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Klassik Radio und Kabel BW
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Autor:  Chris [ Di 10. Jun 2008, 17:07 ]
Betreff des Beitrags:  Klassik Radio und Kabel BW

Es taucht immer wieder die Frage auf, wieso Klassik Radio nicht mehr im Kabel ist bzw. es ist doch "must carry" und muss eingespeist werden.

Mit dieser Aussage bin ich an die Landesanstalt für Kommunikation getreten und habe gefragt "wie kann ein Programm Pflicht sein und doch nicht im Kabel eingespeist werden"

Hier die Antwort:

Zitat:
Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) legt für das
Kabelnetz im Fernseh- und Hörfunkbereich nur den sogenannten
Pflichtbereich nach dem Landesmediengesetz fest. Vorrangig einzuspeisen
sind im Hörfunkbereich die vier öffentlich-rechtlichen Programme des SWR,
ein lokaler privater Anbieter (hier Radio Neckarburg), ein regionaler
privater Anbieter sowie das überregionale private landesweite Jugendradio,
das im Herbst 2007 lizenziert wurde. Sodann folgen der Deutschlandfunk
sowie das Deutschlandradio Kultur, bevor weitere drei private
Hörfunkprogramme eingespeist werden. Diese drei weiteren Hörfunkprogramme
sind solche, die in anderen Bundesländern veranstaltet und in
Baden-Württemberg weiterverbreitet werden. Dazu gehört derzeit Klassik
Radio. Hinsichtlich der beiden anderen Programme steht eine Entscheidung
der LFK noch aus.
Soweit nichtkommerzielles Lokalradio oder ein Lernradio am Ort vorhanden
ist, ist auch diesem ein Vorzugsplatz im Kabel einzuräumen. Darüber hinaus
stehen je nach Ausbaustand circa 20 Programmplätze im Hörfunkbereich zur
Verfügung. Für diese übrigen Kapazitäten ("Non-must-carry-Bereich") sind
die Netzbetreiber (in der Regel die Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG)
aufgerufen, eine Regelung der Kabelbelegung zu treffen. Leider ist es wegen
der Engpässe im analogen Kabelnetz nicht immer möglich alle Interessen der
an das Kabelnetz angeschlossenen Teilnehmer zu berücksichtigen, da diese
sehr unterschiedlich sind. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an
Kabel BW: Tel. 0800/8888 786.

Wie bereits erwähnt, zählen Klassik Radio und lokal Radio Neckarburg nach
dem Landesmediengesetz in Baden-Württemberg zum Pflichtbereich der
Hörfunkprogramme (Must-carry) und muss verpflichtend von Ihrem
Kabelnetzbetreiber eingespeist werden. Kabel BW ist auch bereit, den Sender
Klassik Radio ins Kabel einzuspeisen. Voraussetzung dafür ist jedoch ein
gültiger Einspeisevertrag. Der Must-Carry-Status entbindet nicht von
Entgeltzahlungen, d.h., dass Klassik Radio und Radio Neckarburg wie alle
anderen Veranstalter Entgelte zahlen müssen, um eingespeist zu werden, auch
wenn der Sender in Baden-Württemberg ein Pflichtprogramm des Kabelnetzes
ist.

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Bild

Autor:  Heiner [ Di 10. Jun 2008, 17:56 ]
Betreff des Beitrags: 

Da könnte man sich Must-Carry ja eigentlich sparen, wenns eh ein zahnloser Tiger ist.
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Kabel Deutschland-Helpdesk

Autor:  tyu [ Di 10. Jun 2008, 19:08 ]
Betreff des Beitrags: 

So ne Regelung ist doch ein Witz. Warum nennt man das "Must-Carry" wenns dann doch nicht eingespeist werden muss.

Das einfachste wäre wenn man sagen würde"Must Carry" Sender MÜSSEN eingespeist werden unabhängig ob es einen Vertrag gibt oder nicht. Alles andere kann man vergessen.
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