SabiT hat geschrieben:
KLAPPEN!
Wir haben sogar das Portierungsdatum auf zwei Tage vor Ende bei der Telekom gelegt, dass mit der Nummer auch alles klappt.
Das kannst du machen, geht aber gar nicht, da der neue Anbieter in seinem Portierungsauftrag den Termin verschlagen und der alte ihn bestätigen muß. Und das geht frühestens zum Tage der Kündigung beim alten Anbieter.
Zitat:
Nun, mittlerweile haben wir ZWEI TELEFONANSCHLÜSSE! Das liegt schlicht und ergreifend daran, dass der Vertrag bei der Telekom 3 Monate im Voraus hätte gekündigt werden müssen, was wir leider nicht wussten.
Und wer bitte sonst. Ihr hattet den Vertrag mit der Telekom doch so abgeschlossen.
Zitat:
Das muss man sich mal vorstellen, die KABEL BW WIRBT AUF IHRER HOMEPAGE damit, dass DIE KABEL BW DEN WECHSEL VON EINEM ANBIETER ZU IHNEN SELBSTSTÄNDIG vornimmt und auf dem ANTRAG AUF PORTIERUNG STEHT NIRGENDS, dass man die Kündigungsfrist des alten Anbieters angeben muss. Nirgends.
Doch! In den Vertragsbedingungen des bisherigen Anbieters. Ob der Kunde selbst oder Kabel BW oder sonst irgendein Telefonanbieter den Anschluss kündigt, der Kunde muss doch wissen, wie lange der Vertrag noch läuft und wie die Kündigungsfristen sind. das ist doch simpelstes Vertragsrecht. Kabel BW kann doch keine andere Gesellschaft dazu bringen, ihre Verträge zugunsten von Kabel BW zu stornieren. Bitte!
Man muss übrigens keinerlei Kündigungsfristen bei Kabel BW angeben.
Zitat:
Wir waren im guten Glauben, dass die Kabel BW sich vorher darum kümmert, wann denn der Anschluss übernommen werden kann. Ich habe mich bei anderen Telefonanbietern erkundigt. Dass man nachfragt, wann der Anschluss übernommen werden kann, scheint Usus zu sein, aber nicht bei der Kabel BW!
Unsinn! Ich arbeite im Vertrieb für etliche Telefonanbieter und es ist überall der gleiche Vorgang. Der ist nämlich von der Bundesnetzangentur so vorgeschrieben und niemand, auch nicht Kabel BW kann da anders verfahren.
Zitat:
Ok, selbst wenn sie das nicht tut, man kann doch nicht einfach seinem neuen Kunden einen ZWEITEN ANSCHLUSS aufdrücken, wo doch ganz genau vereinbart war, dass ein ANBIETERWECHSEL stattfinden soll!
Auch hier muß ich Kabel BW in Schutz nehmen. Der Kunde legt den termin bei der Auftragsstellung fest. Das ist ein Entgegenkommen von Kabel BW, dass der Vertrag erst ab diesem Termin zustandekommt und man nicht doppelt zahlen muß. Kabel BW prüft aber niemals den Sinn oder Unsinn dieses Termines. das ist Sache des Kunden, denn dieser weis ja, wie lange sein bisheriger Vertrag noch läuft und wie die Kündigungsfristen sind.
Zitat:
Zwei Telefone klingeln zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Alle Telefonanrufe kommen für gewöhnlich beim Telekomtelefon raus, nur die von Kabel BW-Kunden nicht, die erhalten wir nämlich auf dem Kabel BW-Telefon! Ist das nicht phänomenal?! Da fand überhaupt keine Portierung der Nummer statt, sondern das geschieht erst in fast einem Jahr, wenn der Vertrag bei der Telekom tatsächlich endet.
Vollkommen normal und auch so in Ordnung. man hätte den Aktivierungstermin auf den Termin in fast einem Jahr legen müssen.
Zitat:
Ja wir wollten doch zu Kabel BW wechseln, also hat verständlicherweise die Telekom gar KEIN INTERESSE uns entgegen zu kommen, sondern eigentlich müsste doch die Kabel BW auf Kundenzufriedenheit setzen!
Und was sollen die machen? Bis zur Modemaktivierung hätte man den Vertragsbeginn noch um bis zu 12 Monate nach vorn verschieben können und das wird auch erfahrungs gemacht. Zuständig ist aber der Kunde.
Ganz nebenbei: Hat euch denn diesbezüglich niemand beraten. Jedem halbwegs kompetenten Vertriebler ist doch diese Vorgehensweise bekannt. Das ganze ist schon ärgerlich, aber nicht die Schuld von Kabel BW. Die dürfen eine Portierung und damit Kündigung zum einen erst starten, wenn die Möglichkeit der Portierung überhaupt gegeben ist, sprich ein funktionsfähiges Kabelmodem muss zwingend vorhanden sein. Erst dann darf von Kabel BW ein Portierungsauftrag überhaupt gestellt werden. kabel BW schlägt dabei immer einen termin in 10 Tagen vor, es sei denn, der Kunde wünscht einen anderen. Dann wird dieser angegeben. Der bisherige Anbieter bestätigt diesen dann oder teilt mit, wann die Portierung frühestens erfolgen kann, z.B. wenn es noch eine vertragliche Laufzeit gibt. Das ist die Vorgehensweise. Wenn das nicht vorher dem Kunden klargemacht wurde, dann kann man zumindest dem Vertriebler, der den Kunden berät, einen Vorwurf machen. Was rechtlich und vertraglich bei KBW ablief, ist jedenfalls korrekt so, wenn auch letzlich nicht zufriedenstellend.
MfG