ich hab grad mal die agbs diverser dsl anbieter durchsucht, da find ich keine vergleichbar "eindeutige" formulierung...
bei 1&1 steht z.b. das hier:
Zitat:
Wird ein Tarif, der nur zur nicht gewerblichen Nutzung berechtigt, tatsächlich gewerblich genutzt, so ist 1&1 berechtigt, diesen zu sperren. Der Kunde wird über die erfolgte Sperrung unterrichtet.
die andern dsl anbieter sind noch schleifehafter, da steht meist nur was von missbrauch und nutzung durch dritte... also extrem unbestimmte rechtsbegriffe die einen breiten auslegungsrahmen seitens der anbieter erlauben...
da müsste man eigentlich den kabelanbietern zugute halten, dass sie so klare und eindeutige formulierungen in ihren agbs haben, so dass kunden die die agb lesen sofort verstehen was verboten ist und was nicht [img]images/smiles/002.gif[/img]
bei kabel deutschland steht z.b. das hier:
Zitat:
2.2. Zur Vermeidung der Überlastung des Netzes von Kabel Deutschland darf der Kunde die
vertraglichen Leistungen nicht zum Aufbau von Standleitungen und/oder Datenfestverbindungen
nutzen.
und unitymedia:
Zitat:
3.6 Der Betrieb von Serverdiensten an dem Internetanschluss durch den Kunden, die Nutzung der von dem
Kabelnetzbetreiber gewährten Internetdienste zum Zwecke der Bereitstellung von Tele- und/oder Mediendiensten
und/oder anderen Telekommunikationsdiensten durch den Kunden gegenüber Dritten ist nicht gestattet.