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 Betreff des Beitrags: Wiederruf / Stilllegung
BeitragVerfasst: Mi 16. Sep 2009, 11:01 
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Hallo zusammen,

ich habe für meinen Opa einen Vertrag bei KableBW abgeschlossen, da ich mit denen bei mir soweit zufrieden war.

Nun einen Tag später kam schon der Kabeltechniker und hat die Leitungen geprüft und das Modem installiert. Ein Fehler, wie ich später festgestellt habe. Zwei Tage später kam der schriftliche Vertrag und dass ich bei 1&1 kündigen soll.

Ich wollte also bei 1&1 kündigen und habe gesehen, dass der Zeitraum zu kurz war (Online steht bei KabelBW 2 Monate, aber es sind ja mittlerweile ein paar Tage vergangen). Nun also, da es dieses Jahr mit der Kündigung nicht mehr klappen konnte, habe ich einen Wiederruf bei KableBW eingereicht (Zeitraum 1 Woche nach Auftragsstellung).

Nach einigen Briefen und kostenpflichtigen Telefonaten später wurde mir mitgeteilt, dass durch Installation des Modems eine Dienstleistung stattgefunden hat und ich kein Wiederrufsrecht mehr habe . Glaube ich zwar nicht, aber gut. Ich solle doch einen Antrag auf Stilllegung machen. Tja auf diesen Antrag wurde bisher nicht eingegangen bzw. nur wieder ein Brief bekommen, wo als Standardschreiben mein Wiederruf abgelehnt wurde. Auf meine zwei Seiten Erklärungen und Hinweise wurde nicht mal ansatzweise eingegangen. Der letzte Mitarbeiter (telefonisch) hat mir versprochen das nochmal in die Wege zu leiten, nun ja da ist nun wieder 4 Werktage nichts passiert. War wohl eine Aussage um mich endlich loszuwerden.

Übrigens ich kann die Leitung noch nicht nutzen, da der Schaltungstermin im nächsten Monat ist. Habe das auch mehrfach KabelBW erklärt, dass ich damit also noch keine Dienstleistung in Anspruch genommen habe.

Ich versteh das nicht legt KabelBW es darauf an, dann mehrere Kunden dadurch zu verlieren und das unbedingt mit einem Anwalt zu lösen. Immerhin möchte ich ja mit der Stilllegung eigentlich einen Kompromiss für KabelBW und mich eingehen. Die hätten dann ein Jahr später ihr Geld und ich müsste nicht zwei Verträge bezahlen. Dass man zwei Verträge nicht gleichzeitig haben kann, sollte ja auch klar sein und ich habe den Online Auftrag ja auch explizit mit Kündigung bei 1&1 gestellt. Damit werden Sie einer Bedingung nicht gerecht.

Erfahrungen von euch um das Ganze noch friedlich zu lösen? Ansonsten muss wohl ein Anwalt her und ich werde wohl c't anschreiben. Den Vertrag so zu akzeptieren sehe ich einfach nicht ein.

Grüße Andi


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 Betreff des Beitrags: Re: Wiederruf / Stilllegung
BeitragVerfasst: Mi 16. Sep 2009, 15:15 
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G.eYe hat geschrieben:
Hallo zusammen,

Die hätten dann ein Jahr später ihr Geld und ich müsste nicht zwei Verträge bezahlen. Dass man zwei Verträge nicht gleichzeitig haben kann, sollte ja auch klar sein und ich habe den Online Auftrag ja auch explizit mit Kündigung bei 1&1 gestellt. Damit werden Sie einer Bedingung nicht gerecht.



Tja, Du hast schlicht und ergreifend Pech gehabt. Wenn man es nicht geregelt bekommt, seinen 1&1 Vertrag rechtzeitig zu kündigen, dafür kann KBW nix.

Außerdem, Du kannst sehr wohl 2 Verträge gleichzeitig haben... warum nicht?

Ergo: Du hast jetzt 2 Verträge an der A...Backe und kannst nur hoffen, dass KBW kulant ist. Falls nicht, hast Du Pech. Vertrag ist Vertrag.

Widerruf kannst Du vergessen, das hat Dir ja KBW schon mitgeteilt.
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BeitragVerfasst: Mi 16. Sep 2009, 15:35 
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Es freut mich, klingst ja fast wie die Kollegen am Telefon.

Ohne jetzt auf alles einzugehen darf ich bei 1&1 nicht vorher kündigen, weil sonst die Rufnummer nicht portiert werden kann. Deshalb muss das immer über den neuen Provider geschehen und wenn ich KabelBW damit beauftrage, dann hat KabelBW damit sehr wohl was zu tun. Deshalb konnte ich auch nicht vorher kündigen, sonst wäre das ganze nicht passiert. Bei anderen Firmen funktioniert das auch.

Zum Thema Wiederrufsrecht darfst du gerne http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/142994 bzw. das BGB anschauen, genauso wie den richtigen schriftlichen Vertrag, wo ebenfalls ein Wiederrufsrecht von 1 Monat eingeräumt wird.

Mit so Aussagen wie "Vertrag ist Vertrag" kann hier sicherlich niemand was anfangen. Wenn du schon Behauptungen aufstellst, erklär Sie auch bitte sachlich.


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BeitragVerfasst: Mi 16. Sep 2009, 16:08 
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G.eYe hat geschrieben:
Es freut mich, klingst ja fast wie die Kollegen am Telefon.

Ohne jetzt auf alles einzugehen darf ich bei 1&1 nicht vorher kündigen, weil sonst die Rufnummer nicht portiert werden kann. Deshalb muss das immer über den neuen Provider geschehen und wenn ich KabelBW damit beauftrage, dann hat KabelBW damit sehr wohl was zu tun. Deshalb konnte ich auch nicht vorher kündigen, sonst wäre das ganze nicht passiert. Bei anderen Firmen funktioniert das auch.

Zum Thema Wiederrufsrecht darfst du gerne http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/142994 bzw. das BGB anschauen, genauso wie den richtigen schriftlichen Vertrag, wo ebenfalls ein Wiederrufsrecht von 1 Monat eingeräumt wird.

Mit so Aussagen wie "Vertrag ist Vertrag" kann hier sicherlich niemand was anfangen. Wenn du schon Behauptungen aufstellst, erklär Sie auch bitte sachlich.


Grundsätzlich hast Du natürlich Recht. Die Portierung geht verloren, wenn Kabel BW nicht die Kündigung übernimmt. Das einzige was sicher gestellt sein muss ist eine gesunde Zeit (6 Wochen) Zeit für die Kündigung von deiner Seite.

Das heißt, wenn Du Kabel BW damit beauftragst, dann muss Kabel BW eine Zeit eingeräumt bekommen (um die 6 Wochen) um bei 1&1 zu kündigen. Wenn Du natürlich bis in einer Woche kündigen müsstest und Kabel BW dann knapp dazu aufforderst dies zu übernehmen wirds kritisch. Wie war die Übergangszeit für die Kündigung?

ps. Spiderpig ist kein Kabel BW'ler ;) wir sind ein rein privates Forum. Selbst ich als Admin bin nicht im Unternehmen Kabel BW tätig. Dies hier ist reines Hobby und aus Spaß am Thema Digital TV bzw. Internet und Telefonie.
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BeitragVerfasst: Mi 16. Sep 2009, 16:35 
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Die Zeit war definitv zu knapp. Das war tatsächlich ein Fehler meinerseits. Ich habe das vorher geprüft (4 Monate vorher) und habe bei 1&1 nicht gekündigt wegen der Rufnummerportierung.

Durch unterschiedlichste Umstände (unter anderem mit meinem Opa nochmal reden, ihm erklären, weitere Möglichkeiten prüfen) kam ich dann wirklich nur dazu bei KabelBW ca. 2 Monate vorher den Antrag abzuschließen (Kündigungszeit sind 2 Monate bei 1&1). Da hätte es auch mit dem kündigen geklappt und bei KabelBW beim Onlineantrag habe ich mich darauf gestützt, dass dort 2 Monate vorher stand und durch meinen Vertrag bei KabelBW wusste ich, dass man 1 Monat Wiederrufsrecht hat.

Ich dachte mir, ok bestellst es. Da gilt mit Sicherheit das Datum des Onlineantrags für die Kündigung bei 1&1. KabelBW wird schon mitteilen, wenn Sie das nicht rechtzeitig kündigen können. Das war natürlich ein Fehler. Durch den schnellen Technikereinsatz (1 bzw 2 Tage nach Vertragsstellung) habe ich mir auch gedacht, dass es tatsächlich funktioniert. Selbst beim Vertrag stand drin, man soll sich melden, wenn es einen anderen Kündigungstermin gibt. Stutzig wurde ich blos, als KabelBW mir die Portierungsunterlagen und ein vorgedrucktes Kündigungschreiben für 1&1 geschickt hat. Ich hab dann natürlich nochmal bei 1&1 nachgehakt und da wars dann zu spät. Also habe ich KabelBW um einen Wiederruf gebeten mit Begründung, dass ich bei 1&1 zu dem Termin nicht kündigen kann.

Hätte ich gewusst, dass ich durch die Modeminstallation allerdings mein Wiederrufsrecht verliere, hätte ich erst abgewartet, ob das mit der Kündigung klappt und da sehe ich eben auch KabelBW in der Pflicht zumindestens zu informieren.

Die sagen nämlich wir müssen erst prüfen, ob die Leitungen KabelBW tauglich sind bevor Sie eine Kündigung einleiten. Tja und da installieren die halt gleich das Modem mit. Für mich ist und bleibt das eine geschickte Falle von KabelBW. Der Techniker hat auch auf eine schnelle Abwicklung gedrängt, jetzt ihm nachhinein ist mir klar wieso.


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BeitragVerfasst: Mi 16. Sep 2009, 16:53 
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G.eYe hat geschrieben:
Es freut mich, klingst ja fast wie die Kollegen am Telefon.

Ohne jetzt auf alles einzugehen darf ich bei 1&1 nicht vorher kündigen, weil sonst die Rufnummer nicht portiert werden kann. Deshalb muss das immer über den neuen Provider geschehen und wenn ich KabelBW damit beauftrage, dann hat KabelBW damit sehr wohl was zu tun. Deshalb konnte ich auch nicht vorher kündigen, sonst wäre das ganze nicht passiert. Bei anderen Firmen funktioniert das auch.

Zum Thema Wiederrufsrecht darfst du gerne http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/142994 bzw. das BGB anschauen, genauso wie den richtigen schriftlichen Vertrag, wo ebenfalls ein Wiederrufsrecht von 1 Monat eingeräumt wird.

Mit so Aussagen wie "Vertrag ist Vertrag" kann hier sicherlich niemand was anfangen. Wenn du schon Behauptungen aufstellst, erklär Sie auch bitte sachlich.


Ist ganz einfach: Bei Dir wurde Modem und so weiter installiert, also kannst Du Internet über KBW nutzen. Beim handy ist es nicht anders, wenn Du da die SIM einlegst und irgendeine Nummer wählst oder SMS schreibst, ist dein Widerrufsrecht erloschen. In dem Fall hier ist das nicht anders.
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BeitragVerfasst: Mi 16. Sep 2009, 17:12 
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Installiert wurde es zwar, aber nutzen kann ich es nicht. Der Schaltungstermin ist der 10.10.2009.

Genau beim Handy ist es nicht anders, nicht sobald ich die SIM einlege, sondern sobald ich das erste mal damit telefoniere. Zumindestens ist es mir so bei den meisten Anbietern bekannt.

Dem entsprechend können die auch gerne Ihr Modem wieder haben, genutzt habe ich davon nämlich bisher nichts.

Nach dem neuen Gesetz siehe Link
Zitat:
Hintergrund dieser Änderung ist, dass § 312 d Absatz 3[2] des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB[3]), das die Rechtsgrundlage für einen Widerruf im Rahmen von Dienstleistungen bildet, ebenfalls geändert wurde. Dieser fordert nun für das Erlöschen des Widerrufsrechts, dass "der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat".
wäre das Wiederrufsrecht durch aus noch intakt, da der Vertrag zum Einen nicht vollständig erfüllt wurde, zum Anderen nicht ausdrücklich von mir das Wiederrufsrecht abgelehnt wurde.

Aber nochmals mir gehts eigentlich gar nicht mehr um den Wiederruf, denn hier sehe ich es wohl ein, dass ich da nur noch mit einem Anwalt das durchsetzen kann. Mir gehts eher um die Stilllegung bis der 1&1 Vertrag eben ausläuft und eventuell hat da schon jemand von euch Erfahrungen gesammelt.


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BeitragVerfasst: Mi 16. Sep 2009, 19:09 
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Ist leider nicht ganz so einfach.

Du schreibst zwar nicht genau, wie installiert wurde, ich gehe aber davon aus, daß ein Techniker vor Ort war, die Leitung durchgemessen hat, eventuell eingepegelt hat und eine Multimedia Dose installiert hat. Dazu noch das Koaxkabel von der Multimedia Dose bis zum Modem. Es wurde also schon investiert von Seiten KabelBW. Techniker mit seiner Arbeitsleistung/Arbeitszeit, einpegeln, die Multimedia Dose und das Kabel.

Wie nun aber genau der Vertrag zustande gekommen ist kann ich nicht wirklich genau abschätzen. Hast Du denn beim Techniker was unterschrieben? Wenn ja, dann glaube ich nicht, daß es einfach wird.

Ich gehe aber stark davon aus, daß Du Dich mit KBW gütlich einigen kannst, obwohl ja von Seiten KBW kein Fehler gemacht wurde. Kündigungsfristen bei anderen Anbietern sind ja genau genommen Dein Problem.

Du hättest natürlich dem Techniker sagen können "Guter Mann, mir ist das zu kurzfristig, da ich noch einen anderen Vertrag mit 1&1 laufen hab" oder "Ich habs mir anders überlegt".

Was ich mir noch vorstellen könnte, käme auf einen Versuch an: Frag KabelBW ob es in Ordnung wäre, wenn der Vertrag, wenn Du möchtest, gelöst wird und Du im Gegenzug die KBW entstandenen Kosten übernimmst, sprich Installation.


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BeitragVerfasst: Mi 16. Sep 2009, 23:59 
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DFA hat geschrieben:
Du schreibst zwar nicht genau, wie installiert wurde, ich gehe aber davon aus, daß ein Techniker vor Ort war, die Leitung durchgemessen hat, eventuell eingepegelt hat und eine Multimedia Dose installiert hat. Dazu noch das Koaxkabel von der Multimedia Dose bis zum Modem. Es wurde also schon investiert von Seiten KabelBW. Techniker mit seiner Arbeitsleistung/Arbeitszeit, einpegeln, die Multimedia Dose und das Kabel.


Eingepegelt hat er kurz ja, Multimedia Dose wurde ebenfalls "installiert" und Kabelmodem wurde nur hingelegt und nicht befestigt, aber ein Koaxkabel wurde eingesteckt.

DFA hat geschrieben:
Wie nun aber genau der Vertrag zustande gekommen ist kann ich nicht wirklich genau abschätzen. Hast Du denn beim Techniker was unterschrieben? Wenn ja, dann glaube ich nicht, daß es einfach wird.


Auch da muss ich sagen, ja mein Opa hätte dafür unterschrieben sollen dass der Fernseher noch funktioniert (hat er auch schon vorher) und das vom Techniker Internet und Telefon geprüft wurden und ebenfalls funktionieren. In dem ganzen Schreiben konnte ich jedoch nicht entdecken, dass das Wiederrufsrecht erlischt. Mein Opa hat da jedoch nicht unterschrieben. Leider habe ich von diesem Schreiben auch keine Kopie. KabelBW geht jedoch davon aus, dass er da unterschrieben hat. Auch das wäre rechtlich sicherlich angreifbar.

Das ich dem Techniker sagen könnte, ich habe mich anders entschieden. Nun das ist nicht so einfach. Nur die 1. Installation ist kostenlos, dann hätte ich eine "Modeminstallation", auch wenn er dann nichts gemacht hätte, bezahlt und dass die Firmen da nicht gerade günstig sind ist leider auch bekannt. Wie gesagt zu diesem Zeitpunkt dachte ich noch das passt alles.

Gütlich einigen versuche ich spätestens seit dem zweiten Brief und einigen Telefonaten. Das hatte ich mir vorher etwas einfacher vorgestellt, da ich wie gesagt mit KabelBW bisher zufrieden war und Allgemein in Geschäftsbeziehung bisher anderes gewohnt war. Aber in der Telekommunikationsbranche scheint das etwas anders zu sein. Wenn man mit dem Kundenservice telefoniert ist das auch nicht ganz einfach um das mal vorsichtig auszudrücken. Bisher habe ich da glaube ich meine meisten Nerven gelassen [img]images/smiles/002.gif[/img].

Mich persönlich regt am meisten auf, dass man durch die Modeminstallation das Wiederrufsrecht verliert und darauf nicht hingewiesen wurde. Wie gesagt, spätestens da hätte ich dann nämlich gesagt, ne das mach ich nicht mit. [img]images/smiles/018.gif[/img]

Zu der Kündigungsfrage, nun da bleibe ich bei der Meinung, dass wenn ich eine Firma beauftrage, dass ich nach Abschluss meines alten Vertrags einen neuen Vertrag bei denen habe möchte, es nicht mehr nur mein Problem ist. Beispiel Stromanbieterwechsel funktioniert sowas doch auch. Da wird die ganze Abwicklung übrigens von der neuen Firma gemacht.

Naja, dann warte ich noch ein paar Werktage ab und ruf da mal wieder an und schick denen dann nochmal einen Brief. Alle guten Dinge sind ja bekanntlich drei.


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BeitragVerfasst: Do 17. Sep 2009, 00:33 
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Leider haben viele Internetprovider unterschiedliche Kündigungsfristen. Wenn Du aber einen DSL Wechselservice beauftragt hast, dann müsste sich KBW allein drum kümmern. Wenn Du allerdings nur gesagt hast "KBW, installiert hier mal Internet, ich kümmer mich selbst um die Kündigung" dann bist nur Du dafür verantwortlich.

Wenn Dir der Installationstermin zu kurzfristig gewesen ist, warum hast Du dann nicht gesagt daß das nun ein wenig zu schnell geht?

Ich les bei Dir ehrlich gesagt auch nicht ganz genau raus wie es ablief. Schwer zu sagen wer da nun Schuld hat. Für den Betroffenen ist es am Anfang einfach zu sagen "Ja, hätte KBW mal so gemacht, ham se aber nicht". Wenn Du einen DSL Wechselservice beauftragt hast, dann sollte das auch so funktionieren. Wenn nicht bist Du leider selber schuld.


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BeitragVerfasst: Do 17. Sep 2009, 16:46 
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Ok folgerndermaßen war der Ablauf:
09.08 Bestellung CleverKabelStarter inklusive DSL Wechselservice
Zitat:
-----------------------------------------------------------------------
| DSL-Wechselservice
-----------------------------------------------------------------------
Ja, ich nutze bereits DSL und möchte zu Kabel BW wechseln.

Wechseltermin: 10.10.2009
DSL-Anbieter:
Anbieter : 1&1 Internet AG
Name : 1&1


10.08 Anruf von KabelBW-Techniker, dass Sie die Leitungen gerne überprüfen möchten
11.08 KabelBW-Techniker prüft Leitungen, installiert Modem
13.08 Schriftlichen Brief mit Bestätigung des Onlineauftrags erhalten inklusive Vordruck für Rufnummerportierung und Kündigung des DSL-Vertrags
15.08 Habe ich selber nochmal geprüft, ob die Kündigung bei 1&1 noch möglich ist, wegen den zwei Vordrucken -> Kündigung nur zu 10.10.2010 möglich.
19.08 Wiederruf bei KabelBW eingericht mit Begründung Kündigung zum 10.10.2009 nicht möglich
24.08 KabelBW: Schreiben "Wiederrruf abgelehnt"
25.08 Telefonat mit KabelBW geführt -> Vorschlag Antrag auf Stilllegung
26.08 Antrag auf Stilllegung an KabelBW als Einschreiben gesendet mit der Bitte um erneute Überprüfung des Wiederrufs
09.09 KabelBW: Schreiben "Wiederrruf abgelehnt" auf den Antrag auf Stilllegung wurde nicht Stellung bezogen
11.09 Telefonat mit KabelBW um Stellungnahme zu Antrag auf Stilllegung zu bekommen. Mitarbeiter hat mir versprochen das weiterzugeben, da er das nicht entscheiden kann.


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BeitragVerfasst: Do 17. Sep 2009, 17:09 
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So wie ich das jetzt verstanden hab mit dem Wechselservice, kündigt nicht KBW für einen sondern fertigt lediglich einen Vordruck an für das Kündigungsschreiben und dem Portierungsauftrag wenn der Kunde das wünscht. Mit der Kündigung ansich hat KBW nichts zu tun.

Du hast schlicht und ergreifend zu spät festgestellt, daß Du erst ein Jahr später aus dem Vertrag mit 1&1 rauskommst. Da war aber das Ganze schon installiert. Du hättest vor der Installation noch widerrufen können.

Ich seh die Schuld hier in keinster Weise bei KabelBW. Wenn KBW kulant ist, dann legen sie den Anschluss bis zum 10.10.2010 still, verpflichtet sind sie dazu aber nicht. Auch mit rechtlichem Beistand sehe ich Deine Chance gen Null tendierend. Aber ich bin ja auch kein Jurist ;) Ist nur meine Meinung.

Wenn ich irgendwas falsch verstanden hab, korrigiert mich bitte ;) Bin auch nicht allwissend.


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BeitragVerfasst: Fr 18. Sep 2009, 08:07 
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Nach einer weiteren E-Mail, nun folgendes Ergebnis:

Heute wurde mir per E-Mail mitgeteilt, dass der DSL-Wechseltermin (und ich hoffe damit auch der komplette Vertrag) aus Kulanz auf den 07.10.2010 verschoben wurde.

Wenn das also nun wirklich so sein wird, bin ich doch froh, dass es auch ohne Anwalt geklappt hat. 10 € an Telefongebühren und einige Nerven ärmer bin ich aber geworden [img]images/smiles/001.gif[/img] . Nach vielen Minusen für KabelBW, erst mal wieder ein kleines Plus.


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