sorportium hat geschrieben:
Es müsse nur noch in unserem Gebäude im Technik-Raum dieser Multimedia-Dings-Da installiert werden. ( Wie heisst das eigenlich genau?)
Du meinst sicher einen BVT. Das ist es aber nicht allein. Es muss eine rückwegfähige Multimedia-Installation gebaut werden, welche den störungsfreien Anschluss eines Kabelmodems bis an die Anschlussdose ermöglicht. Und es muss auch noch den aktuell geltenden Bestimmungen entsprechen.
Zitat:
Netzentwicklung
Netzentwicklung. Da ist warscheinlich nur ein Vollausbau abgelehnt wordem. Da sieht es meist nicht so gut aus, weil, wenn ein Vollausbau angeboten wird, die vorhandene Infrastruktur oft nicht für multimediale Anschlüsse geeignet ist.
Zitat:
Zur Information: Es handelt sich um die Sindelfinger Wohnstätten GmbH. Eine grosse Wohnungsgesellschaft mit zigtausend Wohnungen.
Na die kenne ich doch. In deren Häusern habe ich schon etliche Anschlüsse gebaut. Allerdings bezieht sich eine Zu- oder Absage immer nur auf das konkrete Objekt. So einfach scheint es dann dort doch nicht zu sein.
Zitat:
Gibt es irgendwie einen Rechtsanspruch dass die Wohnungsgesellschaft die Modernisierung nicht verweigern darf?
Das Gegenteil ist der Fall. Es gibt für Breitbandkabel die gesetzliche Trennung der Netzebene 4 (Netz nach dem Hausübergabepunkt des Kabelnetzbetreibers.) Innerhalb der Netzebene 4 hat der Objekteigentümer das alleinige Hoheitsrecht. Er muss einem Anbiter von Diensten über das Breitbandkabel grundsätzlich erst gestatten, seine Dienste innerhalb der Netzebene 4 anbieten zu dürfen. Gleiches gilt für die Installation eigener Technik, Nutzung der vorhandenen Infrastruktur und sämtlichen eventuell notwendigen baulichen Veränderungen.
MfG