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BeitragVerfasst: Sa 12. Dez 2009, 20:56 
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Registriert: Sa 26. Apr 2008, 12:00
Beiträge: 1188
Wohnort: Kreis Böblingen
schmolch hat geschrieben:
1. hat meine Mutter nichts unterschrieben


Dann hat sie gute Karten, aus dem Vertrag herauszukommen.

Zitat:
2. hat sie mehrmals nachgefragt ob bei 50€ wirklich alles bisherige inklusive ist und insgesamt keine höheren Kosten auf sie zukommen.


Dann wurde sie nicht kompetent beraten. Anders kann man das nicht nennen.

Zitat:
3. hat sie bereits angerufen und gedroht alles komplett zu kündigen wenn KabelBW nicht einlenkt. Die Schuld liegt zu 100 Prozent bei KabelBW und deren inkompetenter Beraterin.


Ich sehe die Schuld hier nicht bei Kabel BW, wohl aber die Verantwortung. Die "Beraterin" war auch höchstwahrscheinlich gar nicht von Kabel BW, sondern wohl eine Vertriebspartnerin, welche für die Vertragsabschlüsse provisionen kassiert. Eine Beauftragung ohne Unterschrift ist zwar grundsätzlich möglich, weil der Vorgang dadurch vereinfacht wurde, rechtlich aber nicht gültig, wenn der Kunde dies gar nicht will und keine rechtsgültige Beglaubingung des Auftrages nachgewiesen werden kann. Kabel BW ist hier genauso getäuscht und hat Leistungen erbracht, welche letzlich gar nicht beauftragt waren und muß den Vertrag aber wieder rückgängig machen.

Zitat:
Es gab noch nichteinmal eine schriftliche Benachrichtigung über die Änderungen, was ist denn das für ein Schei**laden?


Bitte sachlich bleiben. Der Vorgang ist bei allen vergleichbaren Firmen haargenau der selbe.

Zitat:
Ganz nebenbei wurde auch noch der Internettarif auf 32MBit erhöht ohne das auch nur zu erwähnen.


Was vollkommen korrekt ist.

Zitat:
"falsch formuliert" und "man könne nichts machen"?
Soll das ein Witz sein, ich glaube ihr habt nicht alle Tassen im Schrank.


Wer, "Ihr"? Hier ist nicht Kabel BW! Das ist nur ein Userforum. Aber auch hier gilt wieder: Sachlich bleiben! Wer kann nichts machen? Wer wurde kontaktiert? Man darf die zugesanden Sachen nicht annehmen, zumindest aber nicht nutzen. Bei Kabel BW ist anzuzeigen, dass ein derartiger Auftrag nicht gestellt wurde. Dann muss KBW das Gegenteil beweisen. Können sie das nicht, dann ist die Vertragsänderung hinfällig. Und wenn nichts unterschrieben wurde, dann ist das auch so. Mir sind schon mehrere solcher Fälle bekannt und Kabel BW hat solche Sachen immer storniert.
Auf keinen Fall sollte man auf irgendwelche Beratungsdetails eingehen. Einfach nur erklären, dass man telefonisch mehrfach kontaktiert wurde und man auf Produktwechsel und neue Produktangebote hingewiesen wurde. Dabei erklären, dass ein Produktwechsel oder die Beauftragung eines neuen Produktes, gleich welcher Art, in jedem Fall ausgeschlossen wurde, wenn es dadurch zu einer Preiserhöhung kommen sollte. Eine Zustimmung zu einem Produktwechsel oder zu einem neuen Produkt, wenn es dadurch zu höheren Kosten kommt, wurde nicht gegeben. Damit muss sich Kabel BW abfinden.

MfG


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