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Anschlussfirma stellt sich quer! http://archiv.kabelbw-helpdesk.de/viewtopic.php?f=11&t=7552 |
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Autor: | testilify [ Di 8. Jun 2010, 13:47 ] |
Betreff des Beitrags: | Anschlussfirma stellt sich quer! |
Hallo, ich habe für uns zu Hause "Clever Kabel Internet" bestellt und zwar ohne Kabel-TV (wir wohnen zur Miete). Nach ein paar Tagen meldet sich die Installationsfirma unseres Vermieters und sagt, dass wir "Clever Kabel Internet" nur mit Kabel-TV eingerichtet bekommen. Daraufhin ruf' ich bei KabelBW an, die mir zuerst sagen, dass so etwas nicht sein kann und versprechen mir, mich zurückzurufen. Ein paar weitere Tage später ruft mich KabelBW zurück und erzählt, dass die Anschlussfirma für unser Mietshaus so eine Art Provider ist und dass KabelBW nichts machen kann. Wir würden "Clever Kabel Internet" nur mit Kabel-TV bekommen - was sich für uns nicht lohnt, da das Fernsehen (16,95 Euro/mtl.) fast so teuer ist wie der Internet-Tarif (19,95 Euro/mtl.), zumal wir kein Fernseh schauen. Im Mietvertrag steht nichts davon, dass wir auf diese Anschlussfirma angewiesen sind. Kann es sein, dass eine Anschlussfirma dies derart blockieren kann? Vielen Dank schon einmal im Voraus! ![]() Viele Grüße |
Autor: | Hemapri [ Di 8. Jun 2010, 20:02 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Anschlussfirma stellt sich quer! |
testilify hat geschrieben: Im Mietvertrag steht nichts davon, dass wir auf diese Anschlussfirma angewiesen sind. Dann würde ich mich mal an den Vermieter wenden. Zitat: Kann es sein, dass eine Anschlussfirma dies derart blockieren kann? Nicht, weil es eine Anschlussfirma ist. Die Netzebene 4 gehört rechtlich immer dem Gebäudeeigentümer. Der Betreiber der Netzebene 4, hier Kabel BW, hat darauf keine Befugnisse. Der Eigentümer kann Kabel BW aber gestatten, seine Produkte innerhalb der Netzebene 4 anzubieten oder er kann irgendeinen dritten als Netzebene 4-Betreiber vertraglich einsetzen. So etwas ist wohl bei eich passiert. Solange der Hauseigentümer keinen Gestattungsvertrag mit Kabel BW unterzeichnet, kann Kabel BW nichts machen. Und solch ein Vertrag würde vermutlich den bereits bestehenden mit dem NE4-Betreiber verletzen. MfG |
Autor: | testilify [ Mi 9. Jun 2010, 14:42 ] |
Betreff des Beitrags: | |
Okay, danke für deine Info. Unser Vermieter sagt auch, dass die Leitungen von dieser Installationsfirma gelegt wurden und somit deren Eigentum sind. Daher kann er da nichts machen- naja, dann müssen wir halt auf DSL umsteigen. Viele Grüße ![]() |
Autor: | Hemapri [ Mi 9. Jun 2010, 15:17 ] |
Betreff des Beitrags: | |
testilify hat geschrieben: Unser Vermieter sagt auch, dass die Leitungen von dieser Installationsfirma gelegt wurden und somit deren Eigentum sind. Daher kann er da nichts machen Das hat doch nichts damit zu tun, wer die Leitungen gelegt hat. Entweder er hat mit denen einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet oder das Hausnetz gehört dem Eigentümer. Wer es gelegt hat, spielt dabei keine Rolle. Und wenn es einen Vertrag gibt, dann enthält der auch Regelungen, wie er gekündigt oder aufgehoben werden kann. Es ist auf jeden Fall nicht gut für den Vermieter, wenn dadurch erhebliche Nachteile für die Mieter entstehen. Der Wohnwert wird ja schließlich gemindert. MfG |
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