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Thema Kündigung
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Autor:  Levis [ Do 1. Jan 1970, 02:00 ]
Betreff des Beitrags:  Thema Kündigung

Hallo, ich habe folgendes Problem:

Ich nutze seit Einzug in meine Wohnung (Mitte 2006) Kabel BW, sprich nur Kabel TV ohne Telefon oder internet.
Doch seit Ende 2009 kommt es immer wieder regelmäßig zu Stöhrungen im Kabelfernsehen.

Ich habe bei der Hotline auch schon mehrmals angerufen (um genau zu sein: 4mal). Dabei wurden 2 Gespräche erst gar nicht vermerkt und bei den anderen 2mal wurde mir tgesagt, dass es nicht am Anschluss liegt und ich sollte doch mal meinen 1 Monat alten TV überprüfen... [img]images/smiles/017.gif[/img]

Jedenfalls gab es keine Besserung und ich kündigte fristlos, da ich es nicht mehr eingesehen habe dafür Geld zu bezahlen!

Zum anderen kommt hinzu, dass ich seit 1 Monat aus der Wohnung draußen bin und ich die Leistungen nicht mehr in Anspruch nehme.

Nun musste ich aber feststellen, dass mir trotzdem weiterhin Geld von meinem Konto abgebucht wurde. Ich ließ den Betrag gleich zurückbuchen und setzte nochmals ein Schriftstück auf, indem ich die Kündigung meiner Einzugsermächtigung bekannt gab.

Nun habe ich aber noch keine Reaktion von Seiten KabelBW vernommen.
Keine Kündigungsbestätigung o.ä. obwohl ich darum gebeten habe!

Nun meine Frage:
Ist das normal?
Bin ich jetzt raus aus dem Vertrag oder muss ich mich auf eine Mahnungswelle wegen unbezahlter Rechnungen einstellen???

Autor:  DFA [ Do 1. Jan 1970, 02:00 ]
Betreff des Beitrags: 

Du kannst mal, sofern vorhanden, Deine Rechtschutzversicherung bemühen.

Ich denke mal, Du bist hier in der schlechteren Position.

Hast Du an der Hotline ein Störungsticket aufgegeben? Wenn ja, kam ein Techniker? Wenn nein, solange anrufen, bis sich ein Techniker meldet.

Fristlos kündigen kannst Du, ob das von KBW anerkannt wird ist die andere Frage. Kannst Du belegen, daß sich Deiner nicht angenommen wurde? Wird schwer.

Wenn Du ausgezogen bist und nicht mehr an dieser Adresse wohnst, ist an der neuen Adresse KabelTV möglich? Wenn nicht, dann liegt es an Dir die Ummeldebestätigung an KabelBW zu senden, damit das bearbeitet werden kann.

Ich geb Dir aber auch mal meine Meinung mit auf den Weg. Zum einen ist es von KabelBW nicht richtig nichts zu unternehmen. Du hättest auf die Erstellung eines Störungsticket bestehen müssen. Notfalls muss ein Techniker rauskommen und die ganze Sache durchmessen, das ist schonmal Fakt.

Zum anderen kannst Du aber nicht so ohne weiteres schriftlich kündigen. Vor allem dann nicht, wenn Du es schwerlich beweisen kannst. Unter Umständen hast Du Dir jetzt im Nachhinein, je nachdem wie oft Du die Beträge hast zurückbuchen lassen, selbst ein Ei gelegt, sodaß es für Dich teurer wird und Du um die Zahlung der Beträge nicht drumrum kommst. Eventuell verzichtet KBW auf einen Teil der Kosten aus Kulanz. Das liegt aber im Ermessen von KabelBW und leider nicht in deinem oder meinem Ermessen.

Autor:  Hemapri [ Do 1. Jan 1970, 02:00 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Thema Kündigung

Levis hat geschrieben:
Jedenfalls gab es keine Besserung und ich kündigte fristlos, da ich es nicht mehr eingesehen habe dafür Geld zu bezahlen!


Mal ganz nebenbei bemerkt. Kabel BW ist nur bis zum Hausübergabepunkt zuständig. Ich weis nicht, warum du Kabel BW bemühst, wenn du Störungen hast, aber über 90 % aller Probleme liegen am Hausnetz und das ist nicht das Problem von KBW, sondern des Hauseigentümers.

Zitat:
Zum anderen kommt hinzu, dass ich seit 1 Monat aus der Wohnung draußen bin und ich die Leistungen nicht mehr in Anspruch nehme.

Nun musste ich aber feststellen, dass mir trotzdem weiterhin Geld von meinem Konto abgebucht wurde.


Wurde der Wohnungswechsel rechtzeitig angezeigt und gegenfalls gekündigt?

MfG

Autor:  Hemapri [ Do 1. Jan 1970, 02:00 ]
Betreff des Beitrags: 

DFA hat geschrieben:
Hast Du an der Hotline ein Störungsticket aufgegeben? Wenn ja, kam ein Techniker? Wenn nein, solange anrufen, bis sich ein Techniker meldet.


Er hat nur Kabel TV! Wozu dann ein Techniker von KBW. Teurer geht es nicht! Hier ist nicht Kabel BW, sondern der Hauseigentümer verantwortlich, es sei denn, die Störung ist im KBW-Netz zu suchen. Das ist aber in den meisten Fällen nicht so.


Fristlos kündigen kannst Du, ob das von KBW anerkannt wird ist die andere Frage. Kannst Du belegen, daß sich Deiner nicht angenommen wurde? Wird schwer.

Wenn Du ausgezogen bist und nicht mehr an dieser Adresse wohnst, ist an der neuen Adresse KabelTV möglich? Wenn nicht, dann liegt es an Dir die Ummeldebestätigung an KabelBW zu senden, damit das bearbeitet werden kann.

Zitat:
Ich geb Dir aber auch mal meine Meinung mit auf den Weg. Zum einen ist es von KabelBW nicht richtig nichts zu unternehmen. Du hättest auf die Erstellung eines Störungsticket bestehen müssen. Notfalls muss ein Techniker rauskommen und die ganze Sache durchmessen, das ist schonmal Fakt.


Fakt ist in aller Regel auch, dass die Person, welche ein Ticket aufgibt, eine saftige Rechnung erhält. Man wird von KBW hierzu auch bei einer Störungsmeldung belehrt. Etwas anderes wäre es, wenn der Kunde einen Modemanschluss besitzt. Dann ist Kabel BW vertraglich zuständig. Für normales Kabel TV aber nicht, es sei denn, der Eigentümer hat einen entsprechenden Vertrag mit Kabel BW am Laufen.

MfG

Autor:  Levis [ Do 1. Apr 2010, 08:43 ]
Betreff des Beitrags: 

In meiner neuen Wohnung liegt bereits ein Anschluss für KabelTV.
Das ist in den Nebenkosten mit enthalten.

Von daher gehe ich denen ja als "Kunde" nicht verloren. Nur das die monatlichen Beiträge nun mein Vermieter bezahlt. [img]images/smiles/002.gif[/img]

Wie soll ich belegen, dass sich meiner nicht angenommen wird?
Ich zeichne ja die Telefonate nicht auf...

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