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BeitragVerfasst: Sa 19. Jun 2010, 06:12 
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Registriert: Sa 19. Jun 2010, 12:00
Beiträge: 2
Hallo und guten Morgen,

nein ich bin kein Querulant oder Gesetzesheini, trotzdem meine ich mal eine interessante Frage.

Vor einem Jahr hab ich ein Häuslein erworben das von Grund auf saniert wurde. Natürlich stellte sich auch bald die Frage, wie das Objekt hinsichtlich TV / I-Net gespeist werden soll.

Mit Kabel !!! meinte mein Vorbesitzer, das hätte ihn schließlich ca. 1990 ein paar hundert D-Mark gekostet. Im Keller wurde ein eingebauter Hausanschluss festgestellt, sog. Übergabepunkt, natürlich ist man clever, schraubt den auf und tatsächlich, im unverplombten Übergabepunkt war ein entsprechend dimensioniertes Kabel - von der Straße her kommend - angeklemmt.

Insgesamt ist unsere Gemeinde hier recht gut mit Kabelanschlüssen versorgt, wir sind so gesehen also kein Entwicklungsland sondern schwimmen gut im MBit Wahn von Kabel-BW, Vodafone oder Telekom mit, macht man sich also eher weniger Gedanken sondern überlegt eher was für einen günstiger kommt. Naja ich wollte mich für Kabel entscheiden.

Hallo ?....natürlich ist man kein Amateur und holt noch einen befreundeten Elektriker, der einem bestätigt, dass das Haus am Kabel angeschlossen ist. Klar hat er nicht gemessen, er hat ja das Kabel genauso gesehen wie ich, außerdem ging die Frage damals an ihn konkreter in Richtung Hausverkabelung.

Mehr wird jetzt natürlich nicht überprüft, da der Vorbesitzer noch einen Vertrag der Post aushändigte, in dem der Kabelanschluß, bzw. der Einbau des Übergabepunkts mit Kosten u. bezahlter Rechnung bestätigt wurde.

Mehr ist dem einseitigen Vertragswerk oder auch „Auftrag für einen Kabelanschluß“ nicht zu entnehmen (Auftrag ist als Anlage angehängt).
Nach Abschluss der Sanierung und entsprechendes Legen der Kabelstränge im Mehrfamilienhaus, natürlich nicht so viel bei Kabelanschluss, war die Euphorie jedoch gleich verflogen, kein Signal...hmmmm.

Ein paar Telefonate und B-Vitamine später, tatsächlich die Gewissheit, es fehlen 20 m Kabel von der Straße her ??????!!!!!!!!.

Wie konnte das sein ?. Von den Nachbarn konnte in Erfahrung gebracht werden, dass 1989 tatsächlich damit begonnen wurde das Kabel hier in der Gegend einzuziehen. Die Eigentümer der Mehramilienhäuser mussten bereits — damals noch Post -, die Übergabepunkte bezahlen, wenn sie sie dann wollten. Jedoch just das Ereignis der Ereignisse im Jahr 89/90 hat die Fremdfirma dazu aber bewegt, lieber die neuen Bundesländer aufzusuchen, um dort weiter zu buddeln. Natürlich waren die Übergabepunkte als erstes eingebaut worden um die Abnehmer zu sichern. Die Löcher wären auch noch lange auf gewesen, aber ein Kabel gelegt hat schlussendlich keiner mehr, sodass die Löcher einfach zugeschippt wurden. Ich dachte erst ich hör nicht richtig.

So, von der Post gibt’s hier kein Kabel mehr. Verantwortlich für unseren Bereich ist Kabel-BW. Diesen wissen wohl über den kleinen Fauxpas bescheid, man wusste auch das aufgehört wurde, wusste aber auch, dass wenn zum heutigen Zeitpunkt weitergemacht bzw. wieder aufgemacht wird, Kosten von ca. 20.000 € entstehen würden, um die letzten 300 m insgesamt zu verkabeln. Daher wird es laut Auskunft des Technikers von Kabel-BW hier für die restlichen Häuser wohl nie Kabel geben, meinte der - wirklich - nette Sachbearbeiter, das wäre einfach zu unrentabel. Ich denke das das schon mal geprüft wurde, wenn die so genau bescheid wissen.
So, jetzt hab ich hier einen Vertrag (Anschlussvertrag) der Post, der ordentlich bezahlt wurde, einen Übergabepunkt im Haus, dessen Ende im Morast verkommt, ca. 400 DM Kosten meines Voreigentümers, die Kabel-Post gibt’s nicht mehr und der nächste Kabelstrang liegt ca. 20 — 30 m von mir entfernt. Ich spiele wirklich mit dem Gedanken mal meine Rechtsschutz u. die Öffentlichkeit zu bemühen....meiner Meinung nach mal gar nicht so uninteressant insbesondere da als letzter Absatz auf dem Auftrag steht „….Antrag gem. §§ 363 u. 364 Telekommunikationsordnung (TKO)…..durch Bestätigung Bundespost wird ein öffentlich-rechtliches Teilnehmerverhältnis begründet…..“
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

Es grüßt
Welfe

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BeitragVerfasst: Sa 19. Jun 2010, 11:25 
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Registriert: Sa 26. Apr 2008, 12:00
Beiträge: 1188
Wohnort: Kreis Böblingen
Welfe hat geschrieben:
So, jetzt hab ich hier einen Vertrag (Anschlussvertrag) der Post, der ordentlich bezahlt wurde, einen Übergabepunkt im Haus, dessen Ende im Morast verkommt, ca. 400 DM Kosten meines Voreigentümers, die Kabel-Post gibt’s nicht mehr und der nächste Kabelstrang liegt ca. 20 — 30 m von mir entfernt. Ich spiele wirklich mit dem Gedanken mal meine Rechtsschutz u. die Öffentlichkeit zu bemühen....meiner Meinung nach mal gar nicht so uninteressant insbesondere da als letzter Absatz auf dem Auftrag steht „….Antrag gem. §§ 363 u. 364 Telekommunikationsordnung (TKO)…..durch Bestätigung Bundespost wird ein öffentlich-rechtliches Teilnehmerverhältnis begründet…..“


Das wäre mal ein interessantes Urteil. Grundsätzlich würde sich das ganze gegen die Bundespost richten, aber diesen Bereich gibt es gar nicht mehr. Der wurde als Deutsche Bundespost-Telekom 1991 ausgegliedert und 1996 als Deutsche Telekom AG in eine private Aktiengesellschaft überführt. Diese hat ihr BK-Netz Netz an Investoren verkauft, welche dann die Kabel BW gründeten. Die genannten Unternehmen stehen zwar grundsätzlich in der Rechtnachfolge, inwieweit aber solche Forderungen durchzusetzen sind, weis ich auch nicht. Kabel BW hat js hier nichts verbockt. Im Gegenteil, die haben selbst den "Schaden". Da aber die Gebühren für den Hausanschluss bereits entrichtet sind, verstehe ich nicht, warum damals niemand geklagt hat. Die Sache ist bestimmt mittlerweile verjährt und ein Anspruch verfallen.

MfG


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Sa 19. Jun 2010, 11:48 
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Registriert: Sa 19. Jun 2010, 12:00
Beiträge: 2
Nein nein....möchte da Kabel-BW auch keinen Vorwurf machen, die haben sich ja auch gekümmert so richtig mit Plänen angefordert u. so. Soweit ich weiß haben alle Vormieter auf Kabel verzichtet und sich mit Schüsseln eingedeckt, war ne Preisfrage.

Richtig man wird erst mal klären müssen wer überhaupt Rechtsnachfolger wäre...und vermutlich oder vielleicht isses sogar verjährt, aber das muss man halt prüfen.

Meint ihr Kabel-BW würde sich zu den 30 m hinreißen lassen ?, das kostet doch sicher keine 20.000 Euronen, ggf. wenn man vorarbeiten lässt ?, hab grad gelesen das meine Gemeinde ggf. sogar Leerrohre verlegen lässt.

Gruß


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