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BeitragVerfasst: Fr 17. Jul 2009, 13:53 
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Registriert: Fr 17. Jul 2009, 12:00
Beiträge: 2
Hallo,

habe folgendes Problem:

Ich habe seit Mai 2007 einen Vertrag mit KabelBW über eine Internet- und Telefon-Flatrate.

Ich möchte den Vertrag wegen Umzug kündigen, habe aber blöderweise die damaligen AGB's nicht gespeichert.

Laut AGB vom Juli 2009 verlängert sich der Vertrag nach Ende der Mindestvertragslaufzeit automatisch um 1 Jahr und kann jeweils nur mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.

Das würde bedeuten, dass ich meinen Vertrag frühestens zum Mai 2010 kündigen kann und bis dahin weiter zahlen muss.

Ich meine jedoch, dass in den AGB's, welche bei Vertragsabschluss 2007 gültig waren, die Kündigungsfrist nach Ende der Mindestvertragslaufzeit nur 4 Wochen o.ä. betrug.

Hat jemand von euch noch die AGB's von Mai 2007 und kann sie mir mailen oder weiß, wie damals die Kündigungsfrist war?

Im Voraus vielen Dank!


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BeitragVerfasst: Sa 18. Jul 2009, 10:53 
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Registriert: Do 9. Jul 2009, 12:00
Beiträge: 21
tschüss hat geschrieben:
Hallo,

habe folgendes Problem:

Ich habe seit Mai 2007 einen Vertrag mit KabelBW über eine Internet- und Telefon-Flatrate.

Ich möchte den Vertrag wegen Umzug kündigen, habe aber blöderweise die damaligen AGB's nicht gespeichert.

Laut AGB vom Juli 2009 verlängert sich der Vertrag nach Ende der Mindestvertragslaufzeit automatisch um 1 Jahr und kann jeweils nur mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.

Das würde bedeuten, dass ich meinen Vertrag frühestens zum Mai 2010 kündigen kann und bis dahin weiter zahlen muss.

Ich meine jedoch, dass in den AGB's, welche bei Vertragsabschluss 2007 gültig waren, die Kündigungsfrist nach Ende der Mindestvertragslaufzeit nur 4 Wochen o.ä. betrug.

Hat jemand von euch noch die AGB's von Mai 2007 und kann sie mir mailen oder weiß, wie damals die Kündigungsfrist war?

Im Voraus vielen Dank!


ziehst du irgenwo hin, wo du weiter Kabel BW nutzen kannst?
Wenn ja, sollte das kein Problem sein.

Leider habe ich keine AGB´s von 2007 :(


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BeitragVerfasst: Sa 18. Jul 2009, 11:10 
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Registriert: Sa 26. Apr 2008, 12:00
Beiträge: 1188
Wohnort: Kreis Böblingen
tschüss hat geschrieben:
Laut AGB vom Juli 2009 verlängert sich der Vertrag nach Ende der Mindestvertragslaufzeit automatisch um 1 Jahr und kann jeweils nur mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.

Das würde bedeuten, dass ich meinen Vertrag frühestens zum Mai 2010 kündigen kann und bis dahin weiter zahlen muss.

Ich meine jedoch, dass in den AGB's, welche bei Vertragsabschluss 2007 gültig waren, die Kündigungsfrist nach Ende der Mindestvertragslaufzeit nur 4 Wochen o.ä. betrug.


Nein, das war auch 2007 schon so. Die Vertragslaufzeit wird bei einem Umzug übernommen, bzw. beträgt mindestens ein weiteres jahr am neuen Wohnort, wenn KBW dort auch einen Anschluss zur Verfügung stellen kann.

MfG


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BeitragVerfasst: Sa 18. Jul 2009, 13:55 
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Registriert: Fr 17. Jul 2009, 12:00
Beiträge: 2
Hallo Mat,

ja, ich ziehe innerhalb der selben Stadt um und könnte KabelBW weiter nutzen. Allerdings waren bisher die Kabelgebühren (Fernsehen) bereits fix in den Nebenkosten enthalten (Wohnanlage), weshalb als Internet- und Telefonprovider KabelBW die günstigste Lösung für mich war.
In der neuen Wohnung müsste ich zusätzlich die Kabelgebühr von ca. 16,- EUR zahlen. Die neue Wohnung verfügt jedoch auch über eine Sat-Anlage, die ich kostenlos nutzen kann. Naja, mal sehen.

Hallo Hemapri,

danke für die Info. Dann hat sich das vorzeitige Kündigen wohl erledigt.


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