Es taucht immer wieder die Frage auf, wieso Klassik Radio nicht mehr im Kabel ist bzw. es ist doch "must carry" und muss eingespeist werden.
Mit dieser Aussage bin ich an die Landesanstalt für Kommunikation getreten und habe gefragt "wie kann ein Programm Pflicht sein und doch nicht im Kabel eingespeist werden"
Hier die Antwort:
Zitat: Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) legt für das Kabelnetz im Fernseh- und Hörfunkbereich nur den sogenannten Pflichtbereich nach dem Landesmediengesetz fest. Vorrangig einzuspeisen sind im Hörfunkbereich die vier öffentlich-rechtlichen Programme des SWR, ein lokaler privater Anbieter (hier Radio Neckarburg), ein regionaler privater Anbieter sowie das überregionale private landesweite Jugendradio, das im Herbst 2007 lizenziert wurde. Sodann folgen der Deutschlandfunk sowie das Deutschlandradio Kultur, bevor weitere drei private Hörfunkprogramme eingespeist werden. Diese drei weiteren Hörfunkprogramme sind solche, die in anderen Bundesländern veranstaltet und in Baden-Württemberg weiterverbreitet werden. Dazu gehört derzeit Klassik Radio. Hinsichtlich der beiden anderen Programme steht eine Entscheidung der LFK noch aus. Soweit nichtkommerzielles Lokalradio oder ein Lernradio am Ort vorhanden ist, ist auch diesem ein Vorzugsplatz im Kabel einzuräumen. Darüber hinaus stehen je nach Ausbaustand circa 20 Programmplätze im Hörfunkbereich zur Verfügung. Für diese übrigen Kapazitäten ("Non-must-carry-Bereich") sind die Netzbetreiber (in der Regel die Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG) aufgerufen, eine Regelung der Kabelbelegung zu treffen. Leider ist es wegen der Engpässe im analogen Kabelnetz nicht immer möglich alle Interessen der an das Kabelnetz angeschlossenen Teilnehmer zu berücksichtigen, da diese sehr unterschiedlich sind. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an Kabel BW: Tel. 0800/8888 786.
Wie bereits erwähnt, zählen Klassik Radio und lokal Radio Neckarburg nach dem Landesmediengesetz in Baden-Württemberg zum Pflichtbereich der Hörfunkprogramme (Must-carry) und muss verpflichtend von Ihrem Kabelnetzbetreiber eingespeist werden. Kabel BW ist auch bereit, den Sender Klassik Radio ins Kabel einzuspeisen. Voraussetzung dafür ist jedoch ein gültiger Einspeisevertrag. Der Must-Carry-Status entbindet nicht von Entgeltzahlungen, d.h., dass Klassik Radio und Radio Neckarburg wie alle anderen Veranstalter Entgelte zahlen müssen, um eingespeist zu werden, auch wenn der Sender in Baden-Württemberg ein Pflichtprogramm des Kabelnetzes ist. _________________
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