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BeitragVerfasst: Mi 13. Aug 2008, 11:33 
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Registriert: Mi 13. Aug 2008, 12:00
Beiträge: 3
Hallo,

ich muss hier mal meinen Frust und meine Verwunderung loswerden.
Nach langjähriger Zufriedenheit mit Kabel BW und dem Service, gab es nun einen herben Rückschlag - sie sind doch nicht besser als die "anderen".

Zum 1. März 2008 sind mein Lebensgefährte und ich in eine gemeinsame Wohnung gezogen, wir hatten beide in den bisherigen Wohnungn jeweils einen Kabel BW Anschluss.
Nach Rücksprache mit der Hotline, haben wir uns dazu entschieden, meinen Anschluss mit in die neue Wohnung zu nehmen und seinen Anschluss zu kündigen.
Das ging auch problemlos soweit.
Nach dem Umzug dann stellten wir dann irgendwann fest, dass weiterhin Geld von seinem Konto abgebucht wird. Hotline angerufen und nachgefragt. Wir sollen die Ummeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt faxen, dann wäre es erledigt. Geld würde zurück erstattet.
Gesagt getan, nicht weiter darüber nachgedacht.
Wir hörten nie etwas von Kabel BW, Geld wurde weiter abgebucht.

Das letzte mal wurde der Wisch vom Einwohnermeldeamt samt ausführlichem Anschreiben an den Kundenservice gefaxt.
In diesem Schreiben bekamen sie auch gleich die Einzugsermächtigung entzogen (hätten wir schon viel früher machen sollen, aber wir waren so doof!) und wurden aufgefordert, die zu viel abgebuchten Beträge wieder zurück zu erstatten.
Man glaubt es kaum, aber jetzt kam ein Schreiben zurück.
Man fordert uns auf, die Hardware zurück zu schicken und das übliche Blabla, aber der Clou: Kündigungsdatum 07.08.2008!!!

Der Anschluss wurde im Januar 2008 zum ersten März 2008 gekündigt, bereits ab 15. Februr 2008 nicht mehr genutzt.

Also habe ich die Hotline angerufen und den Fall geschildert, die Antworten ließen mich fast vom Glauben abfallen.

Ich soll nun nochmal ein Schreiben aufsetzen und unsere Geld zurück fordern.
O-Ton des Hotliners "Sie können darin ruhig etwas böse werden" "Setzen sie ein Frist für die Rückerstattung und drohen sie gleich mit dem Anwalt, wenn ihrer Forderung nicht nachgekommen wird"
Ich erwähnte, dass ich bereits im vorigen Schreiben um die Rückerstattung gebeten habe... "Das wurde offensichtlich abgelehnt, wenn sie mit dem Anwalt drohen, dann kriegen sie ihr Geld"
Hääää? [img]images/smiles/017.gif[/img]

Ich fragte dann, ob er sicher sei, dass wir das Geld problemlos bekommen... "Laut unseren offiziellen AGB muss diese Ummeldebestätigung binnen 4 Wochen bei uns eingehen, aber laut unseren inoffiziellen AGB muss dies innerhalb von 6 Monaten geschehen. Also sind Sie ja noch im Zeitramen, vor allem auch weil es ja nicht ihr Verschulden ist"

Offizielle und Inoffizielle AGB? [img]images/smiles/017.gif[/img]

Ich finde das alles wirklich SEHR befremdent! Sowas habe ich noch nie erlebt, selbst nach langjähriger Mitgliedschaft im Verein der Telekomiker.

Und ich bin gespannt, was letztendlich dabei rauskommt.

Unsere Kundenzufriedenheit ist jedenfalls momentan auf dem Nullpunkt.

Gruß
Lameli


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BeitragVerfasst: Mi 13. Aug 2008, 16:41 
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Registriert: So 27. Nov 2005, 13:00
Beiträge: 3872
Wohnort: 76275 Ettlingen
Hey :)

deine Geschichte zeigt wieder einmal mehr was für ein Laden Kabel BW geworden ist. Anhand solcher Aussagen zeigen die Unternehmen wirklich ihr wahres Gesicht. "Inoffizielle AGBs" gibt es wohl um vom Kunden noch Geld abzukassieren.

Ich würde an deiner Stelle wirklich mit einem Anwalt drohen und bei jeder weiteren Abbuchung bei der Bank einfach zurückbuchen lassen! Wenns ums Geld geht melden die sich sofort. Wenn eine Mahnung oder ähnliches erscheinen sollte dann halt wieder mit nem Anwalt drohen oder wirklich einen Anwalt auf Kosten von Kabel BW einschalten.

Meines Wissens ist eine Abbuchung, trotz entzogener Einzugsermächtigung, ein schweres Vergehen. Deshalb kann man die auch immer zurückbuchen lassen

Gruß [img]images/smiles/006.gif[/img]


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BeitragVerfasst: Do 14. Aug 2008, 14:32 
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Registriert: Mi 13. Aug 2008, 12:00
Beiträge: 3
Hi!

Nach gerade mal 24 Stunden gabs Antwort - wahnsinn, was?

Sie bitten um Verständnis, dass die Kündigung erst zum 07.08.2008 wirksam werden kann, schließlich hätten wir zu spät die Ummeldebestätigung geschickt.
Keine Reaktion darauf, dass wir mehrmals schon diese Bestätigung eingereicht haben, wird einfach elegant ignoriert.

Uns gehts vorrangig nicht darum, dass sie weiter Geld abbuchen könnten (natürlich holen wir das dann postwendend zurück!), wir möchten unser zu viel bezahltes Geld zurück.
Es handelt sich dabei um ca. 150 €, die sie von März bis 07.08.2008 weiter von uns kassiert haben ohne dass wir Leistungen in Anspruch genommen haben.
Seit 15.02.2008 hatten wir keinen Zutritt mehr zu der Wohnung, in der der Anschluss lag.
Und die Hotline behauptete ja der Anschluss wurde - wie von uns gewünscht - zum 01.03.2008 schon dicht gemacht.
Und die kassieren dann noch 5 Monate weiter Kohle???
Habens die so nötig?

Ich habe auf die Email geantwortet und ausdrücklich in Auftrag gegeben, dass der gesamte Sachverhalt an die Geschäftsführung weitergeleitet wird.

Ein weiteres Telefonat mit der Hotline lief sehr unfreundlich ab.
Der Typ empfahl mir, den gesamten Sachverhalt nochmals schriftlich einzureichen - ich dachte ich muss durchs Telefon springen!
Das hatte ich ja bereits ZWEI MAL getan und es wurde auf nichts eingegangen - warum soll es dann beim dritten mal was bringen?
Das konnte er nicht verstehen und knallte mir noch freche Antworten an den Kopf, von wegen er könnte ja für das alles nichts, er sei ja nur ein Mitarbeiter. Richtig! Und was ist sein Job? Kundenbetreuung!
Er könne da aber nichts machen, an höhere Stelle weiterleiten oder ähnliches.

Das ist die reinste Abzocke!
Erst wenn kein Geld mehr zu holen ist, weil Einzugsermächtigung entzogen, dann erkennt man eine Kündigung an! [img]images/smiles/013.gif[/img]


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BeitragVerfasst: Do 28. Aug 2008, 13:09 
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Registriert: Mi 13. Aug 2008, 12:00
Beiträge: 3
Update:

Nachdem ich nochmals eine Email mit dem Vermerk "Weiterleitung an die Geschäftsführung" abgeschickt hatte, kam heute eine Brief vom Beschwerdemanagement mit tausend Entschuldigungen und dem Hinweis, dass die Kündigung zum März 2008 anerkannt wird und die zu viel gezahlten Entgelte zurückerstattet werden.

Geht doch! [img]images/smiles/013.gif[/img]

Ich möchte nicht wissen, wieviele ehemaligen Kunden schon früher wie wir aufgegeben haben und deshalb ihr Geld nicht zurück bekamen.
Das ist absolut kein akzeptables Verhalten von Kabel BW. Erst muss der Kunde die harten Geschütze auffahren, bevor er zu seinem Recht kommt.


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BeitragVerfasst: Mo 27. Jul 2009, 18:58 
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Registriert: Mo 27. Jul 2009, 12:00
Beiträge: 1
Ich habe insgesamt drei mal mit Kabel BW zu tun. Ich hatte eine Haupt und eine Nebenwohnung beide mit Kabel BW und mein Bruder ebenfalls. Vor etwa einem Jahr habe ich das erste mal Probleme mit Kabel BW gehabt, als die Kabelgebühren von 14,95 EUR auf 16,95 erhöht wurden. Ich legte dagegen fristgerecht widerspruch ein. Zu hören bekam ich nur, dass ich nicht widersprechen kann, da mein Internet-telefonie Vertrag noch 1 Jahr läuft und Kabelanschluss pflicht ist für meinen nebenher laufenden Vertrag. Ich wurde verunsichert und fragte einen Anwalt aus dem Bekanntenkreis was er davon hält. Er sagte mir, das ich nicht, gezwungen werden kann einen Vetrag weiterlaufen zu lassen, indem änderungen vorgenommen worden sind, die ich nicht zu verantworten habe. Diese Preiserhöhung musste ich nicht hinnehmen. Ich mache es kurz, damit es nicht ganz ausartet. Ich musste mich insgesamt 4 mal an Kabel BW wenden. Beim ersten Brief habe ich der Kabel- Gebührenerhöhung widersprochen, worauf mir gesagt wurde das ich das nicht kann, weil mein Internet Vertag noch läuft. Beim 2. Mal habe ich dann das erste Schreiben ergänzt mit dem Begriff Sonderkündigungsrecht zum xxxxx. Daraufhin bekam ich wieder ein Schreiben, dass ich alles einzeln aufführen soll. Also Widerruf Kabel Gebühren Erhöhung und gleichzeitig daraus folgend Kündigung von Internet und Telefonie. Das habe ich diesmal gefaxt und nicht mit der Post verschickt. Nachdem 2 Wochen nichts kam habe ich nachgefragt, und siehe da angeblich nichts angekommen aber fax sagt sendungsstatus ok! Erneut selben Brief mit Einschreiben mit Rückschein verschickt. Endlich war es dann soweit. Ich hatte meine Kündigungsbestätigung in der Hand.
Momentan habe ich ein ähnliches Problem, bei meiner zweiten Wohnung. Wieder angelich kein recht auf widerruf etc., die versuchen es mal wieder. Die werden diesmal auch nicht durchkommen. ich warte noch auf eine Antwort von KAbel BW.

Bei meinem Bruder war es so, dass er geschäftlich für drei monate nach Gießen Umziehen musste. Zu der Zeit gab es eine 3 Monate kostenlos Aktion von Kabel BW. Berater gefragt was passiert, wenn man nach drei monaten auszieht in eine Wohnung wo bereits ein DSL Verteag läuft. Antwort: kein Problem, dass nennt sich sonderkündigungsrecht. Ich war bei dem Gespräch dabei. Nach drei Monaten wurden Kündigungen nicht akzeptiert und es kam wieder zu stress mit Kabel BW. Am Ende hat es aber trotzdem zu unseren gunsten geklappt. Bereits zum zweiten mal und das dritte kommt schon bald. danach nie wieder Kabel BW!


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BeitragVerfasst: Do 12. Aug 2010, 19:57 
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Registriert: Do 12. Aug 2010, 12:00
Beiträge: 1
Tja, mich ereilte das exakt gleiche Problem mit KBW - das ende vom Lied ist ich muss 750€ zahlen - keine Chance auf Reaktion seitens KabelBW, da die leider wissen das ich keine FAX Übermittlungsbestätigung mehr habe, von meiner Übersendung der "Ummeldebescheinigung"!!!!

Ich werde entsprechend ein neuen Topic aufmachen und mir hier auch mal den Frust von der Seele reden.

Nur dumm das Leute wie ich solche Foren immer erst dann entdecken, wenn es zu spät ist.

Gruß


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