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 Betreff des Beitrags: ZAK macht für 6 Sender den Weg frei
BeitragVerfasst: Fr 7. Aug 2009, 15:09 
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ZAK macht den Weg frei für sechs neue Radio- und TV-Angebote
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat beschlossen, dass vier Radio- und Fernsehprogrammen die bundesweite Zulassung erteilt und zwei Telemedien-Angeboten die Unbedenklichkeit bescheinigt wird:

1. „Sky-Select“ der Sky Deutschland GmbH & Co. KG
Bei dem Video-on-Demand-Angebot „Sky Select“ der Sky Deutschland GmbH & Co. KG (früher Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG) handelt es sich um ein Telemedium im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages, das rundfunkrechtlich unbedenklich ist. Hier können aktuelle Spielfilme gegen Einzelentgelt abgerufen werden.

2. „Heimatkanal International“ der Mainstream Media AG
Per Beschluss der ZAK wurde der Antrag der Mainstream Media AG bei der MA HSH auf Zulassung zur Veranstaltung des bundesweiten TV-Spartenprogramms „Heimatkanal International“ für die Dauer von zehn Jahren positiv beschieden. Der Beschluss erfolgte unter dem Vorbehalt der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung durch die KEK. Der „Heimatkanal International“ soll als verschlüsseltes Pay-TV-Programm 24 Stunden täglich digital über Satellit verbreitet werden. Zielgruppe sind primär im Ausland lebende deutsche Abonnenten. Inhalte sollen Unterhaltungsprogramme deutscher Herkunft sein wie sie auch im Heimatkanal zu finden sind. Zunächst ist eine Verbreitung in den USA und Kanada vorgesehen. Geplant ist die Verbreitung in weiteren internationalen Märkten.

3. „teuto-Radio“ der teutoMedia GmbH
Auf Antrag der teutoMedia GmbH hat die ZAK beschlossen, dass die Zulassung für die Veranstaltung des bundesweiten Hörfunkprogramms “teutoRadio“ für die Dauer von acht Jahren durch die LFK erteilt wird. „teuto-Radio“ ist ein 24-stündiges, vorwiegend an Zuhörerinnen gerichtetes Vollprogramm mit den Schwerpunkten Musik, Familie, Fashion, Reisen, Fitness, Gesundheit, Sport, Ernährung, Spiele sowie Frau und Karriere. Es umfasst Magazinsendungen mit aktuellen Beiträgen, Service-Angeboten und Veranstaltungstipps sowie Themensendungen, die sich schwerpunktmäßig mit den Themen Liebe, Beziehungen, Mode, Urlaub und Familie beschäftigen. Das Programm wurde bereits von 2001 bis 2009 vom Veranstalter Kannenberg GmbH angeboten. Aus organisatorischen Gründen wird die Neulizenzierung von der teutoMedia GmbH beantragt, die bislang bereits im operativen Geschäft von „teuto-Radio“ tätig war.

4. „Santec Radio TV“ der Santec Radio GmbH
Die ZAK hat beschlossen, dass der Santec Radio GmbH für die Dauer von zehn Jahren die Zulassung zur Veranstaltung des bundesweiten Fernseh-Sparten-Programms „Santec Radio TV“ durch die LfM erteilt wird. Die Zulassung erfolgte unter dem Vorbehalt der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung durch die KEK. Es handelt sich um ein Spartenprogramm, in dessen Mittelpunkt religiöse und weltanschauliche Fragen stehen sollen sowie Verbraucher- und Informationssendungen zu Themen wie vegetarischem Kochen, Gesundheit und Medizin, physisches Wohlbefinden, Meditation, Freizeitgestaltung in der Natur, Umweltschutz, Tier- und Naturschutz. Geplant sind außerdem Dokumentationen, Talkshows, Gesprächsrunden, Meditationen, Bibel- und andere Lesungen, Gebete, Buchbesprechungen, Musik- und Unterhaltungssendungen sowie Spielfilme.

5. „SOTV“ der 3TMedia GmbH
Per Beschluss der ZAK wurde festgestellt, dass es sich bei dem Angebot „SOTV“ um ein nicht zulassungsbedürftiges Telemedienangebot im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages handelt, das medienrechtlich unbedenklich ist. Das Angebot „Senzis Olamam TV“ (Kurzform SOTV) ist eine chat-basierte Kommunikationsplattform, auf der sich die Nutzer schwerpunktmäßig zu den Themen Partnerschaft und Kennenlernen austauschen und Kontakte und Freundschaften knüpfen können. Neben einem Internet-Portal wird ein TV-Chat angeboten, an dem die Nutzer sowohl über die Website als auch per SMS über Musikvideos abstimmen oder Grußbotschaften platzieren können. Es richtet sich in erster Linie an Rezipienten mit türkischem Migrationshintergrund.

6. „DSF online, mehr mittendrin“ der DSF Internet GmbH
Per Beschluss der ZAK wurde entschieden, dass der DSF Internet GmbH die Zulassung für das bundesweite Internet-TV-Spartenprogramm „DSF Online, mehr mittendrin“ (Arbeitstitel) durch die BLM erteilt wird. Über die von der DSF-Internet-GmbH betriebene Internet-Plattform www.dsf.de soll ein originäres Internet-Fernsehprogramm im Live-Streaming-Verfahren mit mehr als 500 möglichen gleichzeitigen Nutzern angeboten werden. Es soll hauptsächlich aus der Live-Übertragung von Sportveranstaltungen bestehen.
www.alm.de


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