downunder hat geschrieben:
Das Problem meiner Meinung nach liegt daran,dass der Anschluss nur grob Installiert wurde,also nicht sehr gut.Der Anschluss kommt im Keller rein und wird über Allnet Boxen ins das Obergeschoss, dort geht es dann ein ein D Link und verteilt es auf die einzelnen Rechner.
Was hat das mit Kabel BW zu tun. Kabel BW installiert ein Kabelmodem. Alles, was danach kommt, ist Sache des Kunden.
Zitat:
Nun ist die Frage,muss Kabel BW nicht den Anschluss ordentlich machen und nicht nur auf einem Holzbrett montiert an die Wand machen?
Was ist da nicht ordentlich? Das Holzbrett war mal gängige Praxis. Jetzt ist eine Metallplatte Vorgeschrieben, aber das macht qualitativ keinen Unterschied.
Zitat:
Normal sollte doch auch eine Leitung an den Telefonanschluss gezogen werden,dass man an einer Telefonbuchse einen Router anschließen kann und fertig.
??? Was für eine Telefonbuchse? Nein, so etwas gibt es nicht und ein Router wird auch nicht an einer Telefonnuchse angeschlossen. Wie gesagt, was nach dem Kabelmodem kommt, ist Sache des Kunden.
Zitat:
Bei mir daheim hab ich einfach mein Amt in mein Wohnzimmer geleitet und fertig.
Was für ein "Amt"? Meinst du einen DSL-Anschluss?
Zitat:
Der Anschluss sollte doh so Installiert werden,dass man ohne so einen Umweg wie mit D Link ins Internet kann.
Ich weis nicht, wozu der D-Link überhaupt installiert ist, denn ein Router ist prinzipiell nicht nötig.
Zitat:
Laut einem Bekannten muss Kable BW einem die Leitung legen,im Notfall würde es ja auch ein Netzkabel tun,wenn man mehrere Bohrungen macht,aber die kosten müsste ja dann Kabel BW übernehmen.
Die Installation umfasst den Austausch der 1. TV-Anschlussdose in der Wohnung und bei Notwendigkeit den Austausch der Koaxialleitung. Ist keine Anschlussdose vorhanden, dann wird entsprechend dem Kundenwunsch eine Multimediadose dorthin installiert, wo der Kunde den Anschluss haben möchte. Alle anderen Arbeiten sind kostenpflichtige Sonderleistungen. Sollte eine Leitungsverlegung zu aufwendig oder technisch nicht möglich sein, ist der zuständige Projektleiter zu informieren.
MfG