Ist doch schon lange bekannt, das die Sendergruppe über Kabel Deutschland vermarktet wird. Wir in BaWü werden die bestenfalls über Kabel Digital Home zu sehen bekommen.
Zulassung JUST Rock, JUST Relax, JUST Beats und JUST Dance / JUST Four Music GmbH i. G.
Die in Gründung befindliche JUST Four Music GmbH hat die bundesweite Zulassung der Musikspartenprogramme JUST Rock, JUST Relax, JUST Beats und JUST Dance beantragt. Die Programme sollen digital über Satellit, Kabel und gegebenenfalls über DVB-T, IPTV, DVB-H bzw. DMB in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den deutschsprachigen Gebieten Lichtensteins, Südtirols und Luxemburgs verbreitet werden. Für die Verbreitung im digitalen Kabel hat die Antragstellerin einen Plattform- und Vermarktungsvertrag mit der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG geschlossen.
Sämtliche Anteile am Stammkapital der Antragstellerin werden von der High View Holding GmbH gehalten. Diese hält auch 93 % der Anteile an der HV Fernsehbetriebs GmbH, die das Programm Planet veranstaltet. Ferner ist die High View Holding GmbH mittelbar in Höhe von 5 % der Anteile der Wing HoldCo GmbH beteiligt, die mittelbar 63 % der Anteile an der KG Hamburg 1 Beteiligungs GmbH & Co. hält. Diese hält eine Lizenz für das bundesweite Fernsehprogramm 24, veranstaltet das Regionalprogramm Hamburg 1 und ist an den Veranstaltern der Regionalprogramme tv.berlin und center.tv beteiligt. Darüber hinaus hält die High View Holding GmbH 2 % der Anteile der Wine Network, Inc., die mittelbar sämtliche Anteile an der Veranstalterin des Programms Wein TV hält.
Die Anteile der High View Holding GmbH werden zu je 50 % von der Almatex Privatstiftung und der Leslie Grace & Co. gehalten. Die Almatex Stiftung ist eine Privatstiftung zugunsten der Kinder von Alexander Trauttmansdorff. Sämtliche Anteile der Leslie Grace & Co. werden von Philip Schuman gehalten. Weitere medienrelevante Beteiligungen bestehen nach Angaben der Antragstellerin nicht.
Die Programme JUST Rock, JUST Relax, JUST Beats und JUST Dance sind der Antragstellerin, der High View Holding GmbH und deren Gesellschaftern zuzurechnen. Ihnen wird auch das Programm Planet zugerechnet. Die beantragten Programme sind ferner auf Grundlage der Regelungen im Plattformvertrag auch der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG zuzurechnen, da ihr darin konkrete Einflussmöglichkeiten auf die Programmgestaltung eingeräumt werden. Der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG werden darüber hinaus die Programme Kinowelt TV, tv.gusto, Games TV, The History Channel, The Biography Channel, Spiegel TV digital, Gute Laune TV, Wein TV, Sat.1 Comedy, kabel eins classics und Bibel TV zugerechnet.
Quelle:
http://www.kek-online.de/cgi-bin/resi/i-presse/491.html