Tipptappdunkel hat geschrieben:
- bin ja gespannt, was mit dem Arris-Modem, das morgen auf eBay versteigert wird, passiert. Wenn das Ding einer an's Kabel steckt und der Verkäufer hat noch einen Vertrag damit am laufen, dann kommt man wohl billig in's Internet - hahaha...
Dann wäre der Verkäufer aber ein echter Depp.
Zitat:
also Spaß beiseite, die Versteigerung bringt dann wohl niemandem irgendwas ausser Scherereien, denn wenn ich das richtig verstanden habe bleiben die Dinger wohl Eigentum vom Provider.
Da dieses Teil wohl zu keinem Vertrag mehr zugeordnet ist, wird es nicht mehr funktionieren. Selbst, wenn zu der zeit, wo es abgeklemmt wurde, noch ein Vertrag existierte oder es gegen ein anderes ausgetauscht wurde, so wird für dieses Modem ein entsprechendes CMTS-Config-File eingestellt, welches es sich sofort nach dem Einbuchen herunterläd. Es macht dann einen Reset und was eine Verbindung angeht, danach ... gar nichts mehr.
Zitat:
Für mich bleibt die bange Frage, wie schnell die Technik eine Störung wohl beheben wird, wenn hier doch mal mein Modem oder etwas in der Hausverteilung kaputt sein sollte - die Erstinstallation jedenfalls ging nicht so ganz reibungslos über die Bühne (aber da hatte ich parallel ja noch DSL....).
Die Technik hat damit wenig zu tun. Sobald ein Modem nicht mehr erreichbar ist oder entsprechend schlechte Werte hat, geben die einen entsprechenden Vermerk ins Störungsticket und ein SIP bekommt einen Auftrag zur Störungsbeseitigung per Mail. Innerhalb der Gewährleistungsfrist gegenüber Kabel BW erhält diese Mitteilung auf jeden Fall der SIP, welcher das Modem installiert hat. Dieser hat sich dann schnellstmöglichst mit dem Kunden in Verbindung zu setzen. Liegt keine Gewährleistung vor, so kann der SIP seinen Aufwand gegenüber KBW geltend machen.
So ist der Verfahrensweg.
MfG