@li hat geschrieben:
Der Techniker sprach mit der Hausverwaltung, hat ihm den Sachverhalt erklärt. HV stellt sich jedoch stur, behauptet felsenfest "Es waren schon 2 Techniker da, die sagen das geht nicht ohne alles neu zu machen. Kostet Geld, somit Sache für HV gestorben."
Das sind doch die absoluten Volldeppen. Erst mal grundsätztlich: Es kostet gar nichts, zumal die darunterliegenden Wohnungen auf Kosten von Kabel BW neu verkabelt werden und auch neue Dosen bekommen. Damit sind sie multimedial ausgebaut und auch technisch auf dem aktuellen Stand.
Zitat:
Der Techniker meinte jedoch (er machte einen sehr kompetenten Eindruck), dass eine Neuverkabelung pro einzelnen Kunden, der CK möchte, kostenlos sei. Dies sei kein großer Aufwand, da ja Rohre schon vorhanden seien. Es seien somit keine baulichen Maßnahmen erforderlich. Eine komplette Neuinstallation (d.h. jede Wohnung bekommt eine Multimediadose, unabhängig davon ob die Internet wollen oder nicht) wäre kostenpflichtig, wo sich die HV mit 30% der Gesamtkosten beteiligen müsste.
Da hat er recht. Ein kostenpflichtiger Vollausbau kommt aber hier nicht zustande, da es nur um die Versorgung einer einzelnen Wohnung geht und die anderen Wohnungen nur auf Grund der technischen Notwendigkeit mit versorgt werden. Eine Ablehnung bei einer kostenlosen Installation, für welche die HV ansonsten mehrere hundert Euro hinblättern müsste und noch dazu ohne irgendwelche baulichen Maßnahmen, ist einfach nicht nachvollziehbar.
Zitat:
Selbst dass das Signal schon am HÜP schlecht ist (und somit ein schlechtes Signal noch durch einen Bombenverstärker versucht wird zu verstärken) und eigentlich eine Störungsmeldung durchgegeben werden müsste an KBW, wurde alles rigoros abgelehnt.
Erst mal grundsätzlich: Innerhalb eines Hausverteilnetzes darf das Signal nur maximal 36 dB verstärkt werden. Alle anderen Verstärker sind für Linien vorgesehen. Es gibt zwar offiziell auch Hausverstärker von 40 dB, die werden aber noch entsprechend eingepegelt, so dass es zu nicht mehr als 36 db kommt. Was die Störung am ÜP angeht: Die muß der techniker eigentlich sowieso melden, wenn bestimmte Pegel unterschritten werden oder die Schräglage nicht stimmt.
Zitat:
Daher ist die Geschichte mit CK (mal wieder) gestorben. Vertrag ist also nicht zustande gekommen.
Ich hatte auch schon solche Fälle und in einem Fall habe ich letztlich doch HV installiert. Voraussetzung war allerdings eine Zustimmungserklärung aller betroffenen Bewohner des Leitungsstranges und die Zusicherung von KBW, dass es nichts kostet. das hat die HV schriftlich bekommen und dann war es denen egal.
In einem anderen Fall hatte die HV zugestimmt, ein Wohnungseigentümer mittendrin stellte sich aber quer, weil er einen Schrank abbauen müßte und so war es leider gestorben.
Es gibt also noch Hoffnung. Bei Kabel BW gibt es auch extra Mitarbeiter, die so etwas mit den Eigentümern/ Hausverwaltungen abklären.
MfG