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 Betreff des Beitrags: Schlechtes Abmahnungssystem
BeitragVerfasst: Sa 22. Mai 2010, 17:29 
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[img]images/smiles/013.gif[/img] Also, am 07.05 habe ich eine Zahlungserinnerung für die April_Abrechnung bekommen, und darin steht dass ich soll bis zum 15.5 für diese Rechnung bezahlen. Diese Rechnung habe ich ordnungsgemäß am 11.5 bezahlt.
Eine neue Rechnung für Mai habe ich am 11.Mai bekommen. Und dann am 20.5 habe ich komischerweiser eine 2. Mahnung-mit 5 € Mahngebühr- für die Mai_Abrechnung bekommen. Das kann ich nicht verstehen. Die Mai_Abrechnung habe ich noch nicht 10 Tage bekommen und trotzdem muss jetzt eine Mahngebühr dafür bezahlen.
Ich habe am Samstag 22. Mai um 16:45 zu dem Servicenummer angerufen. Ich habe die Mitarbeiterin beim Callcenter alles erzählt, sie meint aber, dass ich auf jedem Fall die 5€ Mahngebühr bezahlen muss. Ach, wie schön mit Kabel BW. [img]images/smiles/013.gif[/img][img]images/smiles/013.gif[/img][img]images/smiles/013.gif[/img]


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BeitragVerfasst: Sa 22. Mai 2010, 19:41 
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Das ist doch normal, dass du 5€ mahngebühren zahlen musst denke ich. Das musst du überall egal ob im Versandhaus oder sonst wo.


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BeitragVerfasst: Sa 22. Mai 2010, 20:16 
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hosifox hat geschrieben:
Das ist doch normal, dass du 5€ mahngebühren zahlen musst denke ich. Das musst du überall egal ob im Versandhaus oder sonst wo.

5€ Mahngebühr für NIX_FALSCHES_GETAN_ZU_HABEN? [img]images/smiles/017.gif[/img]


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BeitragVerfasst: So 23. Mai 2010, 13:42 
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Wenn du die April-Rechnung fristgerecht bezahlt hast, brauchst du keine Mahngebühren zahlen. Das wäre ja noch schöner!!! Vielleicht hat die Bank geschlampt und das erst nach dem 15.5. verbucht (die haben 5 Tage Zeit dafür!). Oder deine Zahlung war noch nicht bei KBW im System eingetragen. Das ist dann aber nicht dein Problem. Gegebenenfalls würde ich KBW den Überweisungsbeleg oder Kontoauszug faxen worüber die Buchung ersichtlich ist.

Das für Mai dann eine Mahnung kam, dürfte sicherlich ein Systemfehler sein. Und was Auskünfte an der Hotline angeht wir wissen ja: Die haben manchmal von tuten und blasen leider keine Ahnung!
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BeitragVerfasst: So 23. Mai 2010, 15:07 
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Habe das so verstanden, dass er die April Rechnung erst nach der 1.Mahnung bezahlt hat, dann wären die 5€ nämlich berechtigt.


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BeitragVerfasst: So 23. Mai 2010, 16:19 
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Ich hab´s so gelesen, dass in der Mai-Rechnung die 5,-€ für die angeblich verspätete Zahlung der April-Rechnung erhoben wurden.

Wenn man bedenkt, dass die Bank wirklich sich 5 Tage Zeit lassen darf bis zur Überweisung und diese auch zwischen 1-3 Tage Laufzeit hat, so sind das im schlimmsten Falle 8 Arbeitstage. Dazu 2 Tage Wochenende macht 10. Dass der Betrag dann erst am 21.5. tatsächlich bei KBW eingeht, liegt dann aber immer noch im "Verschulden" der Bank. Er hat pünktlich bezahlt. Überweisungsbeleg faxen, woraus das Datum ja ersichtlich ist. KBW soll mal versuchen die Mahngebühren von der Bank zu holen [img]images/smiles/003.gif[/img]

Früher hieß es "Es gilt das Datum des Poststempels". Wann der Brief tatsächlich ankam war dann egal und im Verschulden der Post.
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BeitragVerfasst: Di 25. Mai 2010, 16:57 
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erledigt!
Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre E-Mail.
Bei der Versendung der 2. Mahnung handelt es sich um einen systemtechnischen Fehler. Wir bitten Sie, dies zu entschuldigen. Die Gebühr in Höhe von 5,00 EUR haben wir Ihrem Kundenkonto wieder ausgebucht.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
..........
Ihr Kundenservice


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BeitragVerfasst: Di 25. Mai 2010, 18:05 
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Beiträge: 228
Wohnort: baden würdenberg 77694 kehl goldscheuer
na allso geht doch
da ist mal das ganze gericht's kram mal er spartt geblieben
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Liebe Grüße patrickhp

THX sound effects HD
http://www.youtube.com/watch?v=aU4JO5qRSXs
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Scary Movie
http://www.youtube.com/watch?v=rxhdotKE95I#t=302


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BeitragVerfasst: Mi 26. Mai 2010, 10:55 
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Gerichtskram? Welcher Gerichtskram? Erhebst Du wegen 5€ Klage?


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BeitragVerfasst: Mi 26. Mai 2010, 17:00 
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Es gibt Leute in Deutschland, die gehen für weniger vor Gericht [img]images/smiles/026.gif[/img]


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BeitragVerfasst: Mi 26. Mai 2010, 20:22 
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Wohnort: Nürtingen
Na ja, 5€ hier, 5€ da, da läppert sich schon was zusammen [img]images/smiles/003.gif[/img]
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BeitragVerfasst: Di 8. Jun 2010, 10:38 
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Registriert: Mo 31. Mai 2010, 12:00
Beiträge: 66
Wohnort: Mannheim
Ich verstehe nicht was die Höhe eines Betrages damit zu tun hätte das man vor Gericht geht denn die muessen vor Gericht gehen um die 5 Eur zu bekommen.

wenn ein Unternehmen von mir eine Mahngebühr verlangt , und ich mich weigere diese zu zahlen.

Ist es ganz einfach , das Unternehmen mahnt die Mahngebühr , ich weigere mich weiter bzw lege widerspruch gegen die Mahnung ein, sollte das Unternehmen weiter auf die Gebühr beharren muss es einen Gerichtlichen Mahnbescheid erwirken der mir dann vom zuständigen Gericht zugestellt wird.

Und hier wird es dann interessant denn nun lege ich ebenfals gegen den Gerichtlichen Mahnbescheid widerspruch ein, hier reicht es völlig den dabeiliegenden vordruck zu verwenden mit dem Satz ich widerspreche der Forderung im Ganzen.

Nun bekommt das Unternehmen mitgeteilt das ich widersprochen haben und wird gefragt ob das Unternehmen Klage erheben will , wenn nun das Unternehmen sagt ja wir wollen klagen dann geht es vor Gericht ( Bis Hier muss das Unternehmen alle Kosten erstmal selbst tragen )

So nun sind wir vor Gericht , und jetzt wird´s richtig Lustig den nun muss das Unternehmen einwandfrei Beweisen das die Forderung berechtigt ist kann das Unternehmen dies nicht bzw die Forderung ist nach deutschem Recht nicht Rechtens bleibt das Unternehmen augf den 5 Euro sitzen +
samtlichen Gerichts und Anwaltskosten sitzen was an diesem Punkt mehrere Hundert Euro ausmacht.

Ich selbst habe dies in zwei Fällen völlig entspannt und ohne eigene Kosten vollzogen.

einmal Telekom - T-Online Grund : Mahngebühr
einmal Fitness Studio : ebenfals Mahngebühr


WICHTIG : wenn der Gerichtliche Mahnbescheid bei euch eintrifft , muss dringend darauf reagiert werden , Widerspruch usw , reagiert man nicht innerhalb von 14 Tagen darauf wird die Forderung Rechtens !!!!!

und dabei ist es dann Egal ob diese Berechtigt ist oder nicht.

Achtung: Generell gilt nur ein Gerichtlicher Mahnbescheid ist Gesetzlich verbindlich alles andere ist Angstmacherei ( Inkasso und diverse ).

Bei KabelBW muss man auch keine Angst haben das man wegen 5 Eur. die Leitungen gesperrt bekommt siehe AGB Punkt 10 bzw 10.1

KabelBW ist nur dann berechtig Leistungen Teilweise oder ganz zu Sperren wenn der Kunde mindestens mit 75 Eur in verzug ist.
Siehe AGB von KabelBW 10.1

AGB Kabel BW
http://www.kabelbw.de/kabelbw/cms/InfoUndService/Downloads/
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Niemand ist verpflichtet über sein eigenes Können hinaus was zu leisten.
Requiescat in pache


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