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 Betreff des Beitrags: Fragen zum Gestattungsvertrag
BeitragVerfasst: Do 22. Okt 2009, 01:44 
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Registriert: Do 22. Okt 2009, 12:00
Beiträge: 1
Hallo,

ich bin KabelBW Neukunde und habe seit ca. 1 Monat CleverKabel25.

Heute habe ich einen Brief von KabelBW bekommen, dass sie noch einen "Gestattungsvertrag" mit meinem Vermieter brauchen. Komisch, dass ihnen das erst nach der Installation einfällt.

Aber egal. Was mich wundert:

1. In dem Vertrag steht etwas von Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Der Rest des Vertrags liest sich aber wie eine einfache Genehmigung die Installation in den Räumen des Vermieters vorzunehmen. Wozu braucht es da einen Vertrag mit Laufzeiten und Kündigungsfristen? Würde es nicht auch eine einmalige Genehmigung für die Installation tun? Ich frage einfach mal nach, weil ich mir vorstellen könnte, dass mein Vermieter etwas ähnliches fragt wenn ich mit dem Vertrag vor seiner Tür stehe.

2. Ich bin gerade am Ausfüllen, damit mein Vermieter möglichst wenig Arbeit hat. Ich nutze CleverKabel jetzt ja schon seit ca. einem Monat. Muss ich ganz oben im Vertrag jetzt "Neukunde", "Bestandskunde" oder "Änderung" ankreuzen?

2. Neben der Kundennummer wird nach einer ID-Nummer gefragt. Was ist das für eine Nummer und wo bekomme ich diese her?

3. Unter "Aufstellung der Objekte zur Gestattungsvereinbarung für multimediale Dienste" muss ich die Adresse meiner Mietwohnung angeben. Was gebe ich bei "Haushalte an? Im Haus wohnen 4 Parteien, es geht aber nur um meine Wohnung. Muss ich also "4" oder "1" angeben?

Wäre Super, wenn ihr mir bei dem einen oder anderen Punkt weiterhelfen könntet.

Vielen Dank schonmal!


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mo 26. Okt 2009, 12:40 
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Registriert: Mo 26. Okt 2009, 13:00
Beiträge: 6
Zu Punkt 1:
Einerseits handelt es sich um eine Genehmigung für die Installation, aber andererseits wird damit aber auch vereinbart, das Kabel-BW der alleinige Anbieter in diesem Objekt für das Kabelfernsehen incl. Kabelinternet für eine gewisse Zeit bleibt. D.h. es darf kein anderer Kabelfernsehanbieter während dem Laufzeit "hineinfunken".

Zu Punkt 2 zum ersten:
Hier sind die Daten deines Vermieters anzugeben, nicht deine eigenen, es sei denn du hast die Vollmacht vom Vermieter, in seinem Auftrag diesen Vertrag auszufüllen bzw. abzuschließen. Mit deinem CleverKabel Vertrag hat dies erst mal nichts zu tun. Mit dem Gestattungsvertrag werden lediglich die Grundlagen geschaffen, das die Mieter bei Kabel-BW die "Triple-Play" Angebote nutzen können. (Und damit eine "echte" Alternative zum Anschluss der "Rosa-Dame" haben)

Zu Punkt 2 zum zweiten:
Tja, leider nur auch ???????????????? (d.h. hab auch keine Ahnung)

Zu Punkt 3:
Wurden bei alle Parteien ihre Haushalte neuverkabelt? Dann müssen hier 4 Haushalte angegeben. Wurde lediglich dein Haushalt neuverkabelt und haben die anderen Parteien definitiv keine Interresse an Nutzung vom Kabel-BW (z.B. wegen Nutzung des Satellitenfernsehens und "Rosa-Dame"), dann gilt nur 1 Haushalt, wobei man beachten muss, dass unter Umständen hier ein sogenannter Objekttarif mit 4 Haushalten gelten kann, wenn alle Parteien Kabelfernsehen haben. Dies würde dann jede einzelne Partei ein günstigeren Grundtarif bescheren, sofern diese nicht bereits mit den Nebenkosten abgerechnet wird.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Di 27. Okt 2009, 04:51 
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Registriert: Sa 26. Apr 2008, 12:00
Beiträge: 1188
Wohnort: Kreis Böblingen
Der Gestattungsvertrag geht dich als Kunden gar nichts an und du brauchst auch nicht darauf zu reagieren. Wenn z.B. der Eigentümer in einem halben Jahr auf die Idee kommen sollte, Kabel BW aus seinem Haus zu verbannen, bleibt denen nichts anderes übrig, als dir zu kündigen. Der Gestattungsvertrag ist eine Sache des Vertriebes. Es ist schon dreist, den Kunden das zu überlassen, zumal ein Vertriebspartner dafür eine Provision erhält.

MfG


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