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BeitragVerfasst: Mi 12. Jan 2011, 16:12 
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Registriert: Di 2. Jun 2009, 12:00
Beiträge: 8
Hallo,
ich bin seit ca. 20 Monaten Kunde bei Kabel BW und nutze folgende Angebote:
- Kabelanschluss (TV)
- Clever Kabel 20


Der Kabelanschluss (TV) läuft direkt auf mich als Mieter, wird also nicht irgendwie über die Nebenkosten oder so abgedeckt.
Clever Kabel 20 läuft natürlich auch direkt auf mich.


Ich werde vermutlich 2011 (innerhalb von Baden-Württemberg) umziehen.


Ich bin mit Kabel BW eigentlich zufrieden.
Von daher würde ich auch weiterhin dort Kunde bleiben.
Wenn ich mir momentan das Angebot von Kabel BW anschaue bräuchte ich weiterhin den Kabelanschluss (TV), würde aber in Zukunft anstatt Clever Kabel 20 (bzw. Nachfolgeprodukt) nur noch CleverKabel Starter (=12 MBit/s) nehmen.


Allerdings bin ich mir nicht sicher ob ich meinen Vertrag verlängern/bzw. neu abschließen soll.
Der Grund dafür ist dass ich mir nicht sicher bin wie es nach dem Umzug genau mit der Verfügbarkeit von Kabel BW bzw. Kabelanschluss in Nebenkosten enthalten aussieht.
Daher hätte ich gerne folgende Möglichkeiten um vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu kündigen, sofern folgende Situation eintritt:


- Möglichkeit Kabelanschluss (TV) + Internet vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu kündigen sofern Kabel BW Kabelanschluss nach dem Umzug generell nicht verfügbar ist

- Möglichkeit Kabelanschluss (TV) vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu kündigen sofern dies nach dem Umzug im neuen Mietshaus über die Nebenkosten abgedeckt wird

- Möglichkeit Kabel BW Internet vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu kündigen sofern Kabel BW Internet nach dem Umzug generell nicht verfügbar ist




Bevor ich bei Kabel BW anrufe und mich erkundige:
Was meint Ihr dazu?
Ist sowas bei Kabel BW möglich?

Oder hat man nach einem Umzug je nach Verfügbarkeit/Mietvertrag auf gut deutsch "versch*ssen" und muss trotzdem bis Ende der Vertragslaufzeit zahlen?




Danke!


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BeitragVerfasst: Mi 12. Jan 2011, 22:06 
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Foren User

Registriert: Sa 26. Apr 2008, 12:00
Beiträge: 1188
Wohnort: Kreis Böblingen
Bei einem Umzug beginnt für Telefon und Internet die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten ab Aktivierung am neuen Wohnort neu. Das ist so generell der Fall, wenn am neuen Wohnort der Anschluss zur Verfügung gestellt werden kann. Wenn in der neuen Wohnung bislang kein Kabelanschluss gezahlt wird, läuft dieser ebenfalls weiter. Wird für die Wohnung bereits ein Anschluss gezahlt, egal, von wem, entfällt der Einzelanschluss.

MfG


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