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Sonderkündigungsrecht
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Autor:  asskkr [ Sa 13. Nov 2010, 12:04 ]
Betreff des Beitrags:  Sonderkündigungsrecht

Hallo!

Ich habe das letzte jahr in winnenden gearbeitet.
in meiner zweitwohnung (ohne meldung) hatte ich einen vertrag mit kabel bw angeschlossen. ich habe ausdrücklich und mehrfach darauf hingewiesen das ich an dieser adresse nicht gemeldet bin. auch habe ich dem mitarbeiter gebeten einen schriftlichen eintrag in system zu setzen, der auf diese situation hinweist. jetzt habe ich meinen arbeitgeber gewechselt, nach sachsen anhalt. hier ist kabel bw nicht vertreten. auch hier bin ich an dieser adresse nicht gemeldet. also habe ich jetzt die kündigung an kabel bw geschrieben. nach meinem ersten brief (ohne einschreiben) habe ich keine antwort erhalten. also habe ich noch ein schreiben aufgesetzt und das per einschreiben geschickt.
jetzt bekam ich eine antwort, das ich die ummeldebestätigung schicken soll. das kann ich aber nicht da ich ja nicht gemeldet bin.
was meint ihr zu der situation?

Vielen dank schon mal für eure hinweise.

Autor:  der_ny [ Sa 13. Nov 2010, 12:09 ]
Betreff des Beitrags: 

mal davon abgesehen dass es für eine umzug kein sonderkündigungsrecht gibt und es nur kulanz von kabelbw ist: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Umzug-kein-Grund-fuer-DSL-Kuendigung-1135081.html

versuchs doch mal mit einer meldebstätigung in sachsen anhalt..oder eine meldebestätigung von wo immer du auch gemeldet bist. muss ja keine ummeldebestätigung sein

Autor:  asskkr [ Sa 13. Nov 2010, 12:16 ]
Betreff des Beitrags: 

Laut AGB schon und ich hatte es ja auch besprochen mit dem callcenter.

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