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Gemeinschaftsanschluss Pflicht für Vermieter ?
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Autor:  NiceGuyEddie [ Sa 26. Jul 2008, 11:16 ]
Betreff des Beitrags:  Gemeinschaftsanschluss Pflicht für Vermieter ?

Hallo,

Eine allgemeine Frage zum Kabelanschluss:
Benötigt der Vermieter eine Art "Gemeinschaftsanschluss" wenn er den Mietern Zugang zum vorhandenen Kabelanschluss ermöglicht und dies über die Nebenkosten abrechnet?

Reicht ein Vertrag für einen normalen Kabelanschluss,
allerdings mit dem Zusatz, dass der Vermieter dem Kabelanbieter diese "Mehrfachnutzung" melden muss?

Oder ist es "seine Sache" was er mit seinem Kabelanschluss anstellt?

Es geht einfach nur darum sich abzusichern und man nicht irgendeiner unberechtigten Mehrfachutzung beschuldigt wird.
(Klingt banal aber ich hab bisher keine eindeutige Information gefunden)

edit: hab den Beitrag versehentlich im falschen Unterforum erstellt.
Wäre nett wenn ein Admin ihn verschieben könnte.thx

gruß
Eddie

Autor:  steffen2 [ So 3. Aug 2008, 10:35 ]
Betreff des Beitrags: 

du musst doch für jede Wohneinheit (abgeschlossene Räume mit Kochgelegenheit) zahlen. In einem Mietshaus also für jede Wohnung.

Oder was ist deine genaue Frage?

Autor:  Metalzwerg [ Mi 6. Aug 2008, 00:45 ]
Betreff des Beitrags: 

jepp, genau so ist es: es wird nach Haushalten abgerechnet. wenn der vermieter einen gesamtvertrag abschließt, dann bekommt er rabatt, je nachdem wieviele Wohnungen im Haus sind.

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