Zitat:
Kabel BW: „Abschluss von Abonnements in keiner Weise abhängig von der Verwendung bestimmter Endgeräte“
10.10.2008
(dm) - Der baden-württembergische Kabelnetzbetreiber Kabel BW hat Stellung zu den Boxenpolitik-Ermittlungen des Bundeskartellamts bezogen. „Kabel BW macht den Abschluss von Abonnements in keiner Weise abhängig von der Verwendung bestimmter Endgeräte“, sagte Kabel BW-Sprecher Martin Herkommer. „Wir weisen allerdings den Kunden darauf hin, dass die Nutzung der Abonnements nur mit Geräten, die das von Kabel BW verwendete NDS Videoguard integrieren, möglich ist.“ Dies sei mit Geräten, die ausschließlich über eine CI-Version 1.0-Schnittstelle verfügen, nicht gewährleistet, da aus Gründen des fehlenden Signal- und Jugendschutzes kein von NDS unterstütztes entsprechendes Modul am Markt erhältlich sei.
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Der Set-Top-Boxen-Hersteller Matrixx Systems aus Liederbach am Taunus hatte angekündigt, beim Bundeskartellamt in Bonn eine Untersuchung wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung zu beantragen (Digitalmagazin berichtete). „Wir kritisieren, dass die Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel Baden-Würtemberg sowie der Pay-TV-Anbieter Premiere einen freien Wettbewerb im Handel mit Set-Top-Boxen verhindern“, hatte Matrixx-Geschäftsführer Marcel Hofbauer erklärt.
Kabel BW kann diesen Antrag nicht nachvollziehen, „da unser Unternehmen keinerlei Ausschließlichkeitsansprüche erhebt und damit auch nicht eine marktbeherrschende Stellung missbraucht“, sagte der Kabel BW-Sprecher. „Da wir insbesondere die digitalen Free TV Sender unverschlüsselt im Netz übertragen, kann auch jedes DVB-C-konforme Endgerät zu deren Nutzung verwendet werden.“
Ein Verfahren des Bundeskartellamts gegen Kabel BW ist nach Angaben des Heidelberger Unternehmens nicht anhängig. „Kabel BW wurde vom Kartellamt bisher lediglich in Form eines Fragebogens befragt. Wir gehen davon aus, dass der Antrag von Matrixx Systems keine neuen Erkenntnisse diesbezüglich erbringt“, so Herkommer abschließend.
Hintergrund: Kartellamtsermittlungen gegen Netzbetreiber und Premiere
Das Bundeskartellamt hatte Ermittlungen gegen die Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland und Unitymedia sowie den Pay-TV-Sender Premiere wegen des Verdachts der Behinderung des Wettbewerbs auf dem Kabel- und Pay-TV-Markt eingeleitet. Die Behörde prüft, inwiefern die technische Ausstattung der mit den eigenen Spezifikationen gespeisten Boxen anderer Hersteller zur Wettbewerbsbehinderung führt.
„Ihre Geschäftspraxis, bestimmte Inhalte über proprietäre Boxen zu vertreiben, wird kartellrechtlich überprüft", hatte eine Sprecherin gegenüber Digitalmagazin erklärt. Die Behörde moniert, dass zum Empfang der Angebote der Unternehmen jeweils eigene Digitalreceiver notwendig sind. Untersucht wird, ob es sich dabei um die Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung handeln könnte.
Fünf-Euro-„Strafgebühr“ bei Unitymedia
Deutlich wird dieses Problem insbesondere bei dem Kabelnetzbetreiber Unitymedia, der in Hessen und Nordrhein-Westfalen aktiv ist. In der aktuellen Preisliste des Unternehmens sind unter dem Punkt 3.1.5 „Bereitstellung SmartCard und Digital TV BASIC für vorhandenen Digital-Receiver“ explizit Extra-Kosten von 5,00 Euro pro Monat bzw. 58,12 Euro pro Jahr ausgewiesen. Diese „Strafgebühr“ müssen betroffene Unitymedia-Kabelkunden zusätzlich zu den Kabelgebühren von monatlich 16,90 Euro (202,80 Euro pro Jahr) bezahlen.
Quelle:
Infosat.deWeiß ned. Diese Videoguard Receiver von KabelBW sind für mich keine Alternative.
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