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BeitragVerfasst: Mi 16. Jul 2008, 02:45 
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Registriert: Mi 16. Jul 2008, 12:00
Beiträge: 3
Hallo!

Nach langem stübern fand ich immernoch keine Antwort auf meine Fragen, weshalb ich nun auf diesem Wege auf Antworten hoffe.
Folgende Situation:

Meine Freundin hat den CleverKabel 16 Vertrag online abgeschlossen.
Sie lebt in einer 1-Zimmer Mietswohnung, ihre Vormieterin hatte ebenfalls Kabel, somit war der Kabelanschluss schon vorhanden.

Wie gesagt den Vertrag online abgeschlossen, darin wurde auch gefragt ob schon ein Kabelanschluss vorhanden sei, dieses wurde bejaht. Somit blieb es vorerst bei den 29,90€ im Monat.....bis der Techniker meinte dass man ohne Fernsehgebühr unmöglich Telefon- und Internet über KabelBw haben könne.

Da frage ich mich aber wieso dann einfach der endgültige Vertrag verschickt wurde und prompt alles angeschlossen wurde und einwandfrei läuft!

Wir riefen bei der Service-Auskunft an, dort sagte man uns dass auch nur die beiden Flatrates angezeigt werden, und somit die Kabelgebühr wohl über die Mietnebenkosten laufen. Der Vermieter verneint dies aber!

Da sie über Sat-schüssel fernsieht, sieht sie es natürlich nicht ein nachträglich nun 16,95 zusätzlich zu bezahlen. Zumal im Vertrag nichts darüber zu finden ist.

Kann man da keinen Sperrfilter anbringen lassen? Oder den Vertrag gegebenenfalls kündigen da er ja eh nicht "Kabel-konform" ist ?

Gruß
Haddama


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BeitragVerfasst: Mi 16. Jul 2008, 06:40 
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Registriert: So 5. Jun 2005, 12:00
Beiträge: 7825
Wohnort: 73734 Esslingen
Grundsätzlich handelt es sich um einen Hausanschluss. Somit wird der Kabelanschluss im Normalfall unter allen im Haus lebenden Parteien aufgeteilt, es sei denn dass sich Parteien ausschließen und von vorn herein sagen, dass diese kein Kabel wollen. Dann teilt sich der Kabelanschluss durch die übrigen Bewohner. Das heißt 16,95 Euro geteilt durch X.
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BeitragVerfasst: Mi 16. Jul 2008, 08:49 
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Registriert: Fr 20. Jun 2008, 12:00
Beiträge: 124
Wohnort: Offenburg
Ich würde abwarten. Solange KabelBW keinen Kabelanschluss (16,95 EUR/Monat) in Rechnung stellt, würde ich als Mieter davon ausgehen, dass dieser (physikalisch in der Wohnung vorhandene und funktionierende) Kabelanschluss vom Vermieter bezahlt wird.

Wenn eine Rechnung kommt, wird Deine Freundin bezahlen müssen, denn es ist ja bekannt und in den Verträgen formuliert, dass CK-Tarife nur in Verbindung mit einem Kabelanschluss funktionieren.

Sonderkündigungsrecht oder Annulierung des Vertrags kann ich hier nicht erkennen.

Wete
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BeitragVerfasst: Mi 16. Jul 2008, 18:30 
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Registriert: Mi 16. Jul 2008, 12:00
Beiträge: 3
So ich habe mir nochmal den Vertrag bei meiner Freundin angeschaut, da steht tatsächlich NUR der Clever Kabel 16-Anschluss für 29,90€ drin, vom Kabelanschluss selbst ist da keine Spur. Und auch in der ersten Rechnung sind nur 29,90€ abgebucht worden.

Heute habe ich aber durch einen Service-Mitarbeiter erfahren, dass die einfach ihre Vertragsmodalitäten umgeändert haben und ab sofort den Kabelanschluss mitberechnen.

Dürfen die einfach so, ohne uns in Kenntnis zu setzen einen solchen Schritt machen? Greift in diesem Fall dann nicht das Sonderkündigungsrecht, da sie nicht darüber informiert wurde ?


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BeitragVerfasst: Mi 16. Jul 2008, 18:43 
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Beiträge: 2481
Wohnort: 77855 Achern
So, habe mal den Auszug bei der Onlinebestellungg rauskopiert.
Das steht unten bevor Du auf bestellen klickst.

*Bei Ihrer Online-Bestellung bis zum 31.07.2008 erhalten Sie eine Gutschrift in Höhe von 10,00 Euro (CleverKabel 6, CleverKabel Telefon), 20,00 Euro (CleverKabel 16) und 30,00 Euro (CleverKabel 32). Diese Aktion gilt nur für Neukunden der Produkte CleverKabel 6, 16, 32 und CleverKabel Telefon und nicht bei Produktwechsel. Die Gutschrift erfolgt jeweils nach erfolgreicher Aktivierung des Anschlusses und wird Ihrem Kundenkonto erstattet. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
** Voraussetzung: Bestellung vom 01.07.08 bis 31.07.08. Im Modernisierungsgebiet verfügbar. Voraussetzung ist ein Kabelanschluss, durch den weitere Kosten entstehen können.Ab Bereitstellung drei Monate keine Grundgebühr für CleverKabel 6,


Ist zwar blöd geschrieben, aber dies hat sie akzeptiert bei der Bestellung.

Kannste wahrscheinlich nix machen.


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BeitragVerfasst: Mi 16. Jul 2008, 19:58 
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Registriert: Mi 16. Jul 2008, 12:00
Beiträge: 3
Der Kabelanschluss ist ja auch vorhanden!

Es geht darum dass uns der Service-Mitarbeiter sagte dass bei Mietswohnungen die Grundgebühr von 16.95€ schon in den Nebenkosten seien...........er VERALLGEMEINERTE somit dass diese nicht extra anfallen würden.....hätte er gesagt dass im Zweifelsfall die Grundgebühr von ihr getragen werden müssten, hätte sie gar nicht erst den Vertrag geschlossen.

Zum anderen steht im Vertrag wie oben beschrieben NICHTS von der Grundgebühr in Höhe von 16.95€. Dieses wurde jetzt einfach ohne meine Freundin zu informieren geändert, ist so etwas rechtens?


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BeitragVerfasst: Mi 16. Jul 2008, 20:14 
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Registriert: Do 8. Feb 2007, 13:00
Beiträge: 2481
Wohnort: 77855 Achern
Kabeldose ist vorhanden.
Aber unter Kabelanschluß versteht man einen Vertrag.
Normalerweise müsste ein Gestattungsvertrag ausgefüllt werden wenn es sich um eine Mietwohnung handelt.
Also hier ist gewaltig geschlampt worden.
Ich würde bei Kabel-BW nochmal anrufen und den Sachverhalt genau schildern.
Kannst eigentlich nur auf Kulanz hoffen.
Aber frage mal warum kein Gestattungsvertrag benötigt wurde, Sie ist doch nur Mieterin.


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