Mahlzeit hat geschrieben:
Von KabelBW kam jetzt eine Ablehnung der Stornierung da das Wiedrrufsrecht seit Auftragsbestätigung schon lange abgelaufen ist.
Richtig.
Zitat:
Wir wollen jetzt aber auf keinen Fall bis nächstes Jahr Juni auf die Schaltung warten und quasi 36 Monate bei KabelBW "gefangen" sein.
Was ihr wollt oder nicht, oder was Kabel BW will oder kann, steht gar nicht zur Debatte. Wenn der Auftrag gestellt ist, gibt es 10 Tage Widerrufsfrist.
Zitat:
Ein Anruf bei KabelBW brachte nur dass man da nichts machen kann und man es höchstens nochmal schriftlich versuchen kann.
Na immerhin was. Das kann man doch mal versuchen.
Zitat:
Was meint ihr? Wie sollen wir jetzt am besten vorgehen? Wie sieht es rechtlich aus? Kann ja wohl nicht sein dass der Auftrag erst Mitte nächstes jahr ausgeführt wird und wir nicht mehr stornieren können...
Doch, genauso ist es. Man kann höchstens auf Kulanz hoffen. Durch die Modeminstallation sind insgesamt schon ein paar hunder Euro von Kabel BW in Vorleistung verbraten worden. Wollt ihr das bezahlen und auf den Vertrag verzichten? Kabel BW will durch die Gebühren ihre Kosten wieder rein holen und möglichst auch noch Gewinn dabei machen. Von Seiten Kabel BW liegt kein vertragswidriges Verhalten vor.
MfG