scoop hat geschrieben:
Weiß einer eine Rat das ich den Vermeiter doch noch überzeigen kann?
Solche Dinge sehe ich auch immer wieder. Da werden ÜPs zugebaut, statt sich vorher mit Kabel BW abzusprechen. Manchmal sind diese überhaupt nicht mehr zugänglich. In einem solchen fall könnte man gegen den eigentümer vorgehen, denn die Zugänglichkeit des ÜP muss gewährleistet sein. Ob daran etwas angeschlossen wier, ob oder wie Leitungen im oder am Gebäude verlegt werden, ist allein Sache des Hauseigentümers. Die Zuständigkeit von Kabel BW endet am ÜP. Hier hast du wohl schlechte Karten. Es ist ja nicht nur die Leitung in die Wohnung. Es muss auch noch ein BVT gesetzt werden, der grundsätzlich für alle Wohnungen dimensioniert wird und es muss eine Anbindung von Strom (einschließlich der Kosten) und zum Potentialausgleich erstellt werden. Akk das ist vom Eigentümer genehmigungspflichtig.
Manchmal hat es geholfen, eine Kündigung vorzulegen. Manche vermieter haben einfach noch nicht begriffen, dass eine solche "Lapalie", wie ein schneller Internetzugang, für eine Immobilie ausschlaggebend sein kannl
MfG