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BeitragVerfasst: Do 29. Jul 2010, 10:47 
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Registriert: Do 29. Jul 2010, 12:00
Beiträge: 1
Hallo,
kaum redet man mit Kabel BW bekommt man schon wieder Frust.

Angefangen hat es 2006. Nachdem ich den Anschluss beantragt hatte gab es 4 Monate Verzögerung bis ich endlich Telefonie und Internet bekam. Ich war damals schon stinksauer.

2008 kam dann ein Umzug und nachdem es hieß, das die neue Wohnung schon modernisiert ist und ich das Ganze nur einstecken müsste blieb ich natürlich bei Kabel BW. In Wahrheit hatten die Modernisierungen noch nicht einmal begonnen und ich durfte wieder 3-4 Monate auf Erfüllung des Vertrages warten. Natürlich erst nach mehreren Briefwechseln und anrufen.
Kurz danach erfuhr ich dann, das die LEG Baden Würthemberg bzw. heute LBBW Immobilien keine Geschäfte mehr mit Kabel BW macht ... warum nur!?

Jetzt bin ich wieder gezwungen mit Kabel BW wieder zu sprechen.
Grund ist Kündigung wegen jobbedingtem Umzug nach Nürnberg. Anwort war eine Floskelbrief mit Mindestvertragslaufzeit und rückwirkende Kündigung nach Ummeldebestätigung. Da fühlt man sich als jahrelanger Kunde schon toll und vor allem das klingt ja überhaupt nicht nach Ärger. Da darf ich dann also wieder meinem Geld nachrennen.

Das Gespräch mit der Hotleine war auch äußerst frustrierend und mehr als AGB Zitiererei von einer Dame aus der Kanonenfutterabteilung kam auch nicht rum. Weiterverbinden wollte Sie mich nicht und die Dame, die den tollen Biref verfasst hat darf man auch nicht sprechen.

Mit anderen Worten ... "Du darfst zahlen aber reden müssen wir deshalb noch lange nicht miteinander."

Als nächstes werde ich wohl umgehend die Einzugsermächtigung entziehen mit einem netten Hinweis, das ich kein Problem habe meine Anwalt einzuschalten, wenn trotzdem abgebucht wird.

Mal schauen was als nächstes kommt. Ich weiß nur, Kabel BW wird es nie wieder sein und empfehlen kann ich Kabel BW auch niemanden.


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BeitragVerfasst: Do 29. Jul 2010, 10:52 
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Registriert: So 5. Jun 2005, 12:00
Beiträge: 7825
Wohnort: 73734 Esslingen
case9791 hat geschrieben:
Hallo,
kaum redet man mit Kabel BW bekommt man schon wieder Frust.

Angefangen hat es 2006. Nachdem ich den Anschluss beantragt hatte gab es 4 Monate Verzögerung bis ich endlich Telefonie und Internet bekam. Ich war damals schon stinksauer.

2008 kam dann ein Umzug und nachdem es hieß, das die neue Wohnung schon modernisiert ist und ich das Ganze nur einstecken müsste blieb ich natürlich bei Kabel BW. In Wahrheit hatten die Modernisierungen noch nicht einmal begonnen und ich durfte wieder 3-4 Monate auf Erfüllung des Vertrages warten. Natürlich erst nach mehreren Briefwechseln und anrufen.
Kurz danach erfuhr ich dann, das die LEG Baden Würthemberg bzw. heute LBBW Immobilien keine Geschäfte mehr mit Kabel BW macht ... warum nur!?

Jetzt bin ich wieder gezwungen mit Kabel BW wieder zu sprechen.
Grund ist Kündigung wegen jobbedingtem Umzug nach Nürnberg. Anwort war eine Floskelbrief mit Mindestvertragslaufzeit und rückwirkende Kündigung nach Ummeldebestätigung. Da fühlt man sich als jahrelanger Kunde schon toll und vor allem das klingt ja überhaupt nicht nach Ärger. Da darf ich dann also wieder meinem Geld nachrennen.

Das Gespräch mit der Hotleine war auch äußerst frustrierend und mehr als AGB Zitiererei von einer Dame aus der Kanonenfutterabteilung kam auch nicht rum. Weiterverbinden wollte Sie mich nicht und die Dame, die den tollen Biref verfasst hat darf man auch nicht sprechen.

Mit anderen Worten ... "Du darfst zahlen aber reden müssen wir deshalb noch lange nicht miteinander."

Als nächstes werde ich wohl umgehend die Einzugsermächtigung entziehen mit einem netten Hinweis, das ich kein Problem habe meine Anwalt einzuschalten, wenn trotzdem abgebucht wird.

Mal schauen was als nächstes kommt. Ich weiß nur, Kabel BW wird es nie wieder sein und empfehlen kann ich Kabel BW auch niemanden.


Normalerweise erlaubt Kabel BW die Sonderkündigung bei Umzug außerhalb des Versrogungsgebiet.
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BeitragVerfasst: Do 29. Jul 2010, 15:51 
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Registriert: Mo 31. Mai 2010, 12:00
Beiträge: 66
Wohnort: Mannheim
lol Erlauben ist gut , Sie muss es sogar.

Wenn die Dame in der Hotline so lieb war und die AGB zitiert hat muesste es doch OK sein denn genau so steht es auch drinn.

Und die Rückwirkende Kündigung ist völliger Blödsinn

Siehe Internet-AGB 7.2 und ABG 18.2

Kurz steht da drin das du ein sonderkündigungsrecht hast.
du musst lediglich eine Ummeldebestätigung KabelBW als beweis vorlegen wenn du umgezogen bist.

Sonderkündigungsrecht besteht laut diesen AGB´s auch wenn zb dein Neuer vermieter sein Zustimmung ( Gestattungsvertrag ) verweigert.

Also nochmal Kündigen mit verweis auf diese AGB und fertsch.
Einzugsermächtigung zu dem Datum des Umzugs entziehen.
und wenn du deine Ummeldebescheinung hast Kopieren und KabelBW zusenden.

Edit: Ganz vergessen , viel Spass bei den Bayern
_________________
Niemand ist verpflichtet über sein eigenes Können hinaus was zu leisten.
Requiescat in pache


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BeitragVerfasst: Do 29. Jul 2010, 19:22 
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Registriert: Fr 13. Jun 2008, 12:00
Beiträge: 433
Wohnort: Nürtingen
Megadolon hat geschrieben:
Ganz vergessen , viel Spass bei den Bayern


...und KABEL DEUTSCHLAND [img]images/smiles/002.gif[/img]. Willkommen bei der Grundverschlüsselung und digitalen Kanalteilung! Wir freuen uns auf deine Erfahrungsberichte mit denen (sofern du natürlich in ein von ihnen versorgtes Haus ziehen solltest!). Wer weiß, ob du KBW nicht noch nachtrauerst... [img]images/smiles/005.gif[/img]
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- SAMSUNG Interaktiv-Geschädigter
- HUMAX ND-FOX C (der zickt wenigstens nicht so oft rum)
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- Juhuu - 2 Regionalprogramme !!!
- SKY komplett + HD - KD ENGLISCH - MÄNNERPAKET


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BeitragVerfasst: Do 29. Jul 2010, 20:12 
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Registriert: Sa 26. Apr 2008, 12:00
Beiträge: 1188
Wohnort: Kreis Böblingen
Megadolon hat geschrieben:
lol Erlauben ist gut , Sie muss es sogar.

Wenn die Dame in der Hotline so lieb war und die AGB zitiert hat muesste es doch OK sein denn genau so steht es auch drinn.

Und die Rückwirkende Kündigung ist völliger Blödsinn


Vieleicht ist das etwas falsch verstanden worden. Man muss Kabel BW die amtliche Anmeldebescheinigung vorlegen und das geht nur, wenn man am neuen Wohnort bereits angemeldet ist. Die monatlichen Gebühren hat man dann in der Regel bereits bezahlt oder sie sind zumindest fällig. Diese Gelder werden dann rückwirkend erstattet und das ist auch völlig normal so.

MfG


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