Damit das jetzt nicht hier auch noch falsch propagiert wird, will ich mal mit dieser Geschichte aufräumen:
Es ist richtig, dass die LFK bestimmte Pflichtprogramme bestimmt, die Vorrang gegenüber anderen Programmen bei der Einspeisung genießen. "Pflicht" bedeutet allerdings nicht, dass sich KabelBW alles gefallen lassen muss. "Pflicht" gilt immer nur im Rahmen des vertretbaren.
KabelBW könnte argumentieren, dass "kein verhältnismäßiger Vertragsabschluss" möglich war. Das würde zwar deswegen auf wackligen Beinen stehen, weil die bisherigen Verträge wohl problemlos verlängert werden könnten, aber es wäre trotzdem möglich, diese "Pflichtprogramme" nicht einzuspeisen.
Allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass die großen Privaten weder analog noch digital eingespeist werden. Schlimmer als jetzt wirds wohl nicht mehr kommen.
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