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Null Reaktion auf Beschwerde http://archiv.kabelbw-helpdesk.de/viewtopic.php?f=19&t=5802 |
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Autor: | Tracid [ Do 13. Aug 2009, 08:52 ] |
Betreff des Beitrags: | Null Reaktion auf Beschwerde |
Ich habe meinen Vater vor 2 Monaten einen Vertrag für Telefon und Internet abgeschlossen. Damals machte kabel BW ja immer Werbung 2 Monate gratis. Komisch nur das er von Anfang an die volle Rechnung bekam. Am Telefon wurde ihn dann gesagt man prüft dies und meldet sich. Kam bis heute keine Reaktion. Also rief ich an. 20min Warteschleife...aufgelegt. Tag später 10min Warteschleife wieder aufgelegt (zahlt man sich ja dumm und dämlich bei der 0180 Nummer). Also E-Mail geschrieben. Hieß es nur "ein Mitarbeiter meldet sich". Das ist 2 Wochen her, immer noch keine Antwort auf meine Mail bekommen. Bin am überlegen den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen wegen falscher Werbung und Null Reaktion. |
Autor: | hosifox [ Do 13. Aug 2009, 16:48 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Null Reaktion auf Beschwerde |
Tracid hat geschrieben: Bin am überlegen den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen wegen falscher Werbung und Null Reaktion. Ich denke die Kündigung kannste dir sparen, das funktioniert so nicht. [img]images/smiles/002.gif[/img] Schau mal in deine Auftragsbestätigung ob du auch wirklich 2 Monate frei hast. |
Autor: | gios [ Do 13. Aug 2009, 18:16 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Null Reaktion auf Beschwerde |
Ich empfehle sofort zum Rectsanwalt zu gehen! Die reagieren sonst nie. Ein Tipp: wenn man die Hotline über Handy anruft ist der Anruf kostenlos. Gruß Jochen |
Autor: | hosifox [ Do 13. Aug 2009, 18:54 ] |
Betreff des Beitrags: | |
Was ihr immer alle mit dem Rechtsanwalt habt [img]images/smiles/009.gif[/img] Leute ihr habt einen verbindlichen Vertrag der von beiden Seiten eingehalten werden muß. Wenn die 2 Monate noch nicht erstattet worden sind, sehe ich da absolut überhaupt keinen Grund zum Rechtsanwalt zu gehen und eine Kündigung auszusprechen, die doch völlig unbergründet wäre. Nimm dein Telefon rufe die Hotline an, ja es kostet Geld, und schildere dein Fall dann wird es sich schnell aufklären. E-Mail schreiben macht in der regel wenig Sinn. Nicht immer die Leute hier aufhetzen sie sollen zum RA gehen nur weil ein Pups quersitzt, könnt ihr sowas nicht alleine regeln??? [img]images/smiles/009.gif[/img] Ich setze mal ein [img]images/smiles/002.gif[/img] drunter damit sich keiner angegriffen fühlt. |
Autor: | gios [ Do 13. Aug 2009, 19:15 ] |
Betreff des Beitrags: | |
...verbindlichen Vertrag der von beiden Seiten eingehalten werden muß. Und das ist der springende Punkt. Ohne Ra nehmen die einen nicht wahr!! Gruß Jochen |
Autor: | DFA [ Do 13. Aug 2009, 21:31 ] |
Betreff des Beitrags: | |
Und TO bleibt auf den RA Kosten sitzen wenn er nicht gerade eine Rechtschutzversicherung hat... [img]images/smiles/018.gif[/img] In erster Linie sollte man mal telefonisch Rücksprache halten. Sachlage sachlich darlegen, auf Deinen schriftlichen Vertrag hinweisen, in dem die zu beanstandenden Punkte drin stehen und auf Regelung bestehen. Wenn das nix hilft kann man es auch schriftlich per Einschreiben machen. Ich muss hosifox Recht geben, immer gleich aufwiegeln ist nicht Sinn und Zweck der Sache, in erster Linie sollten wir Hilfestellung geben, wie man vorzugehen hat, damit eventuell Erfolg in Aussicht steht. |
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