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Keine Grundsetztliche GEZ Pflicht für Computer
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Autor:  Edgar [ Di 19. Jan 2010, 14:27 ]
Betreff des Beitrags:  Keine Grundsetztliche GEZ Pflicht für Computer

Die GEZ kann nicht pauschal auf Computer eine Gebühr erheben. Die Gebühr wird nur fällig, wenn mit dem Computer Fernsehen und Radio genutzt wird.

Computerbesitzer müssen nur dann Rundfunkgebühren bezahlen, wenn sie mit dem Rechner nachweislich Fernseh- und Hörfunkprogramme nutzen. Dies geht aus zwei Urteilen des Verwaltungsgerichts Gießen hervor, mit denen die Richter Gebührenbescheide des Hessischen Rundfunks (HR) aufhoben.

Das Gericht kam bei seinen Urteilen zu dem Ergebnis, dass es sich bei Computern zwar grundsätzlich um Rundfunkempfangsgeräte handelt, der Rundfunkempfang hier im Gegensatz zu Fernseher und Radio, allerdings "nur eine untergeordnete Funktion" sei. Daher leite sich aus dem bloßem Besitz noch keine Gebührenpflicht ab.

In den beiden Fällen hatten sich Computerbesitzer gegen die Aufforderung des Hessischen Rundfunks (HR) zur Zahlung der GEZ-Gebühr gewehrt. Sie hatten angegeben, ihre Geräte beispielsweise nur zur Gestaltung einer Internetpräsenz und für den Mailverkehr zu nutzen. Ferner sei mit dem Rechner nur ein Zugriff auf ausgewählte, geschäftsbezogene Internetseiten möglich. Die Richter entschieden, der HR hätte nachweisen müssen, dass diese Rechner auch zum Radio- oder Fernsehempfang genutzt würden.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Der HR hat angekündigt, beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Berufung einzulegen. Die Berufung sei bereits zugelassen.

http://www.digitalfernsehen.de/news/news_875288.html

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