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Der Pay-TV Sender Premiere mit dem neuen Namen Sky hat sich Ärger mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eingehandelt. Dies geht aus einem Bericht auf dem Online-Portal des Magazins "Focus" hervor.
Demnach wollen die Verbraucherschützer Sky abmahnen, da sie mit einigen Punkten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht einverstanden sind. Unter anderem kritisieren sie, dass sich der Sender vorbehält, die ausgestrahlten Programme und auch die Preise für die Dienste nach Belieben zu verändern. Darüber hinaus sei die Schrift der gedruckten AGB zu klein und zu hell.
Anderer Name, gleiches Problem
Wem dies bekannt vorkommt: Auch als der Sender noch Premiere hieß, stritten die Verbraucherschützer und der Dienstleister bereits um das Offenhalten von Preisänderungen. Damals hatte der Verband die Nase vorn. Der "Focus" zitiert hierzu Martin Madej, der beim vzbv als Jurist tätigt ist: "Wir haben bereits vor zwei Jahren gegen diese Unart von Premiere vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich geklagt, nun versucht es der Nachfolger Sky erneut."
Laut "Focus" ist sich Sky keiner Schuld bewusst: "Wir halten unsere Leistungsanpassungen für wirksam", führte der Sky-Sprecher Hans-Jürgen Croissant gegenüber dem Magazin an. Die Druckfassung der AGB habe der Sender mittlerweile nachgebessert.
Quelle:
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/35336/0/Sky-Verbraucherschuetzer-kritisieren-Preis-Klausel