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BeitragVerfasst: Fr 22. Dez 2006, 22:15 
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Beiträge: 1250
Die KEK und LfK sind zwei verschiedene Instutionen. Die KEK ist das Kontrollbehörde, die eine Konzentration im Medienbereich feststellt und die LfK ist die Medienbehörde, die die entgültige Lizenz ausstellt. Ohne Zustimmung der KEK kann also auch die LfK keine medienrechte Zulassung ausstellen. Nachdem nun die KEK unbedenklich die medienrechtliche Bescheinigung ausgestellt hat, konnte auch die LfK die nötige Lizenz nun erteilen.


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