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BeitragVerfasst: Fr 12. Feb 2010, 13:52 
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Registriert: Mi 6. Jan 2010, 13:00
Beiträge: 3
Hallo ,

hoffe das Ihr mich aufklären könnt.
Meine Tochter zieht um und möchte zu mit Telefon+Internet zu Kabelbw gehen .
So nun nutzt der Eigentümer eine Sat-Schüssel und in der Wohnung meiner Tochter ist somit auch keine Fernseh Dose vorhanden.
Laut Kabelbw ist das Haus in das meine Tochter zieht Kabelbw verfügbar und eine Telefon Dose (Telekom) ist auch in der Wohnung .
Kann meine Tochter den Kabelbw nutzen ohne groß Umbaumaßnahmen zu bewältigen ????
Bin für eure Hilfe sehr dankbar .

LG Brigitte


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BeitragVerfasst: Fr 12. Feb 2010, 14:30 
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Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:00
Beiträge: 205
Wohnort: HD
Hi,
Telefon und Internet kommen bei KabelBW nicht aus der Telekomdose, sondern aus der TV Dose. Dazu muss eine spezielle Dose vom Techniker installiert werden.
Die Telekomdose ist somit nur noch Zierde [img]images/smiles/002.gif[/img]

Wenn prinzipiell KabelBW in der Wohnung verfügbar ist, dann wäre ein Gespräch mit dem Vermieter angebracht, denn dieser muss der Reaktivierung, btw Verlegung neuer Leitungen zustimmen.

Erst wenn er das OK gibt, kannst du dich an KabelBW wenden, und einen Auftrag abgeben.

LG Manuel
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BeitragVerfasst: Fr 12. Feb 2010, 20:47 
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Registriert: Mi 18. Feb 2009, 13:00
Beiträge: 455
joa, so ist das.

Diesen Vertrag muss dein Vermieter unterschreiben und ausfüllen und an KBW schicken.

http://www.kabelbw.de/kabelbw/cms/downloads/Vertragsdokumente/Gestattungsvertrag.pdf

Dann machen die erst was. Für deinen Vermieter entstehen dadurch keine Kosten und für deine Tochter auch nicht.

Problem wird wahrscheinlich die neue Verlegung von Kabeln sein, die deinen Vermieter vlt stören könnte.


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BeitragVerfasst: Fr 12. Feb 2010, 21:10 
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Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:00
Beiträge: 205
Wohnort: HD
Die Verlegeung wird meistens mit Hilfe eines Kabelkanals an der Aussenfassade gelöst.
Stört eigentlich optisch garnicht ...

Manuel
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BeitragVerfasst: Sa 13. Feb 2010, 15:01 
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Registriert: Sa 26. Apr 2008, 12:00
Beiträge: 1188
Wohnort: Kreis Böblingen
Der Gestattungsvertrag regelt nicht die Zustimmung zur Installation, sondern nur die gestattung seitens des Kauseigentümers, dass Kabel BW über die Netzebene 4 im Haus seine Produkte vermarkten darf und auf welcher Grundlage. Auch bei bestehendem Gestattungsvertrag, kann der Eigentümer eine Installation im Haus verwehren. Er kann aber beispielsweise Kabel BW nicht einfach abklemmen und bestehende Kunden in die Röhre schauen lassen. Ohne Gestattungsvertrag dürfte er das und auch die Netzebene 4 anderen Anbietern überlassen. Kabel BW kann auch ohne Gestattungsvertrag Kunden ans Netz bringen.

MfG


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