mal an KBW wenden und denen auf den Zahn fühlen. Kann ja nicht sein !!! ist doch eindeutig! er gehört dir nach den 24 monaten. solltest nur die agb gut aufheben, da die für dich gelten wo du den Vertrag abgeschlossen hast (Datum). |
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