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Kündigung???
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Autor:  eisfeldde [ Do 25. Feb 2010, 12:33 ]
Betreff des Beitrags:  Kündigung???

Hallo
hätte da eine Frage und Hof mir kann da jemand weiterhelfen !?

Meine Freundin und ich sind vor einem halben Jahr in eine Mietwohnung
wir haben uns dann Kabel BW zugelegt 50€ im Monat

Jetzt ziehen mir aber in eine andere Wohnung (Neubau-Erstbezug)
und in ein anderen Landkreis
da der neue Vermieter nichts von Kabel BW hält will er auch kein Anschluss im Haus ....
weiß da jemand was ob ich dann kündigen kann !!!

so jetzt mal zu lob-Kritik :)

Lob Hab ich für Kabel BW KEINES
nur Kritik
1.es Fing an mit dem Telefon die Leitung ist die ganze zeit Tod
2.mich haut es ständig aus dem Internet
3.ich bekomme Freitags eine Rechnung Montag Mittag ist dann schon eine Mahnung im Briefkasten [img]images/smiles/017.gif[/img] Gehts noch

im großen und ganzen bin ich sehr unzufrieden
da ich der Meinung bin für die 50€ was ich jeden Monat bezahlen muss,
ist die Leistung was ich von Kabel BW bekomme zu wenig

Vielleicht kann mir ja jemand sagen wie das läuft mit der Kündigung

Viele Grüße Markus..

Autor:  Spiderpig [ Do 25. Feb 2010, 13:40 ]
Betreff des Beitrags: 

Sofern am neuen Wohnort kein KBW verfügbar ist, kannst Du vorzeitig aus Deinem Vertrag raus. Eine Anmeldebestätigung genügt. Hab ich vor Jahren auch mal so gehandhabt.

Klappt alles unkompliziert soweit.
_________________
d-box II @ Linux (Kabel)

Dreambox 800 HD (Sat)

Autor:  TNN85 [ Do 25. Feb 2010, 17:18 ]
Betreff des Beitrags: 

wenn der neue vermieter keine multimediagestattung unterschrieben hat, dann kannst du natürlich raus aus deinem vertrag. sonst könntest du ihn ja gar nicht nutzen.

Autor:  Hemapri [ Do 25. Feb 2010, 22:57 ]
Betreff des Beitrags: 

TNN85 hat geschrieben:
wenn der neue vermieter keine multimediagestattung unterschrieben hat, dann kannst du natürlich raus aus deinem vertrag. sonst könntest du ihn ja gar nicht nutzen.


Nein, einen Gestattungsvertrag muss der nicht unterschreiben. Das wäre zwar eine Rechtssicherheit für KBW, ist aber keine Bedingung. Die Netzebene 4 ist Hoheitsbereich des Eigentümers. Wenn er einer Anschaltung, Installation oder sonstwas nicht zustimmt, ist das seine Sache. Selbst, wenn ein Gestattungsvertrag unterschrieben wäre, kann der Eigentümer eine bauliche Veränderung trotzdem untersagen.

MfG

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