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Über den Tisch gezogen?
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Autor:  knurrhahn [ Do 1. Jan 1970, 02:00 ]
Betreff des Beitrags:  Über den Tisch gezogen?

Nachdem ich telefonisch auf clever 20 [b:t38gnjgo]OHNE [/b:t38gnjgo]Sicherheitspaket umgestellt hatte bekam ich eine Auftragsbestätigung [b:t38gnjgo]MIT [/b:t38gnjgo]Sicherheitspaket!!!

Da ich das Sicherheitspaket nie bestellt habe, es nie genutzt habe, habe ich auf den Fehler sofort nach Eingang der Auftragsbestätigung aufmerksam gemacht.

3 Monate kam die Rechnung [b:t38gnjgo]MIT [/b:t38gnjgo]Sicherheitspaket.

Anrufe bei der Hotline waren nutzlos - ich muss das Sicherheitspaket kündigen und das ginge nur schriftlich. Da ich nicht bestellt habe kann ich auch nicht kündigen, aber das stört Kabel BW scheinbar nicht.

Meine Mail und meine Briefe blieben unbeantwortet und ich fühle mich betrogen - Taschenspielertricks der übelsten Sorte.

Will man mich hier über den Tisch ziehen???

Euer knurrhahn

Autor:  Wanny1 [ Do 1. Jan 1970, 02:00 ]
Betreff des Beitrags: 

Hast Du jetzt gekündigt oder nicht?

Schreib doch eine Kündigung mit der Begründung das dieses Sicherheitspacket nie bestellt wurde.

Autor:  knurrhahn [ Do 1. Jan 1970, 02:00 ]
Betreff des Beitrags: 

Nein, ich habe noch nicht gekündigt, damit würde ich ja zugeben, dass ich das Sicherheitspaket bestellt habe und ich müsste dann die Kündigungsfristen einhalten.

Wenn Kabel BW nicht antwortet, werde ich den Bankeinzug zurück gehen lassen.

knurrhahn

Autor:  moep1234 [ Mo 17. Aug 2009, 20:41 ]
Betreff des Beitrags: 

Hi,
ich habe genau das gleiche Problem. Einen Internet und Telefonanschluss bestellt und keinen Rechtskräftigen Vertrag über die Nutzung/Bereitstellung eines Sicherheitspakets für 3,9€ im Monat abgeschlossen.
Aber das juckt die Jungs bei Kabel-BW nicht und schicken fleißig Rechnungen auf denen dieses Sicherheitspaket aufgeführt ist.

Habe mir die AGB von Kabel-BW mal durchgelesen und unter Punkt 10.6 bei "Zusatzbedingungen Internet- und Telefonanschluss (Internet-AGB)" habe ich etwas zu dem Sicherheitspaket gelesen.
Hier steht, dass... "Der Vertrag über das Sicherheitspaket wird zunächst auf eine feste Laufzeit von 3 Monaten abgeschlossen. Die feste Laufzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Registrierung der Sicherheitssoftware gemäß Punkt 10.5."

Demnach ist gar kein Vertrag über die Nutzung der Sicherheitssoftware zustande gekommen, wenn man diese niemals gedownloaded und aktiviert hat. Oder zumindest ist die feste Vertragslaufzeit von 3 Monaten dann nie losgelaufen.

Mittlerweile habe ich die Einzugsermächtigung entzogen und alles was falsch abgebucht wurde zurückgeholt und lediglich den korrekten Betrag überwiesen.
Wenn die demnächst jetzt mit Mahnungen kommen, werde ich mir einen Rechtsbeistand holen, dann lass ich alles von dort machen.

Wehrt euch Leute, die haben keinerlei Rechtsgrundlage für solche Abbuchungen!!! Das kann ja nicht angehen, das ein Unternehmen die Kunden so unverschämt über den Tisch ziehen will, obwohl kein Vertrag über Nutzung/Bereitstellung zustande gekommen ist.
Am besten sollten man denen irgendwas in Rechnung stellen und wenn die nicht zahlen mit Mahnungen kommen.

Kabel-BW ist nach meinen Erfahrungen meiner Meinung nach kein Seriöses Unternehmen!
KabelBwAGB: http://www.kabelbw.de/kabelbw/cms/downloads/AGBn/AGB_gesamt.pdf

Autor:  gios [ Di 18. Aug 2009, 19:37 ]
Betreff des Beitrags: 

...Kabel-BW ist nach meinen Erfahrungen meiner Meinung nach kein Seriöses Unternehmen!

Dem kann ich nur zustimmen!!

Gruß Gios

Autor:  moep1234 [ Do 27. Aug 2009, 23:36 ]
Betreff des Beitrags: 

Hi,
jetzt habe ich 1 Monat nach meinem Widerspruch gegen die erste Rechnung und eine Erinnerung und einen Widerspruch gegen die nächste Rechnung in der das Sicherheitspaket immernoch aufgeführt ist endlich Antwort erhalten.
Sie datieren die Kündigung (die eigentlich nicht möglich ist, da kein Vertrag zustandegekommen ist) so zurück, das mir dieses Sicherheitspaket nicht berechnet wird, aber is mir dann nun auch egal, wenn mir das nicht weiter in Rechnung gestellt wird.

Wem dieses Sicherheitspaket unberechtigt berechnet wird, sollte gegen die Rechnung sofort Widerspruch einlegen und auf deren AGB verweisen.
Ich habe das ganze ausschließlich per Email erledigt, mit eingescannten Unterschriebenen Schreiben die der Email als PDF angehängt waren.

PS.: Bei der Verbraucherzentrale gibt es rechtlich korrekte Widerspruchsschreiben zum download. So eines habe ich mir runtergeladen, das ich etwas angepasst habe, das die AGB mit aufgeführt sind.

Autor:  rossy [ Fr 28. Aug 2009, 06:31 ]
Betreff des Beitrags: 

moep1234 hat geschrieben:
PS.: Bei der Verbraucherzentrale gibt es rechtlich korrekte Widerspruchsschreiben zum download. So eines habe ich mir runtergeladen, das ich etwas angepasst habe, das die AGB mit aufgeführt sind.


Hallo könntest du bitte eventuell einen Link dazu einstellen ich finde das nicht

Vielen Dank und Grüße Rossy

Autor:  moep1234 [ So 27. Sep 2009, 12:31 ]
Betreff des Beitrags: 

Habe das hier genommen, einzelne Zeilen weggelöscht und dann auf das Zusatzpaket zugeschnitten...

http://www.vz-bawue.de/mediabig/59141A.rtf

Autor:  ahnungsloser [ Di 24. Nov 2009, 22:16 ]
Betreff des Beitrags:  Und wieder ein Sicherheitspaket-Opfer

Im August zu KabelBW gewechselt und als Neukunde 3 Monate das Sicherheitspaket gratis erhalten.

Nicht gebraucht, nicht gewollt, nicht genutzt und schon gar nicht runtergeladen. Im September schriftlich per Fax gekündigt (bekanntermaßen rechtlich anerkannt).

Im November Rechnung mit Sicherheitspaket erhalten. Rechnung reklamiert mit Kopie von Fax beigefügt als Beweis.

Antwort von KabelBW: Reklamation erhalten, Kündigung zum Januar 10. [img]images/smiles/013.gif[/img]

Jetzt nochmalige schriftliche Reklamation, mit der Bitte um Rechnungskorrektur. Wenn das nicht klappt hat KabelBW einen Rechtsstreit mehr und einen Kunden weniger. [img]images/smiles/018.gif[/img]

Das bin ich besser gewohnt!!

Autor:  ahnungsloser [ Mi 2. Dez 2009, 18:26 ]
Betreff des Beitrags:  Beschweren hilft!

Da schau her,

und plötzlich wird meine Kündigung anerkannt und das Problem ist gelöst. [img]images/smiles/003.gif[/img]

Warum vorher der ganze Streß und Ärger, [img]images/smiles/014.gif[/img] liebes KabelBW Team???

Als Entschädigung kommt angeblich Gutschrift, wenn mich die Höhe mal nicht vom Stuhl reißt und ich verschwenderisch werde. [img]images/smiles/033.gif[/img]

Autor:  hosifox [ Mi 2. Dez 2009, 23:13 ]
Betreff des Beitrags: 

Also ein Urlaub sollte da doch wohl drin sein, so 2 wochen Karibik halte ich für angemessen. [img]images/smiles/005.gif[/img]

Autor:  derwind [ Sa 26. Dez 2009, 04:52 ]
Betreff des Beitrags:  Kabel BW hat mir einen Kabelanschluss untergejubelt

Hallo Zusammen

Eure Beiträge habe ich gelesen. Respekt, habt Ihr toll gemacht. Fine ich toll, dass Menschen Ihre Erfahrungen weitergeben.
Jetzt befinde ich mich in einer ähnlichen Situation.

Am 29.10.2009 habe ich folgendes als Neukunde bei der Kabel BW bestellt:
- CleverKabel Starter (Telefon- und Internet-Fflatrate) für 19,90 EUR
- International-Flat-Plus 14,90 EUR

In der Rechnung von November 2009 tauchte eine von mir unerwartete Position auf:
Kabelanschluss mit Bereitstellungsgebühren 28,18 €
Im Dezember 2009 für den Kabelanschluss 14,24 €

Als ich das gesehen habe war ich ziemlich enttäuscht und kam mir richtig über den Tisch gezogen vor. Das habe ich leider erst gegen Ende Dezember bemerkt.

Daraufhin habe ich die Bestellbestätigung angeschaut und festgestellt, dass der Kabelanschluss als Kommentar unten in der E-Mail als Text steht und nicht als Position bei den Kosten:

So steht es drin:
| Kabelanschluss
-----------------------------------------------------------------------
Kabelanschluss ist vorhanden.
Hinweis: Voraussetzung für CleverKabel Starter
ist ein Kabelanschluss bei Kabel BW.

Bei der Bestellabwicklung war mir nie bewusst, dass ich auch einen Kabelanschluss als Neukunde mitbestelle. Das wird nirgends ersichtlich. Den Text in der E-Mail habe ich nie bemerkt.

Daheim nutzen wir einen Satellitenanschluss und brauchen den Kabelanschluss nicht.
Ist das jetzt ein Fall mit einem versteckten Preishinweis?
Kann ich dagegen vorgehen?

Über eine Antwort bzw. Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Frohe Weihnachten!

Autor:  DFA [ Sa 26. Dez 2009, 13:18 ]
Betreff des Beitrags: 

Naja, die Fußnoten vom Produkt sollte man sich schon durchlesen [img]images/smiles/002.gif[/img]

Fakt ist, daß ein aktiver Kabelanschluss Voraussetzung ist um CK Starter zu bestellen. Ist das nicht der Fall, dann wird dieser Posten automatisch dazugebucht, da dies ja zwingend Voraussetzung ist.

Autor:  Hemapri [ Sa 26. Dez 2009, 13:22 ]
Betreff des Beitrags: 

Siehe http://kabelbw.foren-city.de/topic,6576,-kabelanschluss-untergejubelt.html

MfG

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