Scph hat geschrieben:
Normalerweise ist der Verstärker Eigentum von KabelBW.. steht zumindest auf meinem drauf... Ich würde mal bei KabelBW nachfragen, da ich kaum glaube, dass sie den Verstärker in irgendeiner Weise weiter nutzen.
Ohne Nachfragen mitnehmen ist wohl Diebstahl...
Ja, weiß ich ja. Bloß ich frag mich wie da die Sache geregelt wird und ich mein eigentlich die "inoffzielle" Vorgehensweise.
Hab mr auch die AGBs durchgelesen und anscheinend wird die Hardwar ja an KBW zurückgeschcikt (auf eigene Kosten [img]images/smiles/013.gif[/img] ), sofern der neue Eigentümer des Hauses was dagegen hat.
siehe AGB:
Zitat:
Zieht der Kunde aus einer Wohnung oder Geschäftsräumen, in denen das Modem vertragsgemäß eingesetzt wurde, aus und wird gleichzeitig das Vertragsverhältnis über den Internet-/Telefonanschluss mit Kabel BW beendet, ist das Modem einschließlich des technischen Zubehörs vom Kunden nicht an Kabel BW zurückzusenden, sondern in der bisherigen Wohnung oder den Geschäftsräumen zurückzulassen, sofern dies dem Kunden rechtlich und tatsächlich möglich ist und insbesondere kein diesbezügliches Räumungsverlangen des Wohnungseigentümers entgegensteht
Nur seh ich diesen Grund ja immer dann, wenn ich irgendwo Ausziehen sollte. Da kann ich ja auch nicht meine Möbel zurücklassen und die Entsorgung dem Vermieter zumuten.
Die AGBs sind übrigens sehr interessant. Da kommen Schikanen ans Licht, die man sonst gar nicht für juristisch tragbar halten würde. Gott sei Dank werden die aber in der Praxis gar nicht zur Anwendung gebracht und manche beauftragte Firmen von KBW bilden einen guten Puffer zwischen Kunde und KBW. Das kann so manche Kündigung seitens des Kunden ersparen und beiden Parteien zugute kommen (spreche auch aus eigener Erfahrung)