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BeitragVerfasst: Mo 25. Jan 2010, 18:15 
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Registriert: Mo 25. Jan 2010, 13:00
Beiträge: 2
Hallo,
ich bin in einen Neubau gezogen. Dort befindet sich im Keller ein Übergabepunkt der Kabel BW. Im Übrigen im ganzen Haus nur Leerrohre, wie ich jetzt weiß. Bereits vorher hatte ich bei Kabel BW einen Kabelanschluss bestellt. Bestätigung und Rechnung kam prompt. Auf meine Frage, ob denn nicht die erste Dose von einem Kabel-BW Techniker gesetzt werden würde, kam die Antwort: Innenverkabelung sei meine Sache. Ist das wirklich so? Beim Telefon wird doch auch die erste Dose gesetzt?
Gruß
Ha


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BeitragVerfasst: Mo 25. Jan 2010, 21:46 
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Registriert: Do 31. Dez 2009, 13:00
Beiträge: 217
Wie das mit Kabel BW und der ersten Dose ist weis ich nicht.

Dein Beispiel mit der ersten Dose beim "normalen" Telefonanschluss hat damit damit zu tun das die Telekom immer noch verpflichtet ist dir eine Grundversorgung anzubieten, sprich dir eine funktionierende Telefondose an die Wand zu schrauben.


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BeitragVerfasst: Mo 25. Jan 2010, 22:50 
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Registriert: Mi 18. Feb 2009, 13:00
Beiträge: 455
Nein, bei einem Kabelanschluss pur ohne Telefon oder Internet wir gar nichts gemacht. Da musst du schon einen CleverKabel-Anschluss abschließen.
Sind natürlich Marketingdeppen bei KabelBW, wenn sie dir icht geraten haben so einen Vertrag abzuschließen und du dann umsont eine Dose gelegt bekommst.
Wenn du jedoch DSL hast und da in einem Vertrag drin steckst, bringt dir das auch nix.


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BeitragVerfasst: Di 26. Jan 2010, 18:11 
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Registriert: Mo 25. Jan 2010, 13:00
Beiträge: 2
Vielen Dank für die Infos, auch wenn das nicht gerade das, war, was ich hören wollte [img]images/smiles/002.gif[/img] Ich glaube, ich werde die Verkabelung selbst versuchen. Kennt jemand eine "Bauanleitung" im Internet?


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BeitragVerfasst: Di 26. Jan 2010, 22:13 
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Registriert: Sa 26. Apr 2008, 12:00
Beiträge: 1188
Wohnort: Kreis Böblingen
ha hat geschrieben:
HAuf meine Frage, ob denn nicht die erste Dose von einem Kabel-BW Techniker gesetzt werden würde, kam die Antwort: Innenverkabelung sei meine Sache. Ist das wirklich so? Beim Telefon wird doch auch die erste Dose gesetzt?


Die Zuständigkeit eines Zetzbetreibers endet am Übergabepunkt der Netzebene 3. Die Netzebene 4 ist grundsätzlich Sache des Hauseigentümers.
Bei der Netzebene 4 handelt es sich um eine elektrotechnische Anlage. Eine solche darf nur durch fachkundige Personen errichtet werden. Wenn sich der Eigentümer nicht für eine solche hält, hat er eine fachkundige Person mit der Installation zu betrauen. Hier geht es grundsätzlich um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, die Verhinderung von Rückwirkungen auf Anlagen des Netzbetreibers und der Abwendung von Gefahren für Sachen und Personen. Der Errichter der Anlage haftet letztlich für entstehende Schäden. Verantwortlich ist der Hauseigentümer.
Was das Telefon angeht, so kann man das nicht so direkt vergleichen. Es ist eher wie bei Strom, Wasser und Gas.
Möchte man über Kabel BW einen Telefon- oder Internetanschluss, so führt Kabel BW mit der Zustimmung des Hauseigentümers die Installation bis zur Anschlussdose in der Wohnung durch und das sogar kostenlos. Die Haftung ist man auch los. Das nur zur Information. Damit ist der Vergleich zum Telefon wieder hergestellt.

MfG


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