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 Betreff des Beitrags: Umzugsfrage
BeitragVerfasst: Sa 27. Nov 2010, 16:39 
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Registriert: Sa 27. Nov 2010, 13:00
Beiträge: 2
Hi.

Ich werde demnächst in eine neue Wohnung umziehen. Dort ist bereits Kabel vorhanden und alle Bewohner können das auch nutzen (wlan, es ist eine WG). Kabel läuft auf den Vermieter, der im selben Haus wohnt.

Wenn die Multimediadose diese mit den drei Öffnungen ist, dann habe ich dort noch keine, die aktuelle hat zwei, diese muss also wohl noch installiert werden.

    Muss ich nun dort auch die Grundgebühr entrichten, obwohl durch den Vermieter Kabel in der ganzen Wohnung eigentlich verfügbar ist, oder reicht das die Gebühr für Inet/Telefon?
    Denn die Alternative wäre sein Inet per wlan mit zu nutzen und meinen Vertrag gar nicht erst mit zu nehmen, sondern ggf. an jemanden ab zu treten.

Grüße


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BeitragVerfasst: Sa 27. Nov 2010, 19:08 
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Registriert: Sa 26. Apr 2008, 12:00
Beiträge: 1188
Wohnort: Kreis Böblingen
Bitte nicht die Versorgung mit Kabel TV und die Installation eines multimedialen rückwegfähigen Anschlusses durcheinanderbringen! Wenn bereits Kabel TV für dir betreffende Wohnung gezahlt wird, dann musst du diese Gebühr selbstverständlich nicht noch einmal zahlen. Es genügt, den Umzug rechtzeitig bei Kabel BW anzumelden. Ist noch keine Multimediainstallation vorhanden, dann beauftragt Kabel BW einen Installations- und Servicepartner mit der Inbetriebnahme eines Kabelmodems.

MfG


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BeitragVerfasst: Sa 27. Nov 2010, 20:06 
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Registriert: Sa 27. Nov 2010, 13:00
Beiträge: 2
Ich habe keine Ahnung ob die Gebühr für die Wohnung gezahlt wird. Der zukünftige Vermieter zahlt eine Gebühr (ich weiß nicht ob das für das ganze Haus gilt oder nur für eine Wohnung) und lässt die andere Wohnung per wlan an seinem Inet teilhaben.
Die Frage ist, gilt so eine Grundgebühr für das Haus oder die einzelne Wohnung.

In meiner jetzigen Wohnung - mein Vermieter wohnt über mir - ist es so (hab Kabel 25): Sie ziehen die Grundgebühr ein und die Gebühr für das Paket. Am Telefon meinte eine Kabel-Mitarbeiterin damals, das würde pro Wohnung anfallen. Mein Vermieter hat mir bescheinigt, dass ich sein Kabelanschluss mitnutzen kann und nur für mein Inet sollte ich selbst aufkommen. Aber die Gebühr wurde von Kabel fällig, aufgrund der Aussage der Mitarbeiterin, ein Kabelanschluss ist Voraussetzung (der ja bereits da war, aber ich muss den aktuell für meine Wohnung zahlen und der Vermieter zahlt den für die Wohnung die über mir liegt). :-/


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BeitragVerfasst: Sa 27. Nov 2010, 23:34 
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Registriert: Sa 26. Apr 2008, 12:00
Beiträge: 1188
Wohnort: Kreis Böblingen
Torque hat geschrieben:
Ich habe keine Ahnung ob die Gebühr für die Wohnung gezahlt wird. Der zukünftige Vermieter zahlt eine Gebühr (ich weiß nicht ob das für das ganze Haus gilt oder nur für eine Wohnung) und lässt die andere Wohnung per wlan an seinem Inet teilhaben.


Der Internetanschluss darf dritten nicht zugänglich gemacht werden. Er würde damit gegen die AGB verstossen.

Zitat:
Mein Vermieter hat mir bescheinigt, dass ich sein Kabelanschluss mitnutzen kann und nur für mein Inet sollte ich selbst aufkommen.


Der Vermieter kann entweder für seine Wohnung zahlen, oder für alle Wohnungen im haus, dann aber als Sammelanschluss entsprechend der Anzahl der Wohnungen oder er zahlt Einzelanschlüsse für die Wohnungen mit Kabel TV, wenn nich alle versorgt sind. Nur für seine Wohnung einen Einzelanschluss und die anderen mitversorgen, ist vertragswidrig.

Zitat:
Aber die Gebühr wurde von Kabel fällig, aufgrund der Aussage der Mitarbeiterin, ein Kabelanschluss ist Voraussetzung (der ja bereits da war, aber ich muss den aktuell für meine Wohnung zahlen und der Vermieter zahlt den für die Wohnung die über mir liegt). :-/


Wenn der Vermieter nur für seine Wohnung zahlt, dann musst du für deine Wohnung einen Einzelhaushaltstarif und den Clever Kabel-Anschluss bezahlen.

MfG


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