topi hat geschrieben:
Kabel-BW schickte mir dann zwei Bestätigungen. Eine über CleverKabel Internet und eine über Kabelanschluss im Einzeltarif.
Wer mit der Auftragsbestätigung nicht einverstanden ist, hat das Recht, gegen diese Einspruch zu erheben.
Zitat:
Mich verwunderte dies, hatte ich doch nur Internet bestellt.
Du hast hoffentlich eine Kopie der Bestellung? Nicht, dass der Vertriebler dich die Bestellung mit KabelTV hat unterschreiben lassen. Es gibt solche Künstler.
Zitat:
Per E-Mail teilte ich dies dem Kabel-BW-Vermittler mit, welcher mir dann telefonisch zusicherte, diesen Fehler von Kabel-BW beheben zu lassen.
Vollkommen falsch, da diese Personen eigentlich nichts mit Kabel BW zu tun haben und für die abgeschlossenen Produkte lediglich Provisionen beziehen. Ansprechpartner für den Kunden ist immer Kabel BW!!!
Für den Vertriebler ist der Vorgang mit der Buchung erledigt. Was der erzählt, ist letzlich nicht bindend.
Zitat:
Ich rief bei Kabel-BW an und bat den Fehler zu berichtigen.
Sehr "kundenfreundlich" wurde mir erklärt, vom Vermittler wäre wohl ein falscher Formularsatz verwendet worden, ich hätte innerhalb von 4 Wochen reklamieren sollen. (Dies tat ich per E-Mail sofort nach Erhalt der Bestätigung beim Vermittler) Dem Kundenberater sagte ich dies.
Und der hat nun mal nichts mehr zu sagen.
Zitat:
Nach Aussage des Kundenberaters am Telefon sei nun nichts mehr zu machen.
Nicht, wenn du eine Auftragskopie besitzt, aus welcher ersichtlich ist, dass das Produkt entbündelt bestellt wurde.
MfG