Hi,
ich hatte KabelBW beauftragt, von Clever Kabel 25 nach CleverCable 50 umzustellen.
Mir wurde ein neues Modem zugesendet, da das alte Modem nicht mehr die höhere Bandbreite kann.
Es erfolgte die Umstellung auf Clever Kabel 50.
Dann stellte ohne Aufforderung Kabel BW von Clever Kabel 50 nach Clever Kabel 32 um.
Nach meiner Reklamation, erfolgte wieder die Umstellung: Diesmal von Clever Kabel 32 nach den gewünschten Clever Kabel 50.
Ein weiteres Modem wurde mir zugesendet.
In der Rechnung September 2009 wurden mir 2 x die Versandkosten à 9,90€ berechnet. Eine wohl für das erste Modem und die zweite für das zweite Modem.
Später bekam ich Post von Kabel-BW, wo ein versehentlich mir zugesandtes Modem zurückgefordert wurde.
Auf Anfrage beim Kundenservice (Frau Diana Menzel) kam die Antwort: Zitat: "Die Versandkosten werden laut Preisliste für den Versand des Modems berechnet und können nicht erlassen werden." Zitatende.
Ist doch wohl ein schlechter Scherz, dass Kabel BW die Kosten von 9,90€ nicht zurückerstatten will, da ich kein zweites Modem benötige.
So gehts nun leider nicht...
Zumal KabelBW von mir verlangt, dass ich das Päckchen unfrei zurücksenden soll. Hab ich keine Versandkosten? Fahrt zur Post etcpp.?
Also, bei der Post kann KabelBW einen Abholauftrag beantragen und das Päckchen von einem Postboten abholen lassen oder ich bekomme eine entsprechende Entschädigung für meine Aufwendungen...
Gruß hundi
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